Der deutsche Staat zieht nicht nur Steuern für die Kirchen ein, sondern zahlt auch noch jährlich viele Millionen Euro als Entschädigung für Jahrhunderte zurückliegende Enteignungen von kirchlichem Landbesitz.
Diese Leistungen sollten nach der Weimarer Reichsverfassung durch eine Einmalzahlung abgelöst werden. Der entsprechende Verfassungsauftrag gilt auch nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik weiter. Die Politiker haben die Ablösungszahlung nur bis heute vor sich hergeschoben.
Die derzeitige Regierung befasst sich wieder mit dem Thema, schiebt die Entscheidung aber weiter vor sich her.
Dazu habe ich heute einen aktuellen Aufsatz eines Verfassungsrechtlers im Netz gefunden:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... enzahlung/ Meine Meinung dazu:
Latifundien wurden im Mittelalter sehr oft mittels Raubmord an kleinen Bauern erworben. Das gilt für Kirchenfürsten ebenso wie für ordinäre Feudalherren.
Da nach neuerem Recht Mord nicht mehr der strafrechtlichen Verfolgungsverjährung unterfällt, könnte man vielleicht darüber nachdenken, ob es nicht zivilrechtlich ausgeschlossen werden könnte, die Beute aus Raubmorden zu erben oder zu ersitzen.
Das würde die Ablösung der jährlichen Staatsleistungen ganz sicher deutlich verbilligen.