Die Monster sollen "in die Hölle":
"Menschenrechtsgruppen sind allerdings der Ansicht, das Urteil werde nur wenig an der extrem hohen Zahl von Vergewaltigungen in Indien ändern. Wichtiger wäre eine effizientere Strafverfolgung in mehr Fällen, kritisierten Aktivisten.
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Das Spezialgericht habe sich zu sehr auf Vergeltung konzentriert, schrieb die Zeitung "The Hindu" in einem Leitartikel. Was fehle, sei ein konstruktiver Dialog über Polizeiarbeit und Reformen im Justizsystem."
Die Kritik dieser Aktivisten ist natürlich in der Sache vollkommen berechtigt. Dass die Verschärfung der Strafandrohungen von sehr hohen Gefängnisstrafen zur Todesstrafe praktisch überhaupt keine Abschreckungswirkung hat, die Erhöhung der Wahrscheinlichkeit, erwischt und verurteilt zu werden, aber sehr wohl, ist durch weltweite praktische Erfahrungswerte und viele kriminalwissenschaftliche Studien eindeutig nachgewiesen.
Wer für eine sinnlose Gewalttat 20 Jahre Knast riskiert, denkt gar nicht darüber nach, dass er erwischt werden könnte. Und wenn er dieses Risiko überhaupt nicht einkalkuliert, schreckt ihn auch die Todesstrafe nicht von der Tat ab.
Die Todesstrafe verhindert also keine Morde, ist aber als eine Art Betäubungsmittel für die Hinterbliebenen und Sympathisanten der Opfer geeignet, den Blick auf die generellen gesellschaftlichen Ursachen der Gewaltkriminalität zu trüben. Man hat ja seine Rache und muss sich nicht weiter den Kopf zerbrechen.
Dazu kommt noch, dass der Rachegedanke, wenn er erst einmal in den Gerichtssaal Einzug gehalten hat, auf alle Beteiligten einschließlich Geschworener und sogar professioneller Richter eine psychologische Wirkung hat, die ganz schlecht für die Wahrheitsfindung ist und deshalb das Risiko von Fehlurteilen erhöht. Die fragwürdige Idee, dass man durch die Vernichtung des Täters etwas an dem Opfer wieder gutmachen könne, bewirkt also eine psychologische Dynamik, die zumindest in einigen Fällen Unschuldige an den Galgen bringt. Die wahren Täter sind dann natürlich fein raus, zumal gerade nach Hinrichtungen niemand mehr ein Interesse hat, Zweifel nachträglich auszuräumen und möglicherweise falsche Urteile zu überprüfen.
Unter dem Strich hat die Todesstrafe also keine die Zahl der Morde absenkende, aber gleich zwei diese Zahl steigernde Wirkungen, nämlich die Dämpfung des politischen Wunsches nach Bekämpfung der gesellschaftlichen Ursachen der Gewaltkriminalität und auch noch einen erhöhten Schutz der wahren Täter nach Fehlurteilen zu Lasten Unschuldiger.
Es ist also durchaus erklärbar, dass es in Ländern mit Brutaljustiz wie den USA mehr Gewaltkriminalität und insbesondere mehr Morde gibt als in Ländern mit einer eher nüchtern-sachlichen Strafrechtspflege.
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