Staber hat geschrieben:http://augengeradeaus.net/2015/04/oberlandesgericht-koeln-lehnt-schadenersatz-wg-luftangriff-von-kundus-ab/
Oberst Klein hat richtig gehandelt. Und wer sich so künstlich aufregt, sollte zuerst mal dienen oder gedient haben. Wenn die Tanklaster in einem deutsches BW-Camp zur Explosion gebracht worden wären und es hätte dutzende tote deutsche Soldaten gegeben, hätte man sich hier nicht so "aufgeregt". Ich erkenne am Verhalten von Oberst Klein keine schlechten Absichten, sondern das Verhalten eines Soldaten, der seine Pflicht ausübt.
Bin auch der Auffassung. Oberst Klein hat sich die Entscheidung bestimmt nicht leicht gemacht.
War das nicht die Zeit, in der man den Begriff Krieg nicht sorgsam vermied? Das Wort wurde mit sperrigen Begriffen wie "Stabilisierungseinsatz" oder "kriegsähnlichen Zuständen" umschrieben.
Wer durch deutsche Soldaten, Tote in "kriegsähnlichen Zuständen" vermeiden will, darf seine Soldaten nicht zu "Stabilisierungseinsätzen" schicken.
Korrigiert mich, wenn ich falsch in Erinnerung habe, dass der Fahrer des Tanklasters ermordet wurde. Musste man aufgrund dessen nicht von einer wachsenden Gefahr für die deutsche Truppe ausgehen, wenn die Taliban möglicherweise das Fahrzeug nebst Inhalt als Waffe benutzt hätte?