Islamkritikerin vor Gericht
Hetze ohne Reue
Die Vorsitzende des "Bündnis Deutschlands Zukunft" steht wegen islamfeindlicher Plakate vor dem Münchner Amtsgericht - und kommt mit einer Bewährungsstrafe davon. Außerdem muss Maria Frank an Amnesty International spenden. Doch das ist der Rentnerin gar nicht recht.
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Auf dem Rotkreuzplatz hatte die 74-jährige Rentnerin an diesem Tag ein Plakat aufgestellt, auf dem unter anderem zu lesen war, dass nach der Belagerung Wiens durch das Osmanische Reich 1683 nun "die anmaßenden Türken und Moslems wieder Europa" bedrohten. Die Angeklagte habe so den Bezug zu einem Angriffskrieg hergestellt und suggeriert, so "zumindest billigend in Kauf" zu nehmen, dass Ängste vor einer neuen Bedrohung durch den Islam und die Türkei entstünden, trug der Staatsanwalt vor. Sie habe so den öffentlichen Frieden gestört.
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http://www.sueddeutsche.de/muenchen/isl ... -1.1593229
In den Kommentaren zu dem Artikel zitiert jemand den in der Türkei in freien und geheimen Wahlen zum Ministerpräsidenten gewählten Erdogan:
Vor dem Hintergrund der Aussagen Erdogans: "Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten."
ist die Aussage der Frau kaum von der Hand zu weisen.
Tatsächlich hatte Erdogan diese Sätze aus dem Gedicht eines türkischen Dichters in einer Rede selbst zitiert und ist dafür zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden:
Im April 1998 wurde Erdoğan vom Staatssicherheitsgericht Diyarbakır wegen Missbrauchs der Grundrechte und -freiheiten gemäß Artikel 14 der türkischen Verfassung nach Artikel 312/2 des damaligen türkischen Strafgesetzbuches (Aufstachelung zur Feindschaft auf Grund von Klasse, Rasse, Religion, Sekte oder regionalen Unterschieden) zu zehn Monaten Gefängnis und lebenslangem Politikverbot verurteilt. Anlass war eine Rede bei einer Konferenz in der ostanatolischen Stadt Siirt, in der er aus einem religiösen Gedicht, das Ziya Gökalp zugeschrieben wurde, zitiert hatte: Die Demokratie ist nur der Zug, auf den wir aufsteigen, bis wir am Ziel sind. Die Moscheen sind unsere Kasernen, die Minarette unsere Bajonette, die Kuppeln unsere Helme und die Gläubigen unsere Soldaten.[8][9]
http://de.wikipedia.org/wiki/Recep_Tayyip_Erdo%C4%9Fan
Wenn ein Gericht solche besonderen Umstände einfach ausblendet, kann sich das m. M. n. in sehr gefährlicher Weise als "Wasser auf die Mühlen" der Rechtsradikalen erweisen.
Der Volksverhetzungs - § ist ganz sicher nicht dafür geschaffen worden, dass die von einer Minderheit ausgehende Hetze sich unwidersprochen entfalten kann, indem man denen das Maul stopft, die auf die bereits angelaufene Hassmühle aufspringen und "zurückhetzen".
Nach dem Wortlaut des § 130 StGB sind Stifter des Unfriedens gemeint und nicht jeder Dummkopf, der in ein bereits bestehendes Getümmel stürzt:
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gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt,
(...)
http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html
Rechtsstaatlich sauber kann man die Tante also erst dann verknacken, wenn Herr Erdogan Einreiseverbot in der Bundesrepublik hat.
Da kann man nur hoffen, dass unsere Rechtsdreher zu blöd sind, um solchen richterlichen Unverstand für ihre Zwecke optimal zu instrumentalisieren. Wenn sich rechts des demokratischen Spektrums irgendwann wirklich heimtückisch - intelligente Köpfe zusammenfinden, könnte so eine Rechtspraxis den Radikalen sehr wahrscheinlich auch in Deutschland und auf Bundesebene über die 5 % - Hürde helfen.