Katholische Klinik weist Vergewaltigungsopfer ab

Wie konsequent soll die nach der Selbstauflösung neu zu gründende Partei für die Trennung von Staat und Kirche eintreten? Soll die Kirchensteuer abgeschafft werden?

Re: Vergewaltigungsopfer ist tot

Beitragvon AlexRE » Do 17. Jan 2013, 00:48

Kein Kommentar :evil:

ERZBISTUM KÖLN

Kliniken weisen Vergewaltigte ab

(...)

Eine Notärztin, die eine Vergewaltigung nicht ausschließen konnte, hatte die Kliniken um eine Spurensicherung gebeten, um mögliche Tatspuren gerichtsverwertbar zu sichern. Sie wurde mit der Begründung abgewiesen, die gynäkologischen Untersuchungen zur Beweissicherung seien seit zwei Monaten untersagt, weil damit ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch sowie das Verschreiben der Pille danach verbunden seien.

(...)


http://www.ksta.de/politik/erzbistum-ko ... 81786.html
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Re: Vergewaltigungsopfer ist tot

Beitragvon maxikatze » Do 17. Jan 2013, 07:48

AlexRE hat geschrieben:Kein Kommentar :evil:

ERZBISTUM KÖLN

Kliniken weisen Vergewaltigte ab

(...)

Eine Notärztin, die eine Vergewaltigung nicht ausschließen konnte, hatte die Kliniken um eine Spurensicherung gebeten, um mögliche Tatspuren gerichtsverwertbar zu sichern. Sie wurde mit der Begründung abgewiesen, die gynäkologischen Untersuchungen zur Beweissicherung seien seit zwei Monaten untersagt, weil damit ein Beratungsgespräch über eine mögliche Schwangerschaft und deren Abbruch sowie das Verschreiben der Pille danach verbunden seien.

(...)


http://www.ksta.de/politik/erzbistum-ko ... 81786.html



Kann man in diesem Fall von unterlassener Hilfeleistung sprechen?

§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
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Re: Vergewaltigungsopfer ist tot

Beitragvon AlexRE » Do 17. Jan 2013, 11:45

maxikatze hat geschrieben:Kann man in diesem Fall von unterlassener Hilfeleistung sprechen?

§ 323c
Unterlassene Hilfeleistung

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.


Das kommt auf den Einzelfall an. Wenn das Tatbestandsmerkmal "erforderlich" gegeben ist, liegt mindestens eine Unterlassene Hilfeleistung vor. Das ist aber fraglich, wenn die verletzte Person ín einem Zustand ist, der ohne zusätzliche Gefährdung die Suche nach einer anderen Klinik zulässt.

Aus beruflichen Gründen gesetzlich zur Hilfeleistung verpflichtete Personen können aber rechtlich auch so gestellt sein, als hätten sie eine (vorsätzliche oder fahrlässige) Körperverletzung oder Tötung eigenhändig vorgenommen:

§ 13 Begehen durch Unterlassen

(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.

(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.


http://dejure.org/gesetze/StGB/13.html
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Re: Vergewaltigungsopfer ist tot

Beitragvon AlexRE » Do 17. Jan 2013, 14:29

Gerade auf dem Spiegel - Forum gepostet:

paal hat geschrieben:Zitat des Polizisten: "Um unterlassene Hilfeleistung handle es sich dabei jedoch nicht."

Das muss man mir als Juristen erklären. § 323c StGB lautet: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."

Für mich eindeutig (!) unterlassene Hilfeleistung.


Was ist mit dem Tatbestandsmerkmal "erforderlich", wenn die durch die Zurückweisung notwendige Suche nach einer anderen Klinik keine zusätzliche Gefährdung der Gesundheit verursacht?

Ich persönlich vertrete sogar die Auffassung, dass die Unterlassene Hilfeleistung bei Medizinern und Polizeibeamten im Dienst niemals in Betracht kommt, weil deren pflichtwidriges Unterlassen immer ein "unechtes Unterlassungsdelikt" nach § 13 StGB ist.

Hier sehe ich allerdings mangels schädlichen Erfolgs weder das eine noch das andere.

http://forum.spiegel.de/f22/koeln-katho ... 381-4.html
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Re: Vergewaltigungsopfer ist tot

Beitragvon Excubitor » Do 17. Jan 2013, 17:33

Irgendwie macht es überhaupt keinen Sinn deutsches Recht auf indische Sachverhalte anzuwenden...
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Re: Vergewaltigungsopfer ist tot

Beitragvon AlexRE » Mi 23. Jan 2013, 15:03

Das Thema der steuerfinanzierten religiös orientierten Betriebe satirisch weitergedacht:

Satanisches Krankenhaus weigert sich aus religiösen Gründen, Patienten zu behandeln

Köln (dpo) - Schwere Vorwürfe gegen ein satanisches Krankenhaus in Köln! Angeblich sollen Ärzte der BaphoMED-Klinik mehreren zehntausend Patienten die Behandlung aus religiösen Gründen verweigert haben. Nach Aussage des Krankenhauspersonals verbiete ihnen die satanische Kirche, kranke Menschen zu heilen. Nun wird hinterfragt, warum die Klinik überhaupt aus Steuergeldern finanziert wird.

(...)


http://www.der-postillon.com/2013/01/satanisches-krankenhaus-weigert-sich.html
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Re: Vergewaltigungsopfer ist tot

Beitragvon Excubitor » Mi 23. Jan 2013, 15:51

AlexRE hat geschrieben:Das Thema der steuerfinanzierten religiös orientierten Betriebe satirisch weitergedacht:
[...]


Und was hat das bitte beim Thema des indischen Vergewaltigungsopfers und der dortigen Zustände verloren?
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Re: Vergewaltigungsopfer ist tot

Beitragvon AlexRE » Mi 23. Jan 2013, 16:00

Excubitor hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:Das Thema der steuerfinanzierten religiös orientierten Betriebe satirisch weitergedacht:
[...]


Und was hat das bitte beim Thema des indischen Vergewaltigungsopfers und der dortigen Zustände verloren?



Das Thema "Vergewaltigung" ist hier eben etwas weiträumiger behandelt worden. Es gibt auf diesem Forum bislang kein Verbot von off topic - Beiträgen und ich werde so etwas auch nicht initiieren.

Von mir aus können aber andere Admins / Mods nach ihrem Belieben einen gesonderten thread zu dem Thema der katholischen Klinik anlegen und die einschlägigen Beiträge dorthin verschieben.
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Re: Vergewaltigungsopfer ist tot

Beitragvon Excubitor » Mi 23. Jan 2013, 16:13

AlexRE hat geschrieben:
Excubitor hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:Das Thema der steuerfinanzierten religiös orientierten Betriebe satirisch weitergedacht:
[...]


Und was hat das bitte beim Thema des indischen Vergewaltigungsopfers und der dortigen Zustände verloren?



Das Thema "Vergewaltigung" ist hier eben etwas weiträumiger behandelt worden. Es gibt auf diesem Forum bislang kein Verbot von off topic - Beiträgen und ich werde so etwas auch nicht initiieren.

[...]


Nun, dann darf sich auch keiner mehr über das Auseinanderreißen von Sinnzusammenhängen und den daraus erwachsenden Folgen für ein Forum beklagen, der sich nicht daran hält, zum jeweiligen Beitrag zu schreiben. Auch für ein Forum gilt nur durch straffe und konsequent eingehaltene Regeln lässt sich Qualität sichern. Wir müssen dem etablierten Aufweicherkommando nicht noch die Arbeit erleichtern, indem wir unsere eigene sabotieren, oder?
Dasselbe Problem war auch schon auf anderen Strängen zu beobachten und hat sich insoweit anscheinend bereits verbreitet, was der Gesamtqualität eines jeden Forums nicht gerade förderlich ist. Das Problem ist auch nicht ein einzelner Off-Topic -Beitrag, sondern die daraus erwachsende zunehmende Häufigkeit in der so etwas gechieht...
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Katholische Klinik weist Vergewaltigungsopfer ab

Beitragvon AlexRE » Mi 23. Jan 2013, 16:22

Ich verschiebe die off topic - Beiträge vom Unterforum "Weitere aktuelle Themen" / thread "Vergewaltigungsopfer ist tot" hierher.
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