Bei uns sind diese Mädchenbeschneidungen endlich verboten worden.
Genitalverstümmelung: Die neue Strafnorm tritt per 1. Juli 2012 in Kraft
Der Bundesrat setzt die neue spezifische Strafnorm gegen Verstümmelung von weiblichen Genitalien per 1. Juli 2012 in Kraft. Das Strafgesetzbuch wird um den Artikel 124 ergänzt. Demnach macht sich strafbar, «wer die Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, in ihrer natürlichen Funktion erheblich und dauerhaft beeinträchtigt oder in anderer Weise schädigt».
Tätern und Täterinnen droht nun eine bis zu 10-jährige Freiheitsstrafe. Die Verjährungsfrist für die Strafverfolgung wird einheitlich auf 15 Jahre festgesetzt. Bei Opfern unter 16 Jahren ist die Verfolgung der Tat mindestens bis zum vollendeten 25. Lebensjahr möglich.
Alle Formen der Genitalverstümmelung verbieten
Sexuelle Verstümmelung stellt eine schwerwiegende Verletzung der Integrität und der Würde der betroffenen Mädchen und Frauen dar. Seit Jahren verlangen die verschiedensten Menschenrechtsgremien und Organisationen ein Verbot, unter ihnen auch UNICEF Schweiz, welche die bisherige Regelung als ungenügend beurteilte. Sie schätzt, dass in der Schweiz rund 7000 Frauen und Mädchen von entsprechenden Eingriffen betroffen oder bedroht sind. Dennoch kam es lediglich zu zwei Prozessen wegen Genitalverstümmelung. Strafbar war sie in der Schweiz bisher sofern sie als schwere Körperverletzung im Sinne von Artikel 122 Strafgesetzbuch bewertet wurde, was nur für die Infibulation und die Exzision der Fall war.
Der neue Straftatbestand stellt nun sämtliche Formen der Genitalverstümmelung unter Strafe. Gleichzeitig konkretisiert er, dass eine Genitalverstümmelung auch dann verboten ist, wenn eine volljährige Person in den Eingriff einwilligt. Ausnahme sind leichte Eingriffe wie Tattoos, Piercings oder gewisse ästhetische Eingriffe im Genitalbereich. Neben der Erfassung aller Formen ungewünschter genitaler Verstümmelung erhoffen sich Politik, Behörden und Fachkreise vom expliziten Verbot eine symbolisch abschreckende Wirkung. Genitalverstümmelungen gelten auch künftig als Offizialdelikte. Bestraft werden nicht nur Personen, welche die Verstümmelung vornehmen, sondern als Mittäter und Anstifter z.B. auch die Eltern.
Schützt das Weltrechtsprinzip die Mädchen wirklich?
Ebenfalls strafbar machen sich nach der neuen Regelung Personen, die eine Genitalverstümmlung im Ausland durchgeführt haben, auch wenn diese dort nicht strafbar ist. Damit soll verhindert werden, dass Kinder, die in der Schweiz aufwachsen zur Beschneidung in ihre Heimatländer zurückgeführt werden.
http://www.humanrights.ch/de/Schweiz/In ... ntent.html
Meines Erachtens wäre das auch für Beschneidungen bei Knaben anzuwenden.