von Uel » Do 27. Dez 2012, 02:16
... ich hab dazu mal wieder eine andere Meinung,
denn ich finde das Ganze als einen wesentlichen Fortschritt, - mal abgesehen von dem Preis-Aspekt -, denn damit muss zwangsläufig das Schnüffeln und Kriminalisieren und unter Generalverdachtstellen der Bürger aufhören. Das 1xHaushalt = 1xGebühr-Prinzip über die Meldepflicht am 1. Wohnsitz finde ich genial, es wird wahrscheinlich für viele ehrliche Gebührenzahler eine Entlastung bedeuten, und viele kostenlose Trittbrettfahrer endlich mal zur Kasse bitten.
Wenn das Gesetz aber
1. lausig bis verfassungswidrig konstruiert und formuliert wurde, so gehört es den Verfassern um die Ohren geschlagen und in deren beruflichen Lebenslauf vermerkt.
2. bei dem Teil für Firmen und Organisationen so ungerecht formuliert ist, wie berichtet, so halte ich die Verfassungswidrigkeit für diesen Punkt als viel wahrscheinlicher, ansonsten siehe 1..
3. soviele Daten wie beschrieben der GEZ von den Meldebehörden zugeschoben hat, so wird es sicher Probleme geben. Für den Zweck der Eintreibung der Gebühren ist nur der Tag der Anmeldung relevant und welche Personen der Haushalt umfasst, alle weiteren Daten sind unnötig und sollten sie zentral erhoben werden, so besitzt die GEZ oder wie immer der Verein jetzt heißt, mehr Kompetenz als die Polizei und das wird denen vor Gerichten dann sicher um die Ohren fliegen.
4. Das Steuer oder Gebühren Argument halte ich für unwesentlich, wenn die Staatsseite fähige Anwälte hat. Genauso, wie jeder Haushalt sich an das Abwassernetz anschließen muss, genauso hat der Bürger eine Pflicht, sich zu informieren, insbesondere bei Meldungen zu Katastophen, Evakuierungen und allen möglichen Notfällen. Daher hat jeder Haushalt ein Gerät zum schnellen Informationsempfang vorzuhalten und ist somit gebührenpflichtig. Ein Staat kann seine Organisationsprinzipien nicht an Exoten oder weltflüchtende Einsiedlern ausrichten, wenn er sich nicht genauso lächerlich machen will wie Claudia Roth.
5. Das Gebührenargument ist dann die Archillessehne des Ganzen, wenn die Gebühren zu hoch werden und jenseits der Grundversorgung liegen: es ist nicht einzusehen, dass die Versorgung von Fussballstars und erst Recht Box-Fuzzies zur besten samstäglichen Sendezeit mit Millionenbeiträgen unterstützt wird, was schwerlich als Grundversorgung bezeichnet werden kann. Auch das karitative Spenden von Gebührenzahlergeld über prominete Ratenden oder sonstige "Promi-Paten" ist eine zweifelhafte Praxis, dient sie doch vor allem nur einem: der Steigerung des Marktwerts dieser dauernd auftauchenden Kaste der "permanent Präsentierten", womit die öffentlichen Sender dadurch selbst permanent zu ihrem eigenen Nachteil die "Einkaufskosten" für diese Gestalten erhöhen. Warum darf nicht der Gebührenzahler entscheiden, wenn schon gespendet wird und nicht der Promi, der natürlich aus Image-Gründen das immer wieder gern genommene "Kinderprojekt" wählt und niemals etwas für in Not geratene Greise!
6. Sollte die Qualität weiterhin in Richtung Privatsender absinken, sodass aus einer Grundversorgung eine Grundverdummung, Grundverrohung, Grundmanipulation oder Grundbelästigung wird, dann haben sich die Öffentlichen ihren eigenen Ast abgesägt bzw. ihre Berechtigung verloren.
Sollte halbwegs bezahlbares Radio oder TV ohne Werbungs-Overkill durch nachlässige Formulierung staatlicher Juristen oder sophistische Spielchen und spitzfindige Rechthabereien von Juristen auf Klägerseite beschädigt werden, so wär es ein großer gesellschaftlicher Schaden.
Liebe Grüße
von Uel
Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke: --- Kein Plan übersteht den ersten Feindkontakt --- (gefunden bei Vince Ebert) Mein Zusatz: ... der Feind kann auch Realität heißen!