Uel hat geschrieben:Frage an die Juristen: Erlischt eigentlich der Diplomatenstatus, wenn ein Diplomat in dem Gastland seiner Botschaft einen Mord verübt hat?
Nicht automatisch, den muss man ihm erst entziehen.
Ich verstehe auch nicht ganz, was das mit der These vom "Migrantenbonus" und damit mit dem Thema dieses threads zu tun hat. Hier sind Rechtsradikale, die sich mit dem Anzünden einer Holzhütte voller Menschen einem tatbestandsmäßigen versuchten Mord zumindest seeeehr nahe gekommen sind, spottbillig mit einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung davongekommen. Wenn Gewaltkriminelle mit Migrationshintergrund für die gleiche Tat so verurteilt worden wären, wäre das wieder Anlass für die öffentliche Erörterung eines angeblichen Migrantenbonus gewesen.
Ich glaube eben, dass die Weichzeichnerei unserer Justiz im Umgang mit Gewaltkriminellen unabhängig von der Herkunft der Täter ist und versuche das mit einigen Beispielen zu belegen.
Das hat auch nur etwas mit Wahrheitsfindung zu tun und nicht mit Verharmlosung von Ausländerkriminalität oder islamistischer Gewaltgeneigtheit. Wenn ich so etwas lese:
Bestialische Gewaltorgie nach "Was-guckst-Du"-Moment
Ein brutaler Doppelmord entflammt in Frankreich erneut die Diskussion über die Lage in den Vorstädten: In Grenoble wurden zwei Männer getötet. Sie waren im Quartier eine der erfolgreichen Ausnahmen.
(...)
http://www.welt.de/vermischtes/weltgesc ... oment.html
komme ich immer mehr zu der rechtspolitischen Überzeugung, dass man das Jugendstrafrecht mitsamt seinem Erziehungszweck für Mörder komplett streichen sollte. An diesen Bestien gibt es nichts mehr herumzuerziehen, die sind einfach nur unschädlich zu machen. Maximalstrafe nach Erwachsenenstrafrecht und lebenslängliche SV, fertig.