Das Beschneidungsurteil und seine weitreichenden Folgen

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Re: Das Beschneidungsurteil und seine weitreichenden Folgen

Beitragvon Excubitor » Do 4. Okt 2012, 17:52

Nach einer Pressemeldung vom heutigen Tage ist der Verrat des Grundgesetzes und seiner Werteordnung fast perfekt: Die Bundesregierung soll sich auf einen Gesetzentwurf zur Erlaubnis der Körperverletzung an Minderjährigen ohne oder sogar gegen deren Willen geeinigt haben.

Darin liegt, wie bereits mehrfach erläutert, ein Verrat der grundgesetzlichen Werteordnung und ein gravierender Verstoß gegen den Grundsatz des hier bestehenden Säkularstaats, da man sich als Staatsvertretung von religiösen Minderheiten zu dieser Entscheidung hat nötigen lassen.
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Re: Das Beschneidungsurteil und seine weitreichenden Folgen

Beitragvon Livia » Fr 5. Okt 2012, 09:03

Ich finde Beschneidungen allgemein eine Sauerei nicht nur bei Knaben. Bei den Mädchen ist es noch viel schlimmer. Was diese Menschen in ihrer Heimat machen, können wir nicht ändern, auch wenn das ungerecht erscheint. Wenn sie aber ihre Heimat verlassen, müssen sie sich an die Gesetze halten, die in den Gastländer üblich sind und da gibt es kein Pardon.

Eine über dreissigjährige Frau aus Kenia hat einen Schweizer geheiratet. Weil sie beschnitten war konnte kein Geschlechtsakt ausgeführt werden da ihre Oeffnung so klein war, dass sie beim Urinlassen mehr als eine Stunde dazu brauchte. Das hatte ihre Grossmutter so veranlasst, weil sie besonders hübsch war.

Nach etlicher Zeit hat ihr Mann und sie sich dann entschlossen einen Arzt aufzusuchen, der ihr operativ dazu verhalf, dass sie mit ihrem Mann schlafen konnte. Diese Grossmutter muss ein besonderes grausames Wesen sein.

Beschnittene Frauen muss bei einer Geburt die Naht geöffnet und nach der Geburt wieder zugenählt werden. Was ist das für eine schizophrene Haltung der Frauen gegenüber. :evil:
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

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Re: Das Beschneidungsurteil und seine weitreichenden Folgen

Beitragvon maxikatze » Fr 5. Okt 2012, 10:28

Beschnittene Frauen muss bei einer Geburt die Naht geöffnet und nach der Geburt wieder zugenählt werden. Was ist das für eine schizophrene Haltung der Frauen gegenüber.


Bemerkenswerter Weise sind es vielfach die eigenen Mütter, die ihre Töchter zum Beschneiden schleppen. Ich komme bei der Vorstellung nicht umhin, zu sagen, dass ein Volk mit solchen Sitten einen ziemlich engen Horizont hat. Ich finde neben meinem Entsetzen keine anderen Worte.

Auch hier eine Buchempfehlung von mir:

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Re: Das Beschneidungsurteil und seine weitreichenden Folgen

Beitragvon Excubitor » Fr 5. Okt 2012, 11:47

maxikatze hat geschrieben:
Beschnittene Frauen muss bei einer Geburt die Naht geöffnet und nach der Geburt wieder zugenählt werden. Was ist das für eine schizophrene Haltung der Frauen gegenüber.


Bemerkenswerter Weise sind es vielfach die eigenen Mütter, die ihre Töchter zum Beschneiden schleppen. Ich komme bei der Vorstellung nicht umhin, zu sagen, dass ein Volk mit solchen Sitten einen ziemlich engen Horizont hat. Ich finde neben meinem Entsetzen keine anderen Worte.

Auch hier eine Buchempfehlung von mir:

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Leider sind es häufig gerade überkommene Traditionen, die in den Köpfen der Menschen tief verwurzelt sind und Änderungen, wenn überhaupt, nur extrem schwer möglich machen. Exakt das ist auch das Problem mit der mangelnden Fortentwicklungsfähigkeit im Islam und anderen religiösen Traditionen. Deutschen Beamten wird immer eine Haltung vorgeworfen, die da lautet, "das war immer so, das ist so, und das wird auch weiter so gemacht". Nichts anderes, im Gegenteil sogar wahrscheinlich eine fast schon fanatische Haltung ist in religiösen Gemeinschaften üblich, die Veränderungen zum Positiven für alle, nicht nur deren eigene Mitglieder, nahezu unmöglich macht.
Zuletzt geändert von Excubitor am Fr 5. Okt 2012, 11:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Das Beschneidungsurteil und seine weitreichenden Folgen

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Fr 5. Okt 2012, 11:53

Excubitor hat geschrieben:
Leider sind es häufig gerade überkommene Traditionen, die in den Köpfen der Menschen tief verwurzelt sind und Änderungen, wenn überhaupt, nur extrem schwer möglich machen. Exakt das ist auch das Problem mit der mangelnden Fortentwicklungsfähigkeit im Islam und anderen religiösen Traditionen. Deutschen Beamten wird immer eine Haltung vorgeworfen, die da lautet, "das war immer so, das ist so, und das wird auch weiter so gemacht". Nichts anderes, im Gegenteil sogar wahrscheinlich eine fast schon fanatische Haltung ist in religiösen Gemeinschaften üblich, die Veränderungen zum Positiven für alle, nicht nur deren eigene Mitglieder, nahezu unmöglich macht.


Du hast es richtig erkannt. Leider ist das so und es wird sich leider auch nix ändern auser die betroffenen wehren sich. Was sehr schwierig werden kann. So denke ich.
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Re: Das Beschneidungsurteil und seine weitreichenden Folgen

Beitragvon Staber » Fr 5. Okt 2012, 13:46

Excubitor hat geschrieben:
maxikatze hat geschrieben:
Beschnittene Frauen muss bei einer Geburt die Naht geöffnet und nach der Geburt wieder zugenählt werden. Was ist das für eine schizophrene Haltung der Frauen gegenüber.


Bemerkenswerter Weise sind es vielfach die eigenen Mütter, die ihre Töchter zum Beschneiden schleppen. Ich komme bei der Vorstellung nicht umhin, zu sagen, dass ein Volk mit solchen Sitten einen ziemlich engen Horizont hat. Ich finde neben meinem Entsetzen keine anderen Worte.

Auch hier eine Buchempfehlung von mir:

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Leider sind es häufig gerade überkommene Traditionen, die in den Köpfen der Menschen tief verwurzelt sind und Änderungen, wenn überhaupt, nur extrem schwer möglich machen. Exakt das ist auch das Problem mit der mangelnden Fortentwicklungsfähigkeit im Islam und anderen religiösen Traditionen. Deutschen Beamten wird immer eine Haltung vorgeworfen, die da lautet, "das war immer so, das ist so, und das wird auch weiter so gemacht". Nichts anderes, im Gegenteil sogar wahrscheinlich eine fast schon fanatische Haltung ist in religiösen Gemeinschaften üblich, die Veränderungen zum Positiven für alle, nicht nur deren eigene Mitglieder, nahezu unmöglich macht.



Moin Excubitor!
Ein Gott, der sich um Vorhäute kümmert, taugt nichts. Und Religionen, die einen solchen Gott verehren, genauso wenig. Es gibt kein traditionelles Recht auf Verstümmelung wehrloser Kinder. Und eine Institution die daurauf pocht, solches tun zu dürfen, gehört einfach strafrechtlich verfolgt.
Körperliche Verstümmelung bei Mädchen oder Jungen hat doch mit Religionsfreiheit nichts zu tun. Wenn man es ganz nüchtern betrachtet ist es nichts anderes als überliefertes Dummzeug.
Am Schw*nz eines 16-jährigen rumzuspielen ist strafbewährt. Bei einem 2-jähringen herumzuschneiden nicht? Das muß mir einmal einer Erklären!

gruß staber
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
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Re: Das Beschneidungsurteil und seine weitreichenden Folgen

Beitragvon GasGerd » Mi 10. Okt 2012, 16:13

Das Bundeskabinett hat die Neuregelung verabschiedet:

http://www.fr-online.de/politik/gesetzentwurf-beschneidung-bleibt-straffrei,1472596,20561214.html

Mein Kommentar auf gmx dazu:

Man muss sich das Urteil des LG Köln genau ansehen, um die gesetzliche Neuregelung richtig zu würdigen:

http://openjur.de/u/433915.html

Das ist eine VERFASSUNGSRECHTLICHE Güterabwägung, wie sie auch von anderen Gerichten als dem Bundesverfassungsgericht vorzunehmen ist, wenn die einschlägigen einfachgesetzlichen Regelungen für die abschließende Problemlösung zu unbestimmt sind.

Das war hier bei den BGB - Vorschriften zum Eltern- und Sorgerecht als Rechtsgrundlage für die Einwilligung in eine Körperverletzung aus religiösen Gründen der Fall.

Das neue Gesetz soll jetzt die unbestimmten Regelungen bezogen auf den konkreten politischen Konfliktstoff durch eine hinreichend bestimmt neue Spezialregelung ersetzen.

Die ist aber auch nur ein einfaches Gesetz. An der VERFASSUNGSRECHTLICHEN Beurteilung der Rechtsfrage durch das LG Köln ändern sich damit zunächst überhaupt nichts. Für die Überprüfung genau bestimmter Gesetze ist nur das Bundesverfassungsgericht allein zuständig, während unbestimmte Rechtsbegriffe an den Wertmaßstäben des Grundgesetzes entlang auch von ordentlichen Gerichten wie dem LG Köln zu interpretieren sind.

In dem neuen Gesetz liegt also - wieder einmal - eine politische Aktion, die die Verantwortung für Rechtsfragen, die für viele Wähler und / oder lobbystarke Interessengruppen wichtig sind, von der Politik auf das Bundesverfassungsgericht abschiebt.

Die Politiker beschließen einfach ein bereits als verfassungswidrig verdächtiges Gesetz und müssen sich später nicht vor Wählern und Lobbyisten verantworten, wenn das BVerfG das Ganze in die Tonne drückt.

Diese und andere Methoden der Verantwortungsverlagerung haben allerdings m. E. auch die Konsequenz, dass die hochalimentierten 1.200 Abgeordneten praktisch überhaupt nichts mehr für das Volk und den Staat leisten. Die eigentliche politische Arbeit wird ja auf 16 Verfassungsrichter abgeschoben, die weitaus billiger für den Steuerzahler sind als 1 Bundesparlament und 16 Länderparlamente.

Sollen doch die 1.200 Hütchenspieler wie Peer Steinbrück ihr Haupteinkommen mit Vorträgen erzielen, dann zahlen sie davon noch Steuern und der Haushalt wird massiv entlastet. ;-)


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/16497950?sp=525#jump
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Re: Das Beschneidungsurteil und seine weitreichenden Folgen

Beitragvon maxikatze » Do 11. Okt 2012, 17:35

Unterzeichnet bitte alle mit:


http://netzwerkb.org/2012/10/11/beschneidung/

... Wenn überhaupt, dann sollte der betroffene Mensch darüber selbst entscheiden können, wenn er dazu voll in der Lage ist, also ab einem Alter von 18 Jahren ...
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Re: Das Beschneidungsurteil und seine weitreichenden Folgen

Beitragvon Excubitor » Do 11. Okt 2012, 18:14

Und hier noch ein Zitat aus Maxis Link, der das BVerfG in große Schwierigkeiten bringen wird, wenn es das perfide, die Menschenwürde der Kinder missachtende Spiel der Bundesregierung mitzumachen gedenkt. Denn dann müssen sie ihre eigenen Grundsätze zu Kindern über den Haufen werfen und Niemand kann das BVerfG dann noch ernst nehmen, was heute angesichts einiger Entscheidungen schon recht schwer fällt:

"[...]
Der wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt 2008 zu den Folgerungen:

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen (…) herausgestellt, dass bei Interessenkollisionen zwischen dem Kind und den Eltern das “Kindeswohl letztlich bestimmend” sein müsse und den Interessen des Kindes grundsätzlich der Vorrang zukomme.
… und
das Bundesverfassungsgericht hat nicht nur die Menschenwürde des Kindes betont, sondern auch, dass “mit abnehmender Pflege- und Erziehungsbedürftigkeit sowie zunehmender Selbstbestimmungsfähigkeit des Kindes die im Elternrecht wurzelnden Rechtsbefugnisse zurückgedrängt werden, bis sie schließlich mit der Volljährigkeit des Kindes erlöschen.” (Hervorhebung im Original)

Da das BVerfG in Sachen Kinderrechte und Kindeswohl in den letzten Jahren dem Gesetzgeber immer zeigen musste, wo es lang geht, stehen die Chancen nicht schlecht, dass das BVerfG seine bisherigen Maßstäbe (auch was den Schutz des Sexual- und Intimbereiches angeht) auch in diesem Falle beibehalten und eine Beschneidungserlaubnis als Antasten bzw. Zerstören des Wesensgehaltes des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit werten würde. Denn ein direkter, dauerhafter Nutzen für das Kind ist nicht erkennbar und eine “Ausgrenzung” der Kinder wegen intakter Vorhaut ist bisher nicht belegt (das Verhindern der Ausgrenzung der Eltern kann nicht als Kindeswohl gewertet werden).

[...]"


Quelle:
http://netzwerkb.org/2012/10/11/beschneidung/ (unter Kommentare nachsehen)
Zuletzt geändert von Excubitor am So 14. Okt 2012, 14:30, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Das Beschneidungsurteil und seine weitreichenden Folgen

Beitragvon Uel » So 14. Okt 2012, 01:17



... mich interessiert, wie die Justizministerin jetzt begründen will, wenn traditionsgetränkte Gruppen ihre Mädchen beschneiden wollen, dass das hier in Deutschland nicht erwünscht / erlaubt sein soll. Denn da waren sich doch die jetzt Religions- und Minderheiten- und Traditionsversteher bis vor kurzem einig, dass Mädchen-Beschneidung in Deutschland nicht erlaubt sein sollte, oder hab ich da was falsch im Gedächtnis. Wenn beides (Mädchen und Jungen) erlaubt sein sollte, so ist es kriminelle Kollaboration ( bei der blut- und schmerzreichen Prozedur, die zukünftige Lebensqualität der Frauen vernichtet). Aber wenn eines erlaubt, das andere aber verboten sein sollte, so ist es Menschenrechtsverletzung (Gleichheitsgrundsatz, auch schon bei Jungen und Mädchen).

... wie moralisch korrupt muss man sein, um als Juristin so unlogisch und kinderverachtend vorzugehen, da doch kürzlich noch das BVG klar gemacht hat, dass bei Kinder betreffenden Entscheidungen das Kindeswohl und nicht die Befindlichkeiten der Eltern im Mittelpunkt stehen dürfen. Ich schäme mich, dass ich mal Hoffnungen auf Rückgrad bei dieser Frau hatte. :oops:

Man hätte den Vorschlag einer symbolischen Beschneidung bei Minderjährigen mit rotem Farbstoff vorschlagen sollen, bei Volljährigkeit wird dann die reale Beschneidung von den Betroffenen selbst entschieden. Denn wir Christen saufen beim Abendmahl ja auch nicht Menschenblut sondern nippen am Wein.

Liebe Grüße
von Uel

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