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Ausschaffungen: 292 Personen wurden gefesseltAktualisiert am 27.05.2010 9 Kommentare
Rund fünf Prozent der 5886 im Jahr 2009 via Flughafen Zürich ausgeschafften Personen sind einer «verstärkten Fesselung» unterzogen worden. Dazu kommt es, wenn sich die Betroffenen heftig zur Wehr setzen.
Das Asylgesetz schreibt vor, dass Personen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde oder die sich illegal in der Schweiz aufhalten, das Land verlassen müssen. Geschieht dies freiwillig, werden die Betroffenen durch die Polizei bis zum Flugzeug begleitet, das sie darauf alleine besteigen.
Falls sich eine auszuschaffende Person derart widersetzt, dass diese Form der Rückführung nicht möglich ist, wird sie gefesselt und von zwei Polizisten in einem Linienflug begleitet.
Wenn die Person aber «so renitent ist, dass auch diese Form der Rückführung nicht möglich ist, wird sie in einem Sonderflug mit einer verstärkten Fesselung zurückgeführt.» Dies war im vergangenen Jahr in rund fünf Prozent der Zwangsausschaffungen der Fall, wie der Zürcher Regierungsrat in einer heute veröffentlichten Antwort auf eine Interpellation aus dem Kantonsrat schreibt.
Bisher 111 Sonderflüge
«Verstärkte Fesselung» bedeutet etwa, dass renitente «Rückzuführende» auf einem Rollstuhl festgebunden und zum Flugzeug transportiert werden. «Je nach Verhalten» werden ihnen Fuss-, Knie-, Arm- und Handfesseln sowie - zum Selbstschutz - ein Kopfschutz angezogen.
Wie es weiter heisst, wurden von 2006 bis heute ab Zürich 111 Sonderflüge mit insgesamt 1282 Personen durchgeführt. Diese Flüge seien von der Kantonspolizei Zürich organisiert und grösstenteils auch begleitet worden. Zwei Flüge mussten laut Regierungsrat abgebrochen worden.
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/28621228Ich haben grossen Respekt vor diesen Polizisten die so einen dreckigen Job zu erledigen haben. Sie werden angespuckt, gebissen und die Asylanten schlagen um sich wie wild. Oft braucht es bis zu fünf Polizisten um einen einzigen ruhig zu stellen. Macht ein Polizist ein Fehler wird er angeklagt, nicht der Auszuschaffende. Oft kommt auch vor, dass die gefesselten am Zielort der dortigen Behörde mitteilt, sie wären während dem Flug misshandelt worden. Dann wird die Uebernahme verweigert und der Pilot muss mit samt der Fracht wieder zurückfliegen. Der Typ muss freigelassen werden und er fährt dort weiter wo er aufgehört hatte.
Wann das endlich ein Ende hat weiss wirklich niemand. Uebrigens, der Kopfschutz muss man ihnen überziehen, weil sie versuchen mit dem Kopf gegen eine Wand zu rennen und sich dabei schwer verletzen. Eine Ausschaffung ist dann auch nicht mehr möglich.