Morgen geht`s los:
"In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union[2] mit Wirkung vom 1. August 2012 umgesetzt, mit dem das Aufenthaltsgesetz, die Beschäftigungsverordnung und andere Rechtsvorschriften geändert werden. Die näheren Erteilungsvoraussetzungen der Blauen Karte EU finden sich in § 19a AufenthG. Das nach § 19 a Abs. 1 Nr. 3 AufenthG erforderliche Gehalt, das der Hochqualifizierte mindestens beziehen muss, beträgt zwei Drittel, in einigen Fällen (sogenannte Mangelberufe) 52 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrundlage der allgemeinen Rentenversicherung (§ 41a BeschV)."
http://de.wikipedia.org/wiki/Blaue_Karte_EU
Nach AlG II - Aufstockung für Unqualifizierte, Hilfsarbeiterlöhnen für Facharbeiter sollen den deutschen Arbeitsmarkt jetzt auch noch Facharbeiterlöhne für in anderen Ländern teuer ausgebildete Höchstqualifizierte bestimmen, um die noch gut verdienenden deutschen Höchstqualifizierten künftig drücken zu können.
Das schmutzige Spiel wird zwar auf dieser Ebene an der Internationalität des Arbeitsmarktes für Höchstqualifizierte scheitern, weder die ausländischen noch die deutschen Höchstqualifizierten haben es nötig, sich von dem spezifisch deutschen Parasitenkapitalismus auslutschen zu lassen, aber dass sowas auch nur versucht wird, macht eines deutlich:
Die ehernen Lettern, in die der Gesellschaftsentwurf des Grundgesetzes gegossen ist ( Sozialstaatsprinzip unter "Ewigkeitsgarantie" ) sind in der gesellschaftlichen Realität das Papier nicht wert, auf dem sie stehen.
Die rein marktbedingten Grenzen der schäbigen Abzocke würden auch in einem Wirtschaftsraum bestehen, in dem statt des deutschen Grundgesetzes die Erwerbsregeln der Ferengis den rechtlichen Rahmen bildeten.
http://meinungen.web.de/forum-webde/post/10578641?sp=308#jump