@ Alex
Die Kommandeure riskieren noch nicht einmal einen Karriereknick, egal was sie anstellen:
Ja Alex, ich weiß schon im voraus, wie Du ( und andere ) auf diesem Beitrag reagierst.
Aber sei's drum!
Die Bombardierung war keine eklatante Fehlentscheidung, sondern aus der ex-ante Perspektive, aus der heraus sie zutreffen, war vollauf gerechtfertigt. Auch die Klugschei*er und Moralapostel, die hinterher alles besser wissen, bewegen sich auf sehr dünnem Eis: Dem Feind dabei zu helfen, erbeutetes Militärmaterial zu bergen, kann man völkerrechtlich ohne weiteres als direkte Beteiligung an den Feindseligkeiten betrachten, womit die Betroffenen ihren Schutzstatus als Zivilpersonen verlieren und zu legitimen Angriffszielen werden. Selbst wenn man diese Sichtweise verneint, durfte Oberst Klein entsprechend den völkerrechtlichen Regeln zivile Schäden insoweit in Kauf nehmen, als diese nicht außer jeden Verhältnis zum mit dem Angriff angestrebten militärischen Erfolg stehen; letzteres ist eindeutig zu verneinen.Meiner Ansicht nach! Hierbei ist auch zu beachten, dass es für die kriegsführenden Parteien zwar ein Gebot der Rücksichtnahme auf zivile Belange gibt, dieses aber nicht grenzenlos ist, und dass umgekehrt erst recht gilt, dass die Zivilisten zu ihrem Selbstschutz eigenverantwortlich beitragen sollen, zumindest soweit,
dass sie sich nicht freiwillig zu Plätzen militärischer Auseinandersetzungen begeben. Konkret ging es um zwei Tanklaster, die an einer Furt mehrere Kilometer von der nächsten Siedlung stecken geblieben waren; der Bombenangriff erfolgte Nachts. Wer sich dennoch dort bei den Tanklastern aufhielt, die - wie er wissen musste (laut Augenzeugenbericht haben selbst die Taliban ihre Helfer noch vor einem möglichen Angriff gewarnt) - höchstwahrscheinlich zum Ziel eines Luftschlages werden würden, hat sich die Folgen selbst zuzuschreiben. Von "
unschuldigen" Opfern zu reden, ist der blanke Hohn. Zunächst: Der Begriff "unschuldig" ist völkerrechtlich irrelevant, der Fachbegriff hieße "unbeteiligt", was aber wie bereits aufgeführt, nicht auf Leute zutrifft, die einer Konfliktpartei beim Bergen von Beute helfen. Vor allem aber: Bei dem Überfall der Taliban auf die Tanklaster wurde einer der Fahrer kaltblütig ermordet, obwohl er sich bereits ergeben hatte. Nach deutschem Recht machen sich alle diejenigen, die einem Raubmörder dabei helfen, seine Beute zu sichern, im Nachhinein zu Mordgehilfen. Von daher ist die Auszahlung von Entschädigungen an die Hinterbliebenen dieses Mordgesindels ein Skandal ersten Ranges und nicht die in Übereinstimmung mit völkerrechtlichen Vorgaben erfolgte Bombardierung.
Oberst Klein hat eine Entscheidung zu treffen gehabt, die 99,9% aller Menschen nie hätten treffen müssen.
gruß horst
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber