Lottoverbot für Hartz IV - Empfänger

Wie dem Einleitungstext unserer Seite zu entnehmen ist, sind die wesentlichen Aussagen des Artikel 3 GG für uns absolut unverhandelbar. Dieses Unterforum betrifft also unser Kernprogramm.

Lottoverbot für Hartz IV - Empfänger

Beitragvon AlexRE » Do 10. Mär 2011, 15:08

Diskriminierung oder Schutz?

Das Kölner Landgericht verbietet mit einer einstweiligen Verfügung der Westlotto GmbH, Hartz-IV-Empfängern Spielscheine zu verkaufen. Eine schockierende und skurrile Entscheidung, findet das Unternehmen. Denn wie soll der Verkauf verhindert werden? Es herrscht Ratlosigkeit.

(...)

Konkret werde Westlotto auferlegt, keine Spiel- oder Wettscheine oder Rubbellose zu verkaufen an Personen, die "Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind", zitiert die Zeitung aus dem Beschluss des Landgerichts. Bei einer Zuwiderhandlung droht das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder bis zu sechs Monaten Haft an. Die einstweilige Verfügung war von einem privaten Glücksspielanbieter mit Geschäftssitz auf Malta beantragt worden, der in Deutschland Sportwetten anbietet.


Quelle: n-tv.de

Das Bundessozialgericht hat bislang in ständiger Rechtsprechung den Standpunkt vertreten, dass der für die Berechnung der Höhe der Sozialleistungen maßgebliche Warenkorb für die Verwendung des Geldes durch die einzelnen Sozialleistungsempfänger nicht verbindlich sei.

Das Landgericht Köln gehört natürlich nicht zur Sozialgerichtsbarkeit, es liegt aber im Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Scheinbar wollen die Kölner Landgerichtsjecken deren Obergerichten aus einer Karnevalslaune heraus eine Aktennummer verschaffen, die nur wenig Arbeit verursacht. Die brauchen ja nur die Gründe des Bundessozialgerichts abzuschreiben.
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Lottoverbot für Hartz IV - Empfänger

Beitragvon GasGerd » Do 10. Mär 2011, 17:01

Ich habe hier etwas dazu geschrieben:

viewtopic.php?f=9&t=461&p=3817&sid=3c7bac879a8fc8b5fe6f77956467bc59#p3817

Vielleicht ist das ja auch eine "positive Diskriminierung", wenn Arbeitslose vor Glückspiel - Abzocke und Spielsucht geschützt werden und alle anderen Bürger nicht.
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Re: Lottoverbot für Hartz IV - Empfänger

Beitragvon AlexRE » Do 10. Mär 2011, 19:04

Die Berichte in der Zeit und auf der HP des WDR lesen sich etwas anders als der von mir im Eingangsbeitrag des threads verlinkte Bericht auf n-tv.de:

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2011-03/lotto-hartz-gluecksspiel-verbot

http://www.wdr.de/themen/panorama/28/lotto_hartziv/index.jhtml

Danach geht es nur um oddset - Sportwetten und ein Verstoß gegen die einstweilige Verfügung soll auch nur vorliegen, wenn dem Personal in der Annahmestelle aus irgendwelchen Gründen bekannt wird, dass der Spieler knapp bei Kasse ist.

Das könnte vielleicht irgendwie praktikabel sein, aber eine noch so fürsorglich gemeinte Sonderbehandlung von Sozialleistungsempfängern in dieser Art riecht für mich auf jeden Fall nach verfassungswidriger Diskriminierung.
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