Vom privaten Forum herüberkopiert:
Uel hat geschrieben:
... unerklärlich, das Ganze mit solchen Richtern, wenn man mit normalen Begründungen nach der Ursache sucht. Wenn man sich davon aber frei macht, fallen mir spontan 2 Beweggründe ein:
1. Der Richter, der einfach Angst hat. Er glaubt sich, Familie und Verwandtschaft nicht mehr sicher, wenn er den Täter seinen Taten entsprechend gerecht verurteilen würde. Aber er ist dann auch zu unaufrichtig, um sich selbst als befangen zu erklären. Und es gibt sicherlich keine Organisationsform, die sich dieser Fälle anonymisierend annehmen würde.
2. wir gehen bei Richtern davon aus, dass sie an Gerechtigkeit und guter Ausführung ihres Jobs interessiert sind. Was aber, wenn da jemand ist, der Freude an der Böswilligkeit hat wie Sadisten am Quälen von Menschen. Was wäre mit einem Richter, der sich nach jedem Urteil selbst feiert, wenn er folgenlos für sich es geschafft hat, schreiendes Unrecht zu sprechen. Er hat den Staat, das Rechtssystem, die Bürger und die Opfer verhöhnt und es bleibt ohne Folgen, besser noch, er bekommt monatlich bis an sein Lebensende immer ausreichend viel Geld überwiesen. Wenn das nicht Allmachtsphantasien von kranken Persönlichkeiten befeuern kann.
Man kann diesen Richtern natürlich nur vor den Kopf schauen und nicht hinein, ich halte dennoch beide Erklärungsansätze für falsch.
1. Wenn es oft vorkäme, dass Richter von Gewaltkriminellen bedroht werden, würde man aus den Medien davon erfahren. Selbst wenn das so wäre, würde das m. M. n. nicht zu besonders milden Urteilen gegen die Bedroher führen, eher im Gegenteil. Ich kann mich noch an die Zeit des RAF - Terrors in den 70ern erinnern, da wohnte zwei Häuser von uns entfernt ein OLG - Strafrichter, der auch mit solchen Fällen zu tun hatte. Da waren zwar häufiger Polizeistreifen zu sehen als in anderen Ecken, aber wirklich akut bedroht fühlte sich da kaum jemand, obwohl man im Gegensatz zu ordinären Straßenschlägern RAF - Terroristen tatsächlich zutrauen konnte, Richter anzugreifen.
2. Ich glaube auch nicht, dass jemand aus reiner Machgeilheit und Freude an Willkür und Unrecht den Aufwand eines mit Prädikat abzuschließenden Jurastudiums betreibt. Dieser Neigung können verbrecherische Naturen mit scharfem Verstand weniger aufwändig und auf finanziell lukrativere Art und Weise nachgehen.
Die einzige schlüssige Erklärung für völlig unverständliche Urteile scheint mir eine ideologisch verzerrte Wahrnehmung rechtssoziologischer / kriminologischer Gesichtspunkte zu sein, wenn nicht tatsächlich die in meinem obigen Beitrag etwas provokativ angeführten platten ökonomischen Gesichtspunkte eine Rolle spielen.
Eine ganz spezielle - unzulässige - Motivation könnte in Fällen äußerst restriktiven Umgangs mit dem Notwehrrecht hinzukommen: Man will einer Eskalation der Gewalt in der Öffentlichkeit und Selbstjustiz vorbeugen, kann die typischen kriminellen Aggressoren aber nicht wirksam abschrecken, also hält man sich an die Notwehr übenden Normalbürger, die sich eine berufliche Existenz aufgebaut haben und mit einer Gefängnisstrafe sehr viel mehr riskieren als asoziale Kriminelle.