"(...), dass "die ZPÜ die Produkte selbst größtenteils gar nicht für vergütungspflichtig" halte, sondern nur solche Speicherkarten, die in Smartphones und Handys eingesetzt werden. Also in erster Linie Micro-SD-Karten. Bei weit mehr als die Hälfte der Speicherkarten handle es sich aber um SD-Karten, die in Digitalkameras und Camcordern eingesetzt werden. "Der Verbraucher soll also auch für selbst erstellte Fotos und Videos Geld an die Verwertungsgesellschaften zahlen", kritisiert der Informationskreis Aufnahmemedien (IM) und wirft den Verwertungsgesellschaften vor, dass sie wissentlich Geld für etwas fordern würden, dass ihnen gar nicht zustehe."
Das ist die Rechtsgrundlage für den Vergütungsanspruch:
"§ 54 (UrhG) Vergütungspflicht
(1) Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung.
(2) Der Anspruch nach Absatz 1 entfällt, soweit nach den Umständen erwartet werden kann, dass die Geräte oder Speichermedien im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht zu Vervielfältigungen benutzt werden."
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__54.htmlAlso erst einmal für Kamera - Speicher etc. abkassieren, sich verklagen lassen und den paar Klägern die Kohle zurückzahlen. Da die meisten Leute erfahrungsgemäß nicht klagen, können sie die bis zur rechtskräftigen gerichtlichen "Klärung" (in Anführungszeichen, weil das Gesetz unmissverständlich ist) behalten.
Diese Masche hat allerdings nicht nur die Gema drauf, das macht fast jeder, der in Deutschland die tatsächliche Macht hat, Menschen einfach in die Tasche zu greifen.
Ich halte das zwar für kriminell, aber da Behörden aller Art dieses Spielchen auch treiben, werden sich unsere Staatsmächtigen der dritten Gewalt kaum dazu aufraffen, im Zusammenhang mit dieser Abzocke genau ins Strafgesetzbuch zu gucken, ob da nicht irgendwas in Richtung Betrug oder Wucher einschlägig sein könnte. So weit ist es mit der Gewaltenteilung in Deutschland auch nicht her.
Und wo von Staatsmächtigen freigesetzte kriminelle Energie sich ungehindert entfalten kann, ist dann ungeachtet der Formulierungen des § 54a UrhG gleich eine Verzehnfachung oder Verfünfzehnfachung der Vergütung "angemessen":
http://dejure.org/gesetze/UrhG/54a.htmlKlar, Straßenräuber lassen ja in aller Regel auch nicht mit sich handeln, was die Höhe des geforderten Betrages betrifft. Die nehmen, was da ist.