EuGH-Rechtsprechung

Für Bekanntmachungen u.ä.

Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon Livia » Di 10. Jan 2012, 16:34

Bild

Als sie den Vergewaltiger kastrieren wollten, verschwand er einfach. Die Freundin erzählt

Tollhaus St. Johannsen

René I. (47) soll chemisch kastriert werden – da spaziert er einfach davon. Bis heute fahnden die Behörden nicht öffentlich nach ihm.

Von Thomas Ley und Adrian Schulthess | Aktualisiert um 00:32 | 02.11.2009

Am 10. Januar 2008 hatte das Berner Amt für Freiheitsentzug verfügt, dass René I. auf unbestimmte Zeit im Knast bleiben muss. Ausser, er lässt sich chemisch kastrieren. Drei Wochen später türmte er.

Dieser gemein gefährliche Typ konnte wegen Schlamperei türmen und ist eine Gefahr für die Menschheit.

http://www.blick.ch/news/schweiz/tollha ... sen-132325

Die chemische Kastration ist also auch bei uns möglich.
Zuletzt geändert von Livia am Di 10. Jan 2012, 16:44, insgesamt 1-mal geändert.
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

Erich Fromm
Benutzeravatar
Livia
 
Beiträge: 12595
Registriert: Fr 5. Aug 2011, 11:30
Wohnort: Schweiz

Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon Livia » Di 10. Jan 2012, 16:43

Tschechien lässt Sexualstraftäter kastrieren
Trieb soll so verringert werden

Von Katrin Materna

Sexualstraftäter haben in Tschechien die Wahl: Entweder sie verbringen weite Teile ihres Lebens hinter Gittern oder sie lassen sich kastrieren - und haben so eine Chance auf Freiheit. Die Praxis entzweit die Gemüter.

Martin Krcmar sitzt im Sprechzimmer von Dr. Zelmira Herrova, der Chefärztin der psychiatrischen Klinik in Havlickuv Brod. Der 21-jährige Sexualstraftäter wurde eingeliefert, um von seinen gefährlichen sexuellen Fantasien befreit zu werden. Er hatte ein kleines Mädchen auf ihrem Schulweg bedrängt, es unsittlich berührt.

Die Chefärztin ist von der Kastration als "Therapie-Methode" überzeugt. Unwahrscheinlich, dass ein kastrierter Täter rückfällig würde, so ihr Argument. Denn bei dem Eingriff werden den Tätern die Hoden chirurgisch entfernt, die Testosteronbildung somit reduziert. Und je weniger Testosteron, desto geringer der Sexualtrieb. Deshalb legt Dr. Herrova ihren Patienten immer wieder nahe, sich dem Eingriff zu unterziehen - oft nur kurze Zeit nach deren Einlieferung.

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/europaheute/1482932/

http://www.wdr.de/tv/bab/sendungsbeitra ... taeter.jsp
Lösungen für den Umgang mit Sexualstraftätern fehlen

Um den Straßburger Richtern zu entsprechen, werden in Deutschland zurzeit einige Gefängnisse zu so genannten Therapie-Zentren umgebaut. Dort sollen die Sexualstraftäter nach ihrer eigentlichen Haftstrafe untergebracht werden. Das deutschlandweit erste Zentrum steht in Oberhausen. Hier soll demnächst der erste Sexualstraftäter einziehen. Aber die Oberhausener Bürger protestieren. Sie haben Angst um ihre Kinder, denn das Gefängnis liegt mitten in der Stadt.

Überzeugende Lösungen für den Umgang mit Sexualstraftätern fehlen in ganz Europa. Und auch von der Europäischen Union sind keine Vorschläge zu erwarten. Denn die darf sich ins Strafrecht eines Landes nicht einmischen. Mit einer Ausnahme: Die Todesstrafe ist EU-weit verboten.
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

Erich Fromm
Benutzeravatar
Livia
 
Beiträge: 12595
Registriert: Fr 5. Aug 2011, 11:30
Wohnort: Schweiz

Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon AlexRE » Di 10. Jan 2012, 17:13

Livia hat geschrieben:Tschechien lässt Sexualstraftäter kastrieren
Trieb soll so verringert werden

Von Katrin Materna

Sexualstraftäter haben in Tschechien die Wahl: Entweder sie verbringen weite Teile ihres Lebens hinter Gittern oder sie lassen sich kastrieren - und haben so eine Chance auf Freiheit. Die Praxis entzweit die Gemüter.


Das enspricht der seit jeher in Deutschland bestehenden Rechtslage. Freiwillig zur Meidung von Sicherungsverwahrung oder zur Erlangung einer Strafaussetzung zur Bewährung konnten sich Triebtäter hierzulande schon immer kastrieren lassen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28096
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon Livia » Di 10. Jan 2012, 17:20

AlexRE hat geschrieben:
Livia hat geschrieben:Tschechien lässt Sexualstraftäter kastrieren
Trieb soll so verringert werden

Von Katrin Materna

Sexualstraftäter haben in Tschechien die Wahl: Entweder sie verbringen weite Teile ihres Lebens hinter Gittern oder sie lassen sich kastrieren - und haben so eine Chance auf Freiheit. Die Praxis entzweit die Gemüter.


Das enspricht der seit jeher in Deutschland bestehenden Rechtslage. Freiwillig zur Meidung von Sicherungsverwahrung oder zur Erlangung einer Strafaussetzung zur Bewährung konnten sich Triebtäter hierzulande schon immer kastrieren lassen.


Das ist auch bei uns so, und ich denke noch in anderen Länder ebenso. Es muss ja nicht unbedingt publik gemacht werden.
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

Erich Fromm
Benutzeravatar
Livia
 
Beiträge: 12595
Registriert: Fr 5. Aug 2011, 11:30
Wohnort: Schweiz

Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon AlexRE » Di 24. Apr 2012, 14:34

240.000 Euro Schmerzensgeld für 4 ehemalige Sicherungsverwahrte:

Wegweisendes Urteil
Frühere Sicherungsverwahrte sollen Entschädigung erhalten

Juristisches Neuland: Das Landgericht Karlsruhe hat entschieden, dass vier rechtswidrig in Sicherungsverwahrung gehaltenen Straftätern Schmerzensgeld zusteht - in Höhe von 240.000 Euro. Die Klagen weiterer Gefangener könnten nun folgen.


(...)

Mit dem Verfahren war erstmals in Deutschland die Frage geprüft worden, ob und wieviel Schadenersatz Straftätern zusteht, die nach ihrer verbüßten Haftstrafe zu lange in Sicherungsverwahrung waren. Experten erwarten, dass die Frage wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung bis zum Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt wird. Bis zu einer solchen BGH-Grundsatzentscheidung könnten nach Einschätzung Kieswetters noch ein bis zwei Jahre ins Land gehen.


http://www.sueddeutsche.de/politik/pilo ... -1.1340130

Das wird ganz sicher über alle Instanzen gehen. Hier ist schon fraglich, ob das Bundesland überhaupt die richtige Adresse für die Klage war. Schließlich blieb der Justiz des Landes BW nichts anderes übrig, als die nach Auffassung des EGMR konventionswidrigen Bundesgesetze zur Sicherungsverwahrung anzuwenden. Deshalb müssten sich die Klagen m. M. n. gegen den Bund richten.

Ich hoffe, dass die Opfer der ehemaligen Sicherungsverwahrten zivilrechtliche Titel besitzen oder sich noch rechtzeitig besorgen, um die Schmerzensgeldansprüche pfänden zu können.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28096
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon Staber » Di 24. Apr 2012, 16:01

Klar ist: in den Gesetzen stand, als diese Menschen verurteilt wurden: Sicherheitsverfahrung maximal 10 Jahre, und nachträglich schon gleich gar nicht. Also müssen sie auch nach 10 Jahren entlassen werden – alles andere ist Willkür. Menschen im Gefängnis zu lassen, ohne jede Rechstgrundlage – das ist nichts anderes als DDR. .
Und was passiert, wenn jemand ohne jede Rechtsgrundlage festgehalten wird? Dann hat er selbstverständlich ein Schmerzensgeld verdient. Ja, die Gesetze waren zu lax – aber Recht ist nun mal Recht. Hier gilt das Gesetz, und nicht die Scharia oder dergleichen.
Die eigentlichen Schuldigen sind die Richter die zu kurze Haftstrafen beschlossen haben und die Richter die Sicherheitsverwahrung nachher anwendeten obwohl das eigentlich rechtlich nicht möglich war. Da solle man mal Gesetze schaffen um diese Richter zur Verantwortung zu ziehen und auch darauf bestehen, dass diese angewendet werden.

Die Täter kann man nur überwachen und beim geringsten Vergehen wieder einlochen, dann möglichst für immer.

gruß staber
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber
Benutzeravatar
Staber
 
Beiträge: 12156
Registriert: Do 21. Apr 2011, 12:43
Wohnort: Bremen

Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon AlexRE » Do 3. Mai 2012, 15:16

Staber hat geschrieben:Klar ist: in den Gesetzen stand, als diese Menschen verurteilt wurden: Sicherheitsverfahrung maximal 10 Jahre, und nachträglich schon gleich gar nicht. Also müssen sie auch nach 10 Jahren entlassen werden – alles andere ist Willkür. Menschen im Gefängnis zu lassen, ohne jede Rechstgrundlage – das ist nichts anderes als DDR. .
Und was passiert, wenn jemand ohne jede Rechtsgrundlage festgehalten wird? Dann hat er selbstverständlich ein Schmerzensgeld verdient. Ja, die Gesetze waren zu lax – aber Recht ist nun mal Recht. Hier gilt das Gesetz, und nicht die Scharia oder dergleichen.
Die eigentlichen Schuldigen sind die Richter die zu kurze Haftstrafen beschlossen haben und die Richter die Sicherheitsverwahrung nachher anwendeten obwohl das eigentlich rechtlich nicht möglich war. Da solle man mal Gesetze schaffen um diese Richter zur Verantwortung zu ziehen und auch darauf bestehen, dass diese angewendet werden.

Die Täter kann man nur überwachen und beim geringsten Vergehen wieder einlochen, dann möglichst für immer.

gruß staber


Das ist die andere Seite der Sicherungsverwahrung in Deutschland:

Bild

Klaus W. ist seit 13 Jahren in Sicherungsverwahrung in der JVA Berlin Tegel. Er hat nie ein Sexualverbrechen begangen, dennoch sitzt er hier.


Quelle: focus.de

Ich habe mir die im Focus besprochene ZDF - Sendung gestern angesehen. Der abgebildete Mann hat weder eine Sexualstraftat noch eine andere Gewalttat begangen. Das ist ein besonders raffinierter und kaltblütiger Betrüger (Höchststrafe für Betrug = 10 Jahre Gefängnis). Eine seiner Taten war das Austricksen einer Bande von Drogenhändlern, gegenüber der er sich als Polizeibeamter ausgegeben und 40.000 DM Drogengeld beschlagnahmt hat. Was immer er mit der Kohle angestellt hat - dem menschenvernichtenden Geschäft der Drogenverbrecher war das Geld jedenfalls entzogen.

Es gibt also in diesem unseren Lande Richter, die Sicherungsverwahrung gegen Menschen verhängen, die mit ihren speziellen Straftaten die höchstrangigen Grundrechte anderer Menschen - Gesundheit, Leben, Menschenwürde - geschützt statt geschädigt haben.

Wie kommt`s??

Nun, wer Null Respekt gegenüber der angemaßten Autorität des organisierten Verbrechens hat, das seine gesellschaftliche Macht regelmäßig mit der Ermordung von zahlungsunwilligen oder -unfähigen Drogenkunden, flüchtiger Prostituierter usw. durchsetzt, hat erst recht keinerlei Respekt vor hohen Gerichten, denen ihre Macht zum Töten der Unbotmäßigen abhanden gekommen ist.

So jemand hat von deutschen Staatsmächtigen der dritten Gewalt keinerlei Recht mehr zu erwarten, sondern die maximale Packung an Demonstration von Staatsmacht. Einen Betrüger, der keinem Menschen ein Häärchen gekrümmt hat, wegen seiner Raffinesse, Kaltblütigkeit und anarchischen Persönlichkeit lebenslänglich in Sicherungsverwahrung zu nehmen, ist nämlich keine Rechtsprechung, sondern eine willentliche Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und damit eine Verhöhnung des Rechtsstaatsprinzips sowie des Grundgesetzes insgesamt.

Diese Wesenszüge der deutschen Justiz muss man erkennen und berücksichtigen, wenn man die Rechtsprechung des EGHMR zur SV in Deutschland verstehen will. Die Straßburger Richter kennen ihre deutschen Kollegen nämlich sehr gut und sie haben offensichtlich die Nase gestrichen voll von ihnen.

Ich auch.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28096
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon AlexRE » Do 14. Feb 2013, 16:55

So sieht in Deutschland ein öffentlicher Diskurs zur notwendigen Reform der Sicherungsverwahrung aus:

SICHERUNGSVERWAHRUNG

Straftäter darf im Berliner Rechtsausschuss nicht reden

Klaus Witt weiß, wie es hinter Gittern zugeht. Deshalb hatten ihn die Grünen als Sachverständigen ins Parlament eingeladen. Doch es kam zum Eklat.

(...)

Ein Mann, der acht Jahre in Sicherungsverwahrung gelebt habe, könne sehr wohl als sachkundig gelten und wichtige Einblicke liefern. Witt war Räuber und Betrüger, ein Wiederholungstäter. Bei seiner letzten Tat, für die er viereinhalb Jahre Strafe verbüßt hat und danach in Sicherungsverwahrung kam, gab er sich als Zivilpolizist aus und nahm so Dealern Drogen und Geld ab.

(...)


http://www.morgenpost.de/berlin/article113621164/Straftaeter-darf-im-Berliner-Rechtsausschuss-nicht-reden.html

Kein Wunder, dass sie den Typ "aus den Augen und aus dem Sinn" haben wollen. Dass jemand wegen Amtsanmaßung in Tateinheit mit Betrug (also wegen monumentaler Unbotmäßigkeit gegenüber Autoritäten) in Sicherungsverwahrung genommen wurde, während Killer auf freien Fuß gesetzt werden, soll von den Medien nicht öfter kolportiert werden als unvermeidlich ist.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28096
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon GasGerd » Di 17. Sep 2013, 13:13

Einer der wegen des EGHMR - Urteils freigelassenen Triebtäter hat in der Freiheit ein siebenjähriges Mädchen missbraucht und ist jetzt vom Landgericht München zu drei Jahren und sieben Monaten Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden:

"Der Mann war im Januar 2012 aus der nachträglich ausgesprochenen Sicherungsverwahrung freigekommen, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsgericht diese Praxis für unzulässig erklärt hatten."

Genauer: Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass eine nachträgliche STRAFVERSCHÄRFUNG nach einer Straftat und einem Strafurteil unzulässig ist. Das war aber nach der Europäischen Menschenrechtskonvention und auch nach dem deutschen Grundgesetz sowieso immer selbstverständlich (besonderes Bestimmtheitsgebot / Rückwirkungsverbot). In dem für Deutschland maßgeblichen Recht ist das sogar "dreifach genäht" und steht in:

- § 1 StGB

- Art. 103 Abs. 2 GG

- Art. 7 EMRK


Das Problem war aber, dass der deutsche Staat die Sicherungsverwahrung als reine Gefahrenabwehr ausgewiesen hat, was eine Anwendung des Rückwirkungsverbotes ausschließen würde. Diese "Gefahrenabwehr" wurde dann aber durch Unterbringung in einem ganz normalen Knast durchgeführt, was der Europäische Gerichtshof als eine Art Tarnung des Strafrechts und Verschleierung eines unzulässigen Umgang damit angesehen hat.

Der eigentliche Grund dafür, dass der Staat in diesem Fall das Mädchen nicht schützen konnte, ist also die Sophisterei der Juristen, die sich an höchstrangigem Verfassungs- und Menschenrecht vorbeifabulieren wollten, anstatt sowohl dieses Recht als auch das Leben des Kindes zu schützen, was durchaus miteinander vereinbar gewesen wäre. Man hätte die Verbrecher nur auf eine Art und Weise unterbringen müssen, die klar von Knast und damit Strafrecht abgrenzbar ist ( "Zimmer statt Zelle" ).

Tatsächlich haben aber die beruflichen Deformationen unserer hohen Herrschaften in der Justiz - Hochmut und Zynismus - dazu geführt, dass weder die Verfassung noch das Mädchen geschützt wurden.

Zu diesem Phänomen des richterlichen Hochmuts und seiner destruktiven Wirkungen zu Lasten der Verfassungsordnung ist vor ein paar Wochen ein Artikel von Norbert Blüm in der Zeit erschienen:

http://www.zeit.de/2013/27/richter-kritik-justiz

Leider wählt er als Nicht - Fachmann einige schlechte Beispiele als Beleg für seine Thesen aus, was in den Kommentaren zu dem Artikel teilweise scharf kritisiert wird.

Grundsätzlich halte ich seine Überlegungen aber für richtig, das müsste man nur anhand anderer Beispielsfälle schlüssiger belegen.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/19582757?sp=595#jump
Benutzeravatar
GasGerd
 
Beiträge: 674
Registriert: Fr 18. Feb 2011, 18:33

EuGH: Sprachtests beim Ehegattennachzug rechtswidrig

Beitragvon AlexRE » Do 10. Jul 2014, 17:34

Die Rechte von Analphabeten ohne jegliche Deutschkenntnisse dürfen nicht beeinrächtigt werden:

EuGH-Urteil: Richter kippen Deutschtests für türkische Ehepartner

Der Europäische Gerichtshof kassiert den Pflicht-Deutschtest beim Ehegattennachzug. Geklagt hatte eine Türkin, die zu ihrem Mann nach Deutschland ziehen will.

(...)


http://www.spiegel.de/politik/deutschland/eugh-kippt-deutschtest-bei-ehegattennachzug-a-980254.html

Das war vorauszusehen. An dem grundsätzlichen Problem der Einwanderung in die Sozialsysteme hat es sowieso nichts geändert, dass man die Ungebildetsten und Schwächsten benachteiligt hat. Wer gerade mal etwas lesen und schreiben und ein paar Brocken deutsch kann, hat im heutigen Mitteleuropa auch keine beruflichen Perspektiven.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
Benutzeravatar
AlexRE
Administrator
 
Beiträge: 28096
Registriert: Di 16. Dez 2008, 15:24

VorherigeNächste

Zurück zu SCHWARZES BRETT

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 3 Gäste