Staber hat geschrieben:Haste ma 4.000 Fränkli?
4000 Franken für kriminelle Asylbewerber
Genf bricht ein Tabu im Asylwesen: Kriminelle Asylbewerber erhalten Geld, wenn sie freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren. So könne man Kosten sparen, sagt die Genfer Staatsrätin Isabel Rochat.
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/19233595Tolle Idee- sie gehen 'freiwillig' zurück- und kommen nächstes Jahr wieder, wenn sie die 4000 Fr. verbraucht haben! Einmalig kann man wohl sagen , geniale Idee, wieso nicht grad eine 'Rente' bis ans Lebensende?
Was bekommen Ehrliche, nicht Kriminelle, wenn sie freiwillig zurückgehen?
gruß staber
Bin auch nicht für diese Leistungen. Genf ist sowieso schon immer ein Fall für sich gewesen.
4000 Franken für kriminelle Ausländer? Andere Kantone winken ab: «Genf ist ein Spezialfall»Der Kanton Genf zahlt ausländischen Kleinkriminellen 4000 Franken, wenn sie ausreisen. Die Idee stösst auf viel Kritik. Und wird andernorts nicht umgesetzt.
Dass der Kanton Genf ausländischen Kleinkriminellen die freiwillige Rückkehr in ihr Heimatland – vorwiegend Algerien – mit 4000 Franken versüsst, hat landesweit für heftige Reaktionen gesorgt.
Die lauteste Kritik kam wenig überraschend aus SVP-Kreisen. Diese «Belohnung von Kriminellen» ekle ihn zutiefst an, sagte beispielsweise der Genfer SVP-Kantonsrat Eric Bertinat in «Le Matin».
http://www.blick.ch/news/politik/andere ... 41172.htmlAndererseits wissen die Kantone dass ihnen fast jedes Jahr die Ausschüttung der Nationalbank zugute kommt wovon sie auch profitieren. Genf ist tagtäglich mit vielen Kriminellen aus Frankreich stark betroffen und versucht so, etwas Abhilfe zu schaffen. Ob es gelingt wird sich zeigen müssen.
Vereinbarung zwischen dem Eidgenössischen Finanz-departement und der Schweizerischen Nationalbank über die Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank
vom 14. März 2008Die Schweizerische Nationalbank (SNB) bildet aus ihrem Jahresergebnis Rückstellungen, um die Währungsreserven auf der geld- und währungspolitisch erforderlichen Höhe zu hal-ten. Sie orientiert sich dabei an der Entwicklung der schweizerischen Volkswirtschaft (Art. 30 Abs. 1 NBG). Die Höhe der Zuweisung an die Rückstellungen für Währungsreserven wird durch die SNB festgelegt (Art. 42 Abs. 2 Bst. d NBG). Der nach dieser Zuweisung verblei-bende Teil des Jahresergebnisses ist ausschüttbarer Jahresgewinn. Zum Zweck der mittel-fristigen Verstetigung vereinbaren das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) und die SNB für einen bestimmten Zeitraum die Höhe der jährlichen Gewinnausschüttung (Art. 31 Abs. 2 NBG). Die Ausschüttungsreserve dient dazu als Puffer. Ihr werden der nicht ausge-schüttete Jahresgewinn zugewiesen bzw. der für die Ausschüttung fehlende Betrag ent-nommen. Die Ausschüttungsreserve kann auch negativ werden.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren das EFD und die SNB nach Information der Kantone am 18. Dezember 2007 und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat am 7. März 2008 Folgendes:
1.
Diese Vereinbarung bezieht sich auf die Gewinnausschüttungen der SNB für die Ge-schäftsjahre 2008-2017.
Das und auch der Kantonale Ausgleich zwischen den reichen und armen Kantonen, bewirkt bei vielen Kantonen, dass das Sparen nicht immer unbedingt von Vorteil ist.
http://www.suedostschweiz.ch/wirtschaft ... bund-frage