Geldwäsche ist in Deutschland zu einfach Kritik vom Chef des deutschen Bundeskriminalamts: Er sieht erhebliche Lücken bei der Bekämpfung der Geldwäsche in Deutschland.
Der Präsident des Bundeskriminalamtes (BKA), Jörg Ziercke, dringt auf eine bessere Abschöpfung kriminellen Vermögens in Deutschland. Bei 242 Verfahren in den vergangenen Jahren wegen Geldwäsche sei es den Behörden bundesweit nur in 154 Fällen gelungen, Gelder einzuziehen, sagte Ziercke dem «Handelsblatt». Obwohl 2010 etwa 170 Millionen Euro vorläufig als Vermögenswerte gesichert wurden, sei diese Zahl im internationalen Vergleich «sehr gering». In Italien beispielsweise seien über 1,2 Milliarden Euro an Vermögenswerten vorläufig gesichert worden.
Der BKA-Chef sieht deshalb den Gesetzgeber in der Pflicht: «So muss das Strafgesetzbuch bei der Abschöpfung rechtswidrig erlangter Gelder auf scheinbar unbeteiligte Dritte erweitert werden, da Tatverdächtige immer häufiger ihr Vermögen auf diese Dritten übertragen.»
http://www.20min.ch/finance/news/story/ ... h-18120778Bei uns ist das Geldwäschereigesetz längst so bereinigt wie in keinem anderen Land.
Gesetzliche Regelung in der Schweiz [Bearbeiten]
In der Schweiz wird die Geldwäsche seit rund 20 Jahren intensiv bekämpft (zuvor gab es keine gesetzlichen Einschränkungen). Die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften finden sich insbesondere im Schweizerischen Strafgesetzbuch, wo in Art. 305bis die Geldwäsche unter Strafe gestellt und unter Art. 305 die mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften sanktioniert wird. In Art. 305ter wird überdies das Melderecht bestimmter Angehöriger des Finanzsektors geregelt. Diese Bestimmungen des Strafgesetzbuches sind seit dem 1. August 1990 in Kraft. Der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Sicherstellung der Sorgfalt bei Finanzgeschäften dient überdies das Bundesgesetz zur Bekämpfung der Geldwäscherei im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz, GwG) vom 10. Oktober 1997.
Dem schweizerischen GwG unterstellt sind einerseits Finanzintermediäre des Banken- und Versicherungssektors im Sinne Art. 2 Abs. 2 GwG und andererseits Finanzintermediäre des sog. Parabankensektors im Sinne Art. 2 Abs. 3 GwG. Zum Parabankensektor gehören beispielsweise unabhängige Vermögensverwalter, Treuhänder, Money-Transmitter, Money-Changer etc. Die Zweiteilung der Aufsicht über die Einhaltung des GwG rührt daher, dass Finanzintermediäre des Banken- und Versicherungssektors grundsätzlich von der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA im Hinblick auf Einhaltung des GwG beaufsichtigt werden, während Finanzintermdiäre des Parabankensektors grundsätzlich nicht prudentiell von der FINMA beaufsichtigt werden. Auch solche Finanzintermediäre haben zwar das Recht sich der FINMA zu unterstellen, sie können jedoch auch Mitglied bei einer von der FINMA anerkannten Selbstregulierungsorganisation (SRO) werden (Vereinsstruktur), von welcher sie im Hinblick auf das GwG geschult und revidiert werden. Eine Liste der anerkannten SRO findet sich auf der Webseite der FINMA (
http://www.finma.ch).
Internationale Übereinkommen gegen Geldwäsche [Bearbeiten]
Aussenhandel und Raubgold
Die Alliierten warnten die Schweiz schon während des Krieges davor, über das zum eigenen Überleben notwendige Mass hinaus mit Hitler zusammen zu arbeiten. Was notwendig war, darüber streiten sich die Gelehrten. Interessant sind allerdings folgende Aussagen zur Lage der Schweiz:
"Von Juni 1940 bis Herbst 1944 war das neutrale Land umgeben von den Achsenmächten und Vichy-Frankreich, von denen es einerseits industrielle Rohstoffe und Lebensmittel bezog, andererseits nach diesen Ländern exportierte und so doppelt abhängig war. Als hochentwickeltes Industrieland hatte die Schweiz also keine andere Wahl, als den wirtschaftlichen Austausch mit diesen Mächten fortzusetzen. Nach 1943 wurden auch die Importe und Exporte in Richtung der alliierten Staaten wieder vermehrt ausgebaut. Die sich hier stellende Frage lautet nicht, ob die Schweiz überhaupt ihre Geschäftsbeziehungen und den Aussenhandel mit den kriegführenden Mächten aufrechterhalten sollte oder konnte, sondern wie weit diese Aktivitäten gingen, wo also die Grenze zwischen unvermeidbaren Konzessionen und vorsätzlicher Kollaboration lag." (UEK, Schlussbericht, S. 521)
"Im September 1942 konstatierte der sozialdemokratische Berner Nationalrat Ernst Reinhard, man müsse sich an der Tatsache orientieren, dass der Krieg für die Achse" [Deutschland-Italien] "verloren sei, sich aber auch bewusst sein, «dass wir uns gegenüber Deutschland in absoluter Ohnmacht befinden»." (UEK, Schlussbericht, S. 93) Diese Einschätzung von einem SP-Politiker, zitiert von der Bergier-Kommission selbst, zeigt mit aller Deutlichkeit auf, wie begrenzt der Handlungsspielraum der Schweiz auch nach der Kriegswende war: Solange Hitler nicht definitiv besiegt war, musste die Schweiz immer mit einem Angriff rechnen. Es gibt zudem genügend Beispiele von militärischen Befehlen Hitlers, die seine Generäle nicht nachvollziehen, sondern nur zähneknirschend befolgen konnten. Die Zugeständnisse der Schweiz gegenüber den Forderungen des unberechenbaren Hitlerregimes mussten also gewissermassen immer einen "Sicherheitszuschlag" enthalten, sonst wären die Unabhängigkeit der Schweiz (und damit auch die jüdischen BürgerInnen und Flüchtlinge) gefährdet worden.
"Die schweizerische Ausfuhr nach Deutschland nahm im Lauf des Jahres 1943 deutlich ab. Im gleichen Jahr schlugen die schweizerischen Wortführer bei den Wirtschaftsverhandlungen mit dem «Reich» einen schärferen Ton an. Seit April 1944 nahm die Schweizerische Nationalbank keine weiteren deutschen Lieferungen von Goldmünzen mehr entgegen. Im Oktober 1944 verbot die Regierung den Export von Waffen und Munition. Im Januar 1945 beschränkte sie die Lieferung deutscher Kohle nach Italien. Als sich die Niederlage des «Reichs» abzeichnete und dessen Zahlungsfähigkeit immer fraglicher wurde, suchten schweizerische Gläubiger in einigen höchst fragwürdigen Verhandlungen nach der letzten Gelegenheit zur Eintreibung ausstehender Forderungen. ... Dies, obwohl seit langem bekannt war, dass das Reichsbankgold Raubgut darstellte und die Alliierten die Warnung ausgesprochen hatten, dass derartige Transaktionen nach dem Krieg rückgängig zu machen seien, und die schweizerischen Unterhändler der alliierten Delegation von Laughlin Currie Anfang März 1945 zugesagt hatten, derartige Transaktionen zu verbieten." (UEK, Schlussbericht, S. 530)
Wie tief die Schweiz hier mit Hitlerdeutschland kollaborierte [mit dem Feind zusammenarbeitete] war wohl infolge der Pressezensur, die sich in der Schweiz eben genau auf den Aussenhandel konzentrierte (UEK, Schlussbericht, S. 80) den wenigsten Schweizern bewusst - ebensowenig, wie unvollständig die Rückgabe unrechtmässig entgegengenommener Vermögenswerte und so genannt nachrichtenloser Konten [deren - umgekommene - Besitzer sich nicht meldeten und deren Erben man die Suche unter Verweis auf das Bankgeheimnis möglichst erschwerte, statt sie zu unterstützen] nach dem Krieg ausfiel.
http://www.geschichte-schweiz.ch/raubgo ... caust.htmlVielleicht sind die Anschuldigungen nicht immer ganz gerecht.
und Hier noch eine andere Anmerkung.
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12. August 2003 - 08:57
Holocaust-Gelder bleiben liegen
Zum Thema
Der lange Weg zum Bankenvergleich
Erstes Geld aus Schweizer Bankenvergleich ausbezahlt
Richter Korman setzt Bankenvergleich in Kraft
Fünf Jahre nach Abschluss des Vergleichs sind erst rund ein Drittel der Gelder ausbezahlt.
Über die endgültige Verteilung der Gelder kommt es deshalb zu neuen Verhandlungen noch in diesem Sommer.
Fünf Jahre nach Abschluss des Vergleichs zwischen den Vertretern der Überlebenden des Holocaust und den Schweizer Grossbanken am 12. August 1998 sind erst rund ein Drittel der insgesamt 1,25 Mrd. Dollar (1,7 Mrd. Franken) ausbezahlt.
Von dieser Summe gingen lediglich rund 123 Mio. Dollar (knapp 170 Mio. Franken) an Holocaust–Überlebende, wie aus einem Brief des mit der Verteilung beauftragten so genannten Special Masters Michael Bradfield an den US-Richter Edward Korman hervorgeht.
http://www.swissinfo.ch/ger/Home/Archiv ... id=3453644Meines Wissens hat man in der USA diese Gelder unterschlagen indem sie vom Anwalt Fagan hätten verteilt werden müssen. Aus der Schweiz wurde recherchiert und man hat festgestellt, dass Fagan (Anwalt) das meiste davon in die eigenen Taschen steckte. Im wurde sogar das Anwaltspatent entzogen betreffend seinen Machenschaften. Einige Ueberlebende erhielten nur gerade 2 Dollar ausbezahlt. Wo der Rest blieb hat man später festgestellt.