Lange hat es gedauert, nun ist es soweit: Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) steht auf dem juristischen Prüfstand - vor dem SG Düsseldorf.
Dort begann kürzlich (am 26.08.2010) mit einem nichtöffentlichen Erörterungstermin der bundesweit erste Prozess um die Rechtmäßigkeit der eGK im Hinblick auf das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Er wird vermutlich durch alle Instanzen gehen, bis zum Bundesverfassungsgericht. Das hat bereits zweimal die Bedenken gegen die eGK als "erwägenswert" bezeichnet - den entsprechenden Verfassungsbeschwerden mangelte es aber an der objektiven Betroffenheit der Beschwerdeführer. Die ist nun aber gegeben.
Pressestimmen:
http://www.wz-online.de/?redid=923571
http://www.welt.de/die-welt/wirtschaft/article9226837/Streit-um-die-neue-Karte.html
http://www.welt.de/wirtschaft/article9220716/Elektronische-Gesundheitskarte-landet-vor-Gericht.html
Prozessbericht des Anwalts:
http://wiki.liste-neuanfang.org/index.php5?title=Erster_Prozess_gegen_die_Elektronische_Gesundheitskarte
Kommentar zum Verfahren:
http://www.wz-online.de/?redid=923737
"Wenn Unrecht zu Recht werden soll, wird Widerstand zur Pflicht."
"Gläserner Staat statt gläserner Bürger!"