Schweiz

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Re: Schweiz

Beitragvon Livia » Fr 3. Feb 2012, 10:15

Uel hat geschrieben:@Alex,
Ohne jede Ermessensausübung im Einzelfall kann es zu grob unverhältnismäßigen Ergebnissen kommen.


Ich dachte, gerade wir hier in Deutschland haben mit dem "unverhältnismäßigem Ermessen" von Richtern so unsere besonderen Erfahrungen gemacht. Ich denke, gerade wenn Richter viel Ermessensspielraum bekommen, wächst die Ungerechtigkeit. Dann hängt plötzlich das Strafmaß nicht davon ab, was man verbrochen hat, sondern was für eine Art Richter man bekommt.

Die schweizer Bevölkerung hat event. ähnliche Erfahrungen, und misstraut der Justiz ähnlich, wie inzwischen in Deutschland üblich. Der EGMR kann immer seinen Senf dazu tun, davor ist man nie geschützt. Denn wenn Richter durch übermäßiges Eingehen auf persönliche Situationen, dann kann ein Abgelehnter natürlich auch leicht wegen Benachteiligung aus Ungleichbehandlung klagen. Vor Klagen vor dem EGMR ist man nie sicher, die Urteile könnenauch so und oder so ausfallen.


Genau so ist es, man hat kein Vertrauen in die Rechtssprechung. Richter urteilen nach eigenem Gutdünken und nicht nach dem Delikt das begangen wurde. Je nach Kanton kann sich auch das ändern.
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Re: Schweiz

Beitragvon AlexRE » Fr 3. Feb 2012, 11:49

@Uel, Livia

Die Problematik richterlichen Ermessensmissbrauchs ist mir sehr wohl bewusst. Dem kann man aber nicht durch die Suspendierung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes auf einem Rechtsgebiet und der Nichtberücksichtigung von Verfassungs- und Völkerrecht begegnen. Da wäre es vielmehr angezeigt, sich über Mittel und Wege Gedanken zu machen, den Ermessensmissbrauch zu erschweren bzw. zurückzudrängen. Wo erfahrungsgemäß der eigentliche Wille des Gesetzgebers häufig von Richtern wegfabuliert wird, müssten z. B. ergänzende Positiv- und Negativkataloge ins Gesetz aufgenommen werden, in denen klar und deutlich aufgeführt ist, was typische Härte- oder Ausnahmefälle sind und was nicht.

Außerdem müsste es m. M. n. Sondergerichte mit der ausschließlichen Zuständigkeit für justizinterne Angelegenheiten (Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt usw.) geben, die mit Richtern zu besetzen wären, die ihrem Amtseid und ihren Pflichten gegenüber der Verfassung und dem Volkssouverän treuer sind als dem Prinzip "eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus".

Der reine Ausschaffungsautomatismus aber hat tatsächlich eine nicht rechtsstaatliche Aussetzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Folge, die mit Sicherheit zu etlichen Verurteilungen der Schweiz durch den EGHMR führen wird.
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Schweiz

Beitragvon Livia » Fr 3. Feb 2012, 16:49

AlexRE hat geschrieben:@Uel, Livia

Der reine Ausschaffungsautomatismus aber hat tatsächlich eine nicht rechtsstaatliche Aussetzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Folge, die mit Sicherheit zu etlichen Verurteilungen der Schweiz durch den EGHMR führen wird.


Tut mir leid Alex, aber was verstehe ich unter Verhältnismässigkeitsgrundsatz ? Und was heisst deine Abkürzung EGHMR ? Wäre demzufolge die Abstimmung für die Ausschaffung von kriminellen Täter nicht rechtskräftig ? :o :shock:
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Re: Schweiz

Beitragvon AlexRE » Fr 3. Feb 2012, 17:03

Livia hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:@Uel, Livia

Der reine Ausschaffungsautomatismus aber hat tatsächlich eine nicht rechtsstaatliche Aussetzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Folge, die mit Sicherheit zu etlichen Verurteilungen der Schweiz durch den EGHMR führen wird.


Tut mir leid Alex, aber was verstehe ich unter Verhältnismässigkeitsgrundsatz ? Und was heisst deine Abkürzung EGHMR ? Wäre demzufolge die Abstimmung für die Ausschaffung von kriminellen Täter nicht rechtskräftig ? :o :shock:



EGHMR = Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (in Straßburg).

Die Schweiz hat die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert und kann für jede Menschenrechtsverletzung in Straßburg zu Schadensersatzzahlungen verknackt werden. Jeder Betroffene - in diesem Fall Ausgeschaffte - kann da individuell klagen.

Die totale Nichtbeachtung der Umstände des Einzelfalles ist nicht rechtsstaatlich und verstößt gegen die Konvention, weil so noch nicht einmal Ausnahmen in extremen Härtefällen gemacht werden können. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist ein tragender Pfeiler des Rechtsstaatsprinzips, wenn die Schweiz z. B. einen dort geborenen Ausländer, dessen gesamte Familie dort lebt, wegen eines Bagatelldelikts in ein Land ausweist, in dem er aus politischen Gründen in höchste Lebensgefahr kommt, würde das in jedem Rechtsstaat der Welt und vor internationalen Gerichten als grob unverhältnismäßig angesehen.
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Re: Schweiz

Beitragvon Livia » Fr 3. Feb 2012, 17:47

AlexRE hat geschrieben:
Livia hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:@Uel, Livia

Der reine Ausschaffungsautomatismus aber hat tatsächlich eine nicht rechtsstaatliche Aussetzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zur Folge, die mit Sicherheit zu etlichen Verurteilungen der Schweiz durch den EGHMR führen wird.


Tut mir leid Alex, aber was verstehe ich unter Verhältnismässigkeitsgrundsatz ? Und was heisst deine Abkürzung EGHMR ? Wäre demzufolge die Abstimmung für die Ausschaffung von kriminellen Täter nicht rechtskräftig ? :o :shock:



EGHMR = Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (in Straßburg).

Die Schweiz hat die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert und kann für jede Menschenrechtsverletzung in Straßburg zu Schadensersatzzahlungen verknackt werden. Jeder Betroffene - in diesem Fall Ausgeschaffte - kann da individuell klagen.

Die totale Nichtbeachtung der Umstände des Einzelfalles ist nicht rechtsstaatlich und verstößt gegen die Konvention, weil so noch nicht einmal Ausnahmen in extremen Härtefällen gemacht werden können. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist ein tragender Pfeiler des Rechtsstaatsprinzips, wenn die Schweiz z. B. einen dort geborenen Ausländer, dessen gesamte Familie dort lebt, wegen eines Bagatelldelikts in ein Land ausweist, in dem er aus politischen Gründen in höchste Lebensgefahr kommt, würde das in jedem Rechtsstaat der Welt und vor internationalen Gerichten als grob unverhältnismäßig angesehen.


Danke Alex für die Antwort. Hier geht es aber nicht um Familien mit Kindern. Es betrifft hauptsächlich junge und ledige Afrikaner, Eritreer und Aethiopier, die aus wirtschftlichen Gründen Asyl suchen und ihre kriminellen Tätigkeiten ausüben. Auch versuchen sie wie das in den fünziger- und sechziger Jahren bei den Italiener gross Mode war, geziehlt Schweizer Frauen oder auch umgekehrt Männer, um sie zu heiraten, damit sie eine Aufenthaltsbewilligung erhalten und nicht mehr ausgewiesen werden können. Diese Scheinehen wie das genannt wird, dauern kaum mehr als 5 Jahre. Nach Gesetz muss so eine Ehe wirklich fünf Jahre gedauert haben, ohne dass der Ausländer oder Ausländerin nach der Scheidung wieder weggewiesen werden kann. Auch das wird kräftig ausgenützt.

Diese farbigen Menschen sind in ihren Länder nicht verfolgt, kommen auch nicht aus dem EU-Raum und sollten soweit mir bekannt ist, ausgeschafft werden dürfen.

Auch bei diesen Männer oder Frauen ist die Mentalität und Kultur sehr unterschiedlich zu unserer hier. Kaum eine Ehe hat dabei eine gewisse Dauer, sie scheitern immer sprachlich oder der Kultur und Mentalität wegen. Ein Neffe von mir liess sich auch auf eine farbige Frau ein. Sie kam aus Frankreich wo sie illegal lebte und wollte unbedingt hier bleiben. Mein Neffe hat sich sterblich in sie verliebt, war ja auch eine schöne Frau. Nach der Heirat kam dann das Erwachen, sie hatte zwei Kinder von denen er erst nach der Heirat erfahren hatte, machte alles dass auch die Kinder in die Schweiz kommen konnten. Nachdem fünf Jahre vergangen waren, die Ehe kriselte schon länger aus den vorerwähnten Gründen verlangte sie die Scheidung weil der Vater ihrer Kinder in Zürich lebte, im Rotlichtmilieu tätig war und sie unbedingt deshalb in die Schweiz kommen wollte. Mein Neffe konnte nicht erreichen, dass sie ausgewiesen wurde.

Solche Episoden passieren tagtäglich. Ich weiss, und viele andere wissen es auch, dass man da vorsichtiger sein sollte. Ich erlaube mir im privaten Bereich einen Beiträg einzustellen betreffend dieser Kriterien.
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Re: Schweiz

Beitragvon AlexRE » Fr 3. Feb 2012, 17:54

Livia hat geschrieben:Hier geht es aber nicht um Familien mit Kindern.


Doch, Ausschaffungsmechanismus heißt ja gerade, dass es um ausnahmslos alle geht und dass keine Besonderheiten in Einzelfällen / Härtefällen berücksichtigt werden sollen. Das ist ja gerade das Problem, das der Schweiz Ärger mit dem EGHMR einbringen wird, und das ist auch der Streitpunkt zwischen SVP und Bundesrat.
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Re: Schweiz

Beitragvon Livia » Sa 4. Feb 2012, 10:17

AlexRE hat geschrieben:
Livia hat geschrieben:Hier geht es aber nicht um Familien mit Kindern.


Doch, Ausschaffungsmechanismus heißt ja gerade, dass es um ausnahmslos alle geht und dass keine Besonderheiten in Einzelfällen / Härtefällen berücksichtigt werden sollen. Das ist ja gerade das Problem, das der Schweiz Ärger mit dem EGHMR einbringen wird, und das ist auch der Streitpunkt zwischen SVP und Bundesrat.


Eine konkrete Frage; wer ist eigentlich für diesen Vertrag der vom EHGMR ausgearbeitet wurde, verantwortlich ? Wer hat so einen Vertrag überhaupt zugelassen, wo viele Länder in den Ruin treibt, sie zwingt kriminelle Ausländer durchzufüttern und ihnen Unterkunft zu gewähren, auch wenn sie das gar nicht verdient haben ? Hier zweifle ich am Verstand dieser wahrscheinlichen Gutmenschen, die nicht voraussehen konnten, was sie damit angerichtet haben. :evil: Und bei unseren Bundesräte gibt es zweifellos solche, die nicht verstanden haben, was sie da unterschrieben.
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Re: Schweiz

Beitragvon AlexRE » Sa 4. Feb 2012, 15:07

Die Europäische Menschenrechtskonvention:

http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A ... konvention

... wurde von den Mitgliedsstaaten des Europarats:

http://de.wikipedia.org/wiki/Europarat

... unterzeichnet.

Wichtig:

Der Europarat ist institutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden, auch wenn beide die Europaflagge und die Europahymne verwenden. Der Europarat ist auch nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat (dem Organ der Staats- und Regierungschefs) und dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat).


Das wissen viele Leute nicht und glauben, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Einrichtung der EU sei. Die hat aber nichts damit zu tun, den Europarat gibt es seit 1949. Ihm gehören fast alle europäischen Staaten im geographischen Sinne an, auch Staaten wie Russland, die Türkei und die Schweiz, die nicht in der EU sind.
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Re: Schweiz

Beitragvon Livia » Sa 4. Feb 2012, 16:04

AlexRE hat geschrieben:Die Europäische Menschenrechtskonvention:

http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A ... konvention

... wurde von den Mitgliedsstaaten des Europarats:

http://de.wikipedia.org/wiki/Europarat

... unterzeichnet.

Wichtig:

Der Europarat ist institutionell nicht mit der Europäischen Union verbunden, auch wenn beide die Europaflagge und die Europahymne verwenden. Der Europarat ist auch nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Rat (dem Organ der Staats- und Regierungschefs) und dem Rat der Europäischen Union (Ministerrat).


Das wissen viele Leute nicht und glauben, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Einrichtung der EU sei. Die hat aber nichts damit zu tun, den Europarat gibt es seit 1949. Ihm gehören fast alle europäischen Staaten im geographischen Sinne an, auch Staaten wie Russland, die Türkei und die Schweiz, die nicht in der EU sind.


Danke Alex für deine Mühe. Um das alles durchzulesen, brauche ich noch etwas Zeit. ;)
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Re: Schweiz

Beitragvon Livia » Di 21. Feb 2012, 09:51

Plus 51'886! Jetzt leben 1,772 Millionen Ausländer in der Schweiz

Die Zahl der Ausländer in der Schweiz ist massiv gestiegen. Vor allem kommen Deutsche, Portugiesen und Kosovaren. Der Fall Hochdorf zeigt, wie unverbesserliche Kriminelle allen Ausländern schaden.

Vor fünf Jahren lebten rund 1,5 Millionen Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz. Jetzt sind es bereits rund 1,772 Millionen. Das sind immerhin rund 22 Prozent der Gesamtbevölkerung. Nicht eingerechnet in dieser Zahl sind die 75'000 Menschen aus dem Asylbereich und die rund 37'000 Menschen, die letztes Jahr neu eingebürgert wurden.

http://www.blick.ch/news/politik/jetzt- ... 75431.html

Diese Zeitung ist nicht gerade die seriöseste, aber hier hat sie wirklich recht.
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