EuGH-Rechtsprechung

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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon Livia » So 8. Jan 2012, 10:14

maxikatze hat geschrieben:
Livia hat geschrieben:Wäre interessant zu erfahren, wieviel Wiederholungstäter es unter Mörder und Vergewaltiger gibt. -
Für mich ist es absolut kein Problem, kein Verständnis für Vergewaltiger aufzubringen - auch wenn die Strafe abgesessen ist. Das hat nichts mit Vorurteilen zu tun, sondern mit Misstrauen.


Verstehe voll und ganz dass da Misstrauen ensteht. Hat aber nicht jeder Mensch das Recht auf ein normales Leben, auch nach so einem Fall, sich wieder in die Gesellschaft einzufinden ? Ist es nicht auch unsere Aufgabe, gestrauchelten Menschen zu helfen, auch wenn die Vergangenheit schrecklich war und wie im vorerwähnten Fall, nach 30 Jahren die Strafe abgesessen und somit gesühnt wurde ?

Wiederholungstäter von Mörder und Vergewaltiger wird es sicher geben, das wird jedoch (und leider) nicht statistisch festgehalten oder einfach verschwiegen. Trotzdem darf man nicht alle in den gleichen Topf werfen. Meines Wissens gibt es auch Medikamente, die für Triebtäter nötig sind und die Ueberwachung der Einnahme dessen, überwacht werden müsste. Bild
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon AlexRE » So 8. Jan 2012, 11:28

Livia hat geschrieben:Wiederholungstäter von Mörder und Vergewaltiger wird es sicher geben, das wird jedoch (und leider) nicht statistisch festgehalten oder einfach verschwiegen. Trotzdem darf man nicht alle in den gleichen Topf werfen. Meines Wissens gibt es auch Medikamente, die für Triebtäter nötig sind und die Ueberwachung der Einnahme dessen, überwacht werden müsste. Bild


In dieser Statistik kann man auf Seite 20 sehen, dass die meisten Strafgefangenen vorbestraft sind:

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/ ... y=file.pdf

Speziell zur Rückfallquote von Mord und Vergewaltigung habe ich auf die Schnelle nichts gefunden. Ich kann mich aber an eine Fernsehsendung zu solchen Fragen erinnern. Die Rückfallquote bei Mord soll sehr gering sein (nach meiner Erinnerung 2 %), die bei Vergewaltigung dagegen vergleichsweise hoch, jedenfalls im zweistelligen Bereich.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon Livia » So 8. Jan 2012, 16:19

AlexRE hat geschrieben:
Livia hat geschrieben:Wiederholungstäter von Mörder und Vergewaltiger wird es sicher geben, das wird jedoch (und leider) nicht statistisch festgehalten oder einfach verschwiegen. Trotzdem darf man nicht alle in den gleichen Topf werfen. Meines Wissens gibt es auch Medikamente, die für Triebtäter nötig sind und die Ueberwachung der Einnahme dessen, überwacht werden müsste. Bild


In dieser Statistik kann man auf Seite 20 sehen, dass die meisten Strafgefangenen vorbestraft sind:

http://www.destatis.de/jetspeed/portal/ ... y=file.pdf

Speziell zur Rückfallquote von Mord und Vergewaltigung habe ich auf die Schnelle nichts gefunden. Ich kann mich aber an eine Fernsehsendung zu solchen Fragen erinnern. Die Rückfallquote bei Mord soll sehr gering sein (nach meiner Erinnerung 2 %), die bei Vergewaltigung dagegen vergleichsweise hoch, jedenfalls im zweistelligen Bereich.


Dann wundert mich aber sehr, dass man nicht chemische Sterilisation, Kastration oder mit Medikamenten, welche die Triebtäter an ihrem Tun hemmt, eingesetzt wird.
Viele Leute würden bereitwillig zugeben, dass sie sich langweilen; aber kaum einer würde zugeben, dass er langweilig ist.

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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon maxikatze » So 8. Jan 2012, 16:25

Livia schrieb:

... Ist es nicht auch unsere Aufgabe, gestrauchelten Menschen zu helfen, auch wenn die Vergangenheit schrecklich war und wie im vorerwähnten Fall, nach 30 Jahren die Strafe abgesessen und somit gesühnt wurde ?


Es gibt Schwerverbrecher, die sind nicht therapierbar. Einige verstehen es sogar, den Gutachter dahingehend zu überzeugen, dass sie schliesslich als "geheilt" entlassen werden und prompt die nächste schwere Straftat begehen. Viele Verbrechen hätten aber verhindert werden können. Denn normalerweise müsste der Gutachter für seine Fehleinschätzung belangt werden können. Erst wenn das geschehen würde, ginge keiner mehr das Risiko einer positiven Zukunftsprognose ein und die Schwerverbrecher blieben dort, wo sie hingehören.
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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon maxikatze » So 8. Jan 2012, 16:28

Dann wundert mich aber sehr, dass man nicht chemische Sterilisation, Kastration oder mit Medikamenten, welche die Triebtäter an ihrem Tun hemmt, eingesetzt wird.


Wie würdest Du die Einnahme der Medikamente sicherstellen? Zwangsweise sterilisieren gab`s unter Adolf Nazi....
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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon Livia » So 8. Jan 2012, 16:36

maxikatze hat geschrieben:
Dann wundert mich aber sehr, dass man nicht chemische Sterilisation, Kastration oder mit Medikamenten, welche die Triebtäter an ihrem Tun hemmt, eingesetzt wird.


Wie würdest Du die Einnahme der Medikamente sicherstellen? Zwangsweise sterilisieren gab`s unter Adolf Nazi....


Die Einnahme der Medis müsste kontrolliert abgegeben werden, das wäre eher möglich als mit 4 Beamten dem Vergewaltiger hintennachzurennen. Eine Sterilisation kann ebenso etwas bringen, wenn man verhindern will, dass diese Männer keine Taten mehr begehen. Wenn man sie wieder freilässt, muss eine Gewähr da sein, dass sie nicht mehr Straffällig werden. Die Hitlerzeiten sind auch längst vorbei, wobei damals die Sterilisation aus einem anderen Grund vorgenommen wurden.
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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon Livia » So 8. Jan 2012, 16:42

maxikatze hat geschrieben:Livia schrieb:

... Ist es nicht auch unsere Aufgabe, gestrauchelten Menschen zu helfen, auch wenn die Vergangenheit schrecklich war und wie im vorerwähnten Fall, nach 30 Jahren die Strafe abgesessen und somit gesühnt wurde ?


Es gibt Schwerverbrecher, die sind nicht therapierbar. Einige verstehen es sogar, den Gutachter dahingehend zu überzeugen, dass sie schliesslich als "geheilt" entlassen werden und prompt die nächste schwere Straftat begehen. Viele Verbrechen hätten aber verhindert werden können. Denn normalerweise müsste der Gutachter für seine Fehleinschätzung belangt werden können. Erst wenn das geschehen würde, ginge keiner mehr das Risiko einer positiven Zukunftsprognose ein und die Schwerverbrecher blieben dort, wo sie hingehören.



Für nicht therapierbare Täter bin ich auch der Meinung, dass sie für immer verwahrt werden müssen. Wie kann man aber feststellen, ob ein freigelassener Täter keine Straftaten mehr begeht, wenn man keine Massnahmen dagegen ergreift ?
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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon maxikatze » So 8. Jan 2012, 16:59

Die Hitlerzeiten sind auch längst vorbei, wobei damals die Sterilisation aus einem anderen Grund vorgenommen wurden.


Ein nicht überhörbarer Aufschrei ginge durch ganz Europa, wenn die Zwangssterilisation in Deutschland wieder eingeführt werden würde.
In Polen ist seit etwa 3 Jahren genau das erlaubt - kein Hahn kräht danach.......
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitges ... kastration
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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon Livia » Mo 9. Jan 2012, 10:54

Für mich persönlich ist der Schutz von Kinder und jungen Frauen wichtiger als das Image der Politiker im jeweiligen Land. Uebrigens ist es auch in Deutschlanrd erlaubt, Sterilisationen vorzunehmen.

Kastration in heutiger Zeit

Eine freiwillige Kastration Erwachsener (über 25 Jahre) ist in Deutschland bei Vorliegen der im Gesetz über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden (KastrG) vom 15. August 1969 genannten Vorgaben möglich. Bei Einwilligungsunfähigen ist jedoch die Kastration auch durch Einwilligung des Betreuers und Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes im Rahmen dieses Gesetzes möglich. Auch bei intersexuellen Menschen ist eine Kastration möglich.

Auf Antrag kann nach Prüfung durch eine Gutachterstelle ein Mann straffrei kastriert werden, wenn er unter einem abnormen Geschlechtstrieb leidet und entweder straffällig war oder dies zu werden droht. Eine Änderung an der „sexuellen Orientierung“ wird nicht erwartet, sondern der verminderte Drang (bzw. Leidensdruck) diese „sexuelle Orientierung“ in die Tat umzusetzen. Eine Alternative ist eine medikamentöse Kastration mit Antiandrogenen.



http://www.faz.net/aktuell/politik/inla ... -1722.html

Kastration ist in Deutschland auf freiwilliger Basis möglich. In Polen ist seit Sommer 2010 Kastration bei Kindesmissbrauch vorgeschrieben. In Frankreich ist sie Pflicht für Sexualstraftäter. Auch in Kalifornien und Florida werden Wiederholungstäter kastriert.

1980 ermordete Klaus Grabowski die sieben Jahre alte Anna Bachmeier. Er war ein vorbestrafter Sexualstraftäter, war wegen des Missbrauchs zweier Mädchen verurteilt worden und hatte sich 1976 kastrieren lassen. Annas Mutter erschoss ihn im Gerichtssaal.

Rolf Diesterweg war ein kleiner Junge, als er mit einem Stock in den Gedärmen überfahrener Katzen rührte. Er war sechzehn Jahre alt, als er ein zwölf Jahre altes Mädchen missbrauchte und erdrosselte. Diesterweg bekam für diese Tat eine Jugendstrafe von sechs Jahren. Er war 34 Jahre alt, als er 1997 ein zehn Jahre altes Mädchen missbrauchte und erdrosselte. Er lebte mit einer Frau und deren beiden Kindern zusammen. Er soll sie liebevoll behandelt haben. So sind Täter wie er. Sie bauen sich eine bürgerliche Fassade auf. Tarnung. Unauffällig, sympathisch, charmant. Biedermänner. Psychopathen können die Erwartungen anderer erfüllen. Sie tun es ohne Empathie, sind kalt bis ins Herz.

Ich verstehe deine Meinung gut maxikatze, wenn aber ein Sexualstraftäter freigelassen wird, sollten Massnahmen ergriffen werden, dass diese Täter nicht mehr rückfällig werden. Es geht ja nicht nur um rückfällige Täter, es werden auch immer mehr Ersttäter festgestellt. Bild

Wenn ich richtig informiert bin, macht man das auch bei uns, um Menschen vor weiteren Straftäter zu schützen.
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Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland

Beitragvon Uel » Mo 9. Jan 2012, 15:33

Maxi schrieb:
Ein nicht überhörbarer Aufschrei ginge durch ganz Europa, wenn die Zwangssterilisation in Deutschland wieder eingeführt werden würde.
In Polen ist seit etwa 3 Jahren genau das erlaubt - kein Hahn kräht danach.......


Das liegt daran, dass die Deutschen entweder zu dumm oder zu stolz sind: wenn sie von einem andern zivilisierten Land die Bestimmung wortwörtlich übernehmen würden und im Gesetzestext noch darauf hinweisen würden, so gäbe es bestimmt keine Probleme. Aber man braucht ja immer die spezielle deutsche Lösung.

Im Übrigen bin ich kein Biologe/Mediziner und kann nicht beurteilen, ob das, was man erreichen will, damit auch sicher erreichbar ist und sich der Schutz zukünftiger Opfer sich wesentlich erhöht. Ich bin mir auch nicht sicher, ob es in Zeiten der Biochemie und Gentechnik nicht Mittel gibt, die viel eleganter und wirkungssicherer sind.

Natürlich darf, ja soll man auch bei solchen Typen misstrauisch sein, dass werde auch ich, das versichere ich Dir, Maxi, bestimmt auch immer sein.

Aber wieder zu dem Fall, den ich als Link zu Zeit-online ins Netz stellte: Es sollte aber nicht so weit gehen, ihnen das gesetzlich verordnete Leben ...

(Müller bat um Vorbereitungszeit von einem halben Jahr für das Leben in Freiheit, man schmiss ihn aber schon 14 Tage nach der Entlassungsverkündung raus in die Freiheit.)

... unlebbar zu machen, indem natürliche Vorsicht und natürliches Misstrauen durch Hysterie und Sabotage ersetzt wird: Wenn die Zuständige in einer öffentlichen Arbeits- / Ausbildungseinrichtung aus vorgeschobenen Sicherheitsgründen verlangt, dass ein bewachender Polizist mit Müller in die enge Schweiß-Box gehen müsse, wohlwissend dass das technisch nicht möglich und sicherheitstechnisch keinen Gewinn bringt, so ist das gesetzeswidriges Schikanieren. Dies gehört abgemahnt und bei mangelndem Änderungswillen ist deren Gesetzestreue zu prüfen und in Zweifel ist die Frau zu entlassen und durch eine/n einsatzbereitere/n Mitarbeitswilligere/n zu ersetzen! Es gibt für solche sicheren Stellen bestimmt ausreichend Leute. Es ist die mangelnde Zivilcourrage auch der Behördenmitarbeiter dem Zeitgeistgehabe gegenüber, welche das Normale, Sachgerechte und Ressourcensparende verhindert. Lasst es ruhig reichlich was kosten, in Justizdingen darf dem Bürger selbst das nachweislich Uneffektivste nicht zu teuer sein.

Also musste der Tross aus Freigelassenem und nun wieder 24stündig bewachenden Polizisten suchend weiterziehen und wurde auch nicht fündig bei einem Gartenbaubetrieb, nicht etwa, weil Müller nicht ausreichend und gut gearbeitet hätte, sondern weil Bedenkenträger ausfindig gemacht hatten, dass in einiger Entfernung ein Kindergarten sei. Aber irgendwo ist nun mal immer ein Kindergarten. Ich vermute mal, dass Müller als Anfänger in dem Betrieb nicht allein gearbeitet hat, sondern in Begleitung berufstypisch kräftiger Männern war, wenn die Polizisten endlich mal Pause machen konnten. Im Übrigen war Müller nicht Kinder angegangen sondern erwachsene Frauen und dies nicht hauptsächlich aus sexuellen Gründen sondern aus unmittelbarer grenzenloser Wut und Rache auf eine Frau, die sich weigerte seinen ihm zustehenden Lohn auszuzahlen. Da würden also die hier eben vorgeschlagenen Maßnahmen überhaupt nichts bringen, da es auch Frauen und Kinder geben soll, die aus unbändiger Wut sogar jemanden umbringen könnten. Männer werden in solchen Situationen mindestens halb wenn nicht ganz totgeprügelt.

Ich bin sicher, dass viele Heuchler es ihm eher verziehen hätten, wenn er die ihm den ausstehenden Lohn Verweigernde an Ort und Stelle abgestochen hätte und sich nicht langsam in Rage gebracht und Unbeteiligte angefallen hätte. Denn wenn es um Geld geht, kennen viele keinen Pardon.

Warum schreibe ich überhaupt das Ganze? Weil die Dinge meist nicht so einfach und eindeutig sind, wie sie zunächst erscheinen! Patentlösungen sind zu hinterfragen. Regeln müssen in der Regel befolgt werden, ausnahmsweise, aber nur ausnahmsweise kann es immer wieder mal vorkommen, dass es die staatsbürgerliche Pflicht ist, sie nicht zu beachten. (z. B. Müllers Wunsch länger im Gefängnis zu bleiben als vorgesehen, ... )

Weil Behörden und Politik oft eine ganze Portion Mitschuld tragen und wenn man sich keine Lösung ausdenken will oder sie nicht wagen will, so muss dann kompensatorisch das ganz ganz große Geldausgeben beginnen um die Dinge noch halbwegs handhaben zu können. Denn um Fehler und Versäumnisse weg zu bügeln sind in Politik und Justiz oft die teuersten Lösungen meist auch die bequemste.
Liebe Grüße
von Uel

Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke: --- Kein Plan übersteht den ersten Feindkontakt --- (gefunden bei Vince Ebert) Mein Zusatz: ... der Feind kann auch Realität heißen!
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