von Santo » Sa 16. Jul 2011, 16:01
Das faktische, mit einer Sicherungsverwahrung in Zusammenhang stehende, psychologische Kardinalproblem lässt sich wie folgt umschreiben:
Solange ein insbesondere des Kindesmissbrauchs überführter Täter in Strafhaft ist, befindet er sich in einer reizarmen Umgebung, in der es sich für ihn einigermaßen ohne Komplikationen leben lässt. Sobald ein solcher Täter jedoch wieder in Freiheit entlassen wird und am normalen sozialen Leben teilnimmt, erhöhen sich die für ihn risikobehafteten Reize in kürzester Zeit um ein Vielfaches, worauf der Entlassene oft anscheinend in keinster Weise vorbereitet wurde... Psychotherapeuten haben diese Menschen wenigstens großenteils aufgrund deren letztlich für das Leben draußen nicht unter realen Bedingungen stattfindenenden Verhaltens in der reizarmen Umgebung beurteilt, was die immer wieder vorkommenden Fehler in solchen Bewertungen erheblich begünstigt...
Man wird also nicht umhinkommen gerade diesen nicht außer acht zu lassenden Umstand vermehrt in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken, will man in Zukunft derartige Fehlbeurteilungen minimieren; völlig ausschließen lassen sich solche Fehler nicht. Diese Aufmerksamkeitsfokussierung führte wahrscheinlich dazu, dass man viele Sicherungsverwahrte nicht wieder ins "normale" Leben zurückkehren lassen könnte.
Auf jeden Fall muss das bis hierher Ausgeführte jedoch dazu führen, dass schnellstens eine dies berücksichtigende neue Regelung zur Sicherungsverwahrung politisch beschlossen und verabschiedet wird. Darüber hinaus müsste diese enthalten, dass eine Therapieverweigerung automatisch zur Verlängerung der Sicherungsverwahrung auch im entsprechenden Überprüfungstermin führen muss. Wie kompliziert die gesamte Materie ist ergibt sich u.a. auch daraus, dass an diesem Punkt beispielsweise eine zusätzliche Schwierigkeit entstehen würde: Therapiefähig ist grundsätzlich nur jemand, der innerlich auch zu einer solchen Therapie bereit und dafür offen ist, selbst an sich zu arbeiten. Wenn also ein Täter die Therapie nicht mehr verweigert, da er um die o.g. Konsequenzen dieser Verweigerung weiß, innerlich einer solchen jedoch ablehnend gegenübersteht, wäre diese zum scheitern verurteilt. Man stände an dieser Stelle, wie auch jetzt schon, dann aber vermehrt, dem Problem gegenüber, beurteilen zu müssen, inwieweit das Einverständnis zur Therapie ernst zu nehmen ist oder nicht, was psychologisch wieder eine ganze Reihe Unsicherheitsfaktoren beinhaltet...
Vermeiden ließe sich alles das nur dadurch, dass man beispielsweise Missbrauchstäter von vornherein nie wieder in Freiheit entlässt, was aus menschenrechtlichen Gesichtspunkten nach bislang herrschender Rechtsprechung jedoch nicht möglich wäre...
Das einzige , was sich aus alledem ganz sicher ableiten lässt ist, dass es letztlich keine absolute Sicherheit geben wird... Eine dringend erforderliche weitere Risikominimierung als bisher erscheint jedoch machbar und dringend erforderlich.
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.
Mahatma (Mohandas Karamchand) Gandhi (Indischer Philosoph, Pazifist, Menschenrechtler, Rechtsanwalt und Staatsmann)