Und hier das Gegenextrem (genauso falsch) zur deutschen "Weichzeichnerjustiz":
Der mutmaßlich unschuldige, zumindest nicht schlüssig überführbare, Todeskandidat Davis, der einen Polizisten erschossen haben soll, was man anscheinend nur leider nicht zwingend beweisen konnte, wird heute mit hoher Wahrscheinlichkeit hingerichtet. Damit könnten sich alle an der Entscheidung gegen ein Gnadengesuch Beteiligten des "Mordes im Namen des Gesetzes" schuldig machen. Obwohl weder DNA-Spuren gesichert werden konnten, keine Tatwaffe gefunden wurde und Zeugen Ihre Aussagen zurückgenommen haben sollen oder diese sich als falsch erwiesen haben sollen, hat niemand diese mit einiger Wahrscheinlichkeit falsche Entscheidung zurückgenommen. Auch wenn ich eine grundsätzlich harte Gangart gegen Kriminelle vertrete, könnte man in keinem echten Rechtsstaat der Welt einen mutmaßlichen Täter aufgrund einer solch extrem dürftigen Beweislage verurteilen, und schon gar nicht zum Tode. Mit Vollstreckung dieses Urteils setzen sich meiner Ansicht alle daran Beteiligten des Verdachts des Mordes aus. Nachsichtig sein könnte man vielleicht noch mit den Geschworenen, die noch aufgrund falscher Zeugenaussagen geurteilt haben. Keinerlei Nachsicht jedoch kann all jenen gegenüber gewährt werden, die die gesamten Umstände des Falles kennen, wie die Beteiligten des Gnadenausschusses.
Siehe dazu
http://www.bild.de/news/ausland/todesst ... .bild.html
Seit den siebziger Jahren des letzten Jahrhunderts wurden bereits hunderte Menschen in den USA unschuldig hingerichtet, wie sich später herausstellte. Dazu gab es mal eine Untersuchung eines Soziologen der Florida State University, wenn ich mich recht erinnere, mit erschreckenden Ergebnissen.