Uel hat geschrieben:In so einem Fall vermeidet man die "totale Unordnung" mit ebenso gezielten Verboten anstatt mit einem Totalverbot, ...
...sehe ich anders, .... totale Unordnung auf so ein extrem komplizierten Gebiet vermeidet man am wirksamsten durch ein klar abgrenzbares Totalverbot: mittels Toter findet keine Befruchtung mehr statt! Schluss, Ende, Aus!
Sobald der Arzt den Tod festgestellt hat, ist Schluss mit Kinderzeugen und Kinderkriegen. Einfacher und übersichtlicher geht es nicht. Glaube nicht, dass dann ein Jurist noch was deuteln kann.
Was sollen "gezielte Verbote" für Untersachverhalte. Die Regel wird sein, dass der Schuss "gezielt" daneben geht, weil Biologen, Mediziner, Juristen und Politiker "gezielt" aneinander vorbeireden, weil sie ihre jeweiligen Interessen "gezielt" durchsetzen wollen. Der Biologe will spektakuläre Forschungsfortschritte, der Mediziner steigende Fallzahlen, der Jurist strittige Fälle, der Politiker hoffentlich einen Rest von Ordnung und Verbindlichkeit erhalten und der Ethik-Lobbyist das, weshalb ihn sein Geldgeber entsandt hat.
Da wir die logischen bis sophistischen Spielchen der Juristen zu genüge kennen, sollten wir jede eindeutige, klare und einfache Lösung hoch halten. Sobald es kompliziert wird, so wird die menschliche Kreativität zur Trickserei herausgefordert.
Aus gleichen Gründen lehne ich das von der Leyensche Stop-Schild bei Kinderporno-Internetseiten ab und bin für eine komplette Löschung der gesamten Homepage mit sämtlichen sonstigen Inhalten.
Sobald ein Arzt den tot festgestellt hat, ist es eben nicht vorbei mit Kinderkriegen. Im vorläufigen Urteil der Kinderwunschwitwe vom 12.08.2009 wurde auch darüber geschrieben das z.B bei einer Hirntoten Schwangeren die Leibesfrucht unter besonderem Schutz und damit das Leben des ungeborenen im Vorderdrund steht. Hier Seite 9
http://www.kiwu-witwe.de/pdf/12.08.09%2 ... %20NBG.pdfDa liegt dann also eine "medizinisch für tot erklärte" deren Maschinen nach der Geburt des Kindes dann abgestellt werden. Kein Mensch fragt sich da, wie das Kind sich fühlt wenn es ohne Mutter aufwachsen muss und erfährt das Totestag und Geburtstag wohl der selbe Tag ist.
Das ist sehr widersprüchlich. So auch das Samenspenden erlaubt sind, Eizellspenden jedoch nicht. Auch ist die PID mit welcher Gendefekte bereits vor einpflanzen der Eizellen festgestellt werden könnten verboten. Die Fruchtwasseruntersuchung bei Schwangeren jedoch nicht. Dh. eine Frau welche die künstliche Befruchtung nach Jahrelangen vergeblichem versuchen auf sich nimmt, darf ERST erfahren ob das Kind schäden hat wenn sie schwanger ist und kann (wenn sie sich dafür entscheiden sollte) dann die Abtreibung über sich ergehen lassen.
Um es mal salopp zu sagen: "Das Recht des Vierzeller (Embryonenschutzgesetz) steht über der Gesundheit einer Frau die auf natürlichem Weg nicht schwanger werden kann. Der Embryo selbst hat jedoch nichts zum melden geschweige den der werdende Vater wenn die Frau das Kind nicht möchte. Es sei den sie ist tot dann steht die Leibesfrucht über der Frau.
Ach ja und die Eizelle im Vorkernstadium wie bei der Kiwu-Witwe (also bevor sie zum Vierzeller) wird ist NUR EINE SACHE, da sie im Rechtssinn als noch nicht befruchtet gilt. Da sie noch nicht befruchtet ist, könnte man ja davon ausgehen, dass es sich dann lediglich um die Herausgabe der EIGENE EIZELLE handelt. Ist jedoch nicht so, da sie sich ja befruchten würden nach dem auftauen, (in Polen) was dann als Befruchtung mit dem Sperma eines Toten gelten würde in Deutschland.
Anscheinend haben die noch nicht mitbekommen das die Eizellspende in Deutschland auch verboten ist und die Paare deshalb (ohne das sie sich Strafbar machen) sich diese im Ausland besorgen und einpflanzen lassen. Deshalb wir Kinderwunschpaaren aber auch nicht die Ausreise in Ausland verboten.
Stimmt natürlich nicht. Deutschland hat das mitbekommen, den ein Arzt der seinen Patienten rät sich im Ausland behandeln zu lassen und ihnen Tipps gibt, macht sich genauso strafbar wie die Klinik der Kiwu-Witwe. Man stellt hier also die Ärzte unter Strafe um die Patienten im Zaum zu halten. Das ist sicher förderlich für das Arzt-Patienten-Vertrauensverhältniss.
Im Ausland läuft die Eizellspende meist nicht wie sie in Deutschland mit der Samenspenderkartei läuft, wo Kinder mit 18 Jahren die Daten des Spenders auf Antrag bekommen. Im Ausland werden die Daten oft nicht erhoben und gespeichert.
Deutschland nimmt das seit Jahren hin das von vielen Kindern die Herkunft nicht geklärt werden kann, da Paare sich im Ausland Hilfe holen. Österreich praktiziert dies genauso und wurde Anfang April 2010 vom Europäischen Gerichtshof zu 10.000 Euro Schadensersatz verurteilt wegen dem Verbot der Eizellspende, die sich gegen den Gleichheitsgrundsatz richtet. Wäre also auch auf Deutschland übertragbar.
Letztendlich klagt die Witwe auf die Herausgabe ihrer Eizellen welche im Rechtsinn als nicht befruchtet gelten. Was danach geschieht geht den Staat nichts an.
Dazu schreibt das Gericht ebenfalls auf Seite 9, das der verstorbene Ehemann nicht als Vater anerkannt werden könnte, da die Geburt des Kindes 300 Tage überschreiten würde und damit die Ehe (wegen totes) aufgelöst sei.
Oh ein uneheliches Kind in Deutschland, das geht natürlich nicht und schon gar nicht wissentlich wenn der Vater verstorben ist und damit kein Unterhaltspflichtiger mehr vorliegt. Ist ja nicht umsonst so das bei einer künstlichen Befruchtung mit einer Samenspende automatisch der Ehemann im Rechtsinn der Vater ist und unverheiratete Paare zum Notar müssen. Nun ist auch logisch warum die Eizellspende verboten ist. Mutter ist im Rechtsinn die Frau die das Kind geboren hat bei einer Eizellspende ist es nicht mehr Gentechnisch nachzuvollziehen, damit ergibt sich im Unterhaltsrecht wieder ein Problem.
Also bleibt bei mir der Eindruck offen das es hier lediglich um das Unterhaltsrecht geht. Und da mir selbst oft genug gesagt wurde, das nicht gezahlter Unterhalt nichts mit dem Kindswohl zu tun hat, weiß ich nicht wo das Problem sein soll.
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