In den 1990 Jahren hatte die Schweiz mit Italien ein Abkommen betreffend Ueberweisungen der Altersvorsorgegelder. Wenn italienische Bürger 35 Jahre in der Schweiz Beiträge bezahlt hatten, konnten sie einen Antrag stellen, frühzeitig nach Italien auszureisen und mit den Beiträgen aus der Schweiz in Italien eine Rente beziehen. Viele machten davon Gebrauch auch wenn davor gerade von italienischer Seite, gewarnt wurde. Die Verantwortlichen in Italien kassierten das Geld ein, legten es für 3 bis 4 Jahre an Geldinstituten oder andere mögliche Anlagen an und die daraus entstehenden Zinsen verschwanden in ihren Taschen. Der oder die Italiener musste also warten bis das Geld wieder frei wurde und bekamen erst dann ihre Rente zugesprochen. Auch aus den überwiesenen Beträgen wurde viel Geld abgezwackt und verschwanden ebenso in ihren Taschen. Die Betroffenen erhiehlen von den Schweizer Ausgleichskassen keine Auskunft wieviel Geld überliefert wurde. Es handelte sich aber um beträchtliche Beträge.
http://www.parlament.ch/d/suche/seiten/ ... d=20113632
Brachten sie einen PW aus der Schweiz nach Italien mussten sie die Schweizer Nummer innert einer nützlichen Frist retournieren. Die Italiener weigerten sich jeweils eine Autonummer auszuhändigen. Der Betroffene musste einen Anwalt einschalten der mit einem vorgedruckten Formular seiner Unterschrift und einen Stempel versehen bestätigen musste, dass der PW nicht gestohlen war. Die Anwälte kassierten damals zwischen CHF 3'000.- und 4'000.- ein. Das funktioniert immer noch so.