Ich habe heute etwas zu dem psychologischen Gefahrenpotential gefunden, das von total widersinnigen Verfügungen der höchsten Autoritäten - hier dem BGH für Strafsachen - ausgehen kann:
Auszug aus
http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelbindungstheorie"Anpassungsdruck und Selbstbild
Identitätsaufgabe
Was Doppelbindungen so gefährlich macht, ist der hohe Anpassungsdruck, der von der Autoritätsperson auf das „Opfer“ ausgeübt wird. Unter Anpassung versteht man die Integration eines Gegenstandes in ein kognitives Schema.
In sogenannten normalen Abhängigkeitsverhältnissen kann eine Autoritätsperson Befehle erteilen, die Einfluss auf das Verhalten des Opfers ausüben, bei Doppelbindungs-Beziehungsmustern beinhaltet die Beeinflussung auch die Art der Selbstwahrnehmung, die das Opfer von sich hat.
Diese Methode der Gehirnwäsche wurde oft im maoistischen China während der Kulturrevolution zur politischen Umerziehung angewendet: Es wurde vom Opfer nicht nur eine Anpassung an die vorherrschende Ideologie durch sein Denken und Handeln erwartet, sondern auch die Überzeugung, diese Umwandlung sei freiwillig und in Würde vollzogen worden, was natürlich überhaupt nicht den erlebten Erfahrungen des Opfers entsprach. Zwangsinternierung und Demütigungsrituale waren die Regel.
Das Opfer wird nicht nur gebrochen, sondern es hat auch nicht die Erlaubnis, sich selbst als Opfer wahrzunehmen, und erst recht nicht die Erlaubnis, den Täter als Täter wahrzunehmen. Die Autoritätsperson bestimmt also auch, wie sie vom Opfer erlebt werden muss. Sie bestimmt das Bild, das sich das Opfer von ihr machen muss."
Das ist wie alle psychologischen Theorien natürlich nicht unumstritten, es spielt aber eine große Rolle in der Wissenschaft.
Um so verwerflicher finde ich paradoxe Machtansprüche von Bundesrichtern, die soviel von Kriminologie verstehen müssen, dass sie das Gefahrenpotential sehen können: Paradoxe Ansprüche der Strafgerichte gegenüber den Normalbürgern sind auf gefährliche Weise geeignet, die Gesellschaft insgesamt zu vergiften und den Grundkonsens der Mehrheit, sich rechtstreu zu verhalten, zu untergraben.
Aber noch haben wir hierzulande freie und geheime Wahlen. Es bleibt also zu hoffen, dass der Volkssouverän sich doch noch seiner Eigenverantwortung bewusst wird und der sich in Deutschland herausbildenden unheiligen Dreifaltigkeit von korrupten Politikern, verantwortungslosen Richtern und lethargischen Untertanen an der Wahlurne Einhalt gebietet, bevor es zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen kommt.