Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)
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AlexRE
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitrag von AlexRE »

maxikatze hat geschrieben:"Notwehrrecht endete mit Griff zum Messer"
Frau tötet Belästiger – Urteil

https://www.t-online.de/nachrichten/pan ... trafe.html
Auszug:
(...)

Die Frau habe demnach nach einem "massiven sexuellen Übergriff" gerufen: "Don’t touch me". Das Notwehrrecht habe nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit dem Griff zum Messer geendet.

(...)
Das ist ja mal wieder eine tolle Begründung. Meines Wissens endet das Notwehrrecht mit der Beendigung des Angriffs und nicht mit der Beschaffung des Mittels zu dessen Beendigung. :roll:

Immer das gleiche Spielchen. Die Justiz will einfach, dass die Angegriffenen sich in ihre Opferrolle schicken, damit nicht über das Notwehrrecht eine Gewaltspirale in der Öffentlichkeit entstehen kann.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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AlexRE
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Re: Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung

Beitrag von AlexRE »

Hier wieder einer der Sonderfälle, in denen das Notwehrrecht besonders großzügig ausgelegt wird:
(...)

Das Landgericht Mainz hat einen 29 Jahre alten Mann vom Vorwurf des Totschlags freigesprochen. Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, im April dieses Jahres im Mainzer Hartenbergpark einen rund zehn Jahre älteren Mann mit 38 Messerstichen getötet zu haben. Der Bluttat war laut Anklage ein Streit zwischen zwei Gruppen vorausgegangen.

(...)
https://www.zeit.de/news/2025-11/27/38- ... gesprochen

38 Messerstiche gegen einen Angreifer mit einem Eisenrohr? Das sieht doch sehr stark nach einem Rausch aus Hass und Wut aus. Den deutschen Staat interessieren die Mitwirkenden zweier Gruppen, die sich allesamt asozial und kriminell verhalten, aber nicht. Pack schlägt sich, Pack verträgt sich, und um die Verlierer ist es nicht schade.

Ein strengere Betrachtung von Notwehrhandlungen bis hin zu Verleugnung echter Notwehrsituationen erfolgt nur dann, wenn der Verteidiger in Gewaltsituationen ein Normalbürger mit Job und ohne Vorstrafen ist. Wenn solche Leute sich nicht mehr in ihre Opferrolle schicken, droht eine Eskalation der ohnehin kaum beherrschbaren Gewalt in der Öffentlichkeit. Dann lässt der Staat nicht nur die üblichen Gewaltopfer alleine, sondern geht hart gegen wehrhafte Menschen vor, die sich nicht zum Opfer machen lassen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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