Morpeus
Das deutsche Notwehrrecht ist schon o. k. und auch im internationalen Vergleich sehr weitgehend zugunsten der Menschen, die sich selbst verteidigen müssen. Die Rechtsprechung dazu ist seit einiger Zeit nur total verwirrend, das zeigen ja die beiden hier besprochenen Fälle. Der Informatikstudent hat eindeutig in Notwehr gehandelt und wird verknackt, der Rentner hat wahrscheinlich nach Beendigung der Notwehrlage noch geschossen und wird gar nicht erst angeklagt. Damit ist man in einer Notwehrlage total aufgeschmissen und weiß nicht ansatzweise, was das Gericht daraus alles machen könnte.
Die Entscheidung gegen den Informatikstudenten hat ein renommierter Jura - Professor total verissen:
"Volker Erb
Zur Aushöhlung des Notwehrrechts durch lebensfremde tatrichterliche Unterstellungen
- Zugleich eine Besprechung von LG München I, Urt. v. 9. 1.2009 - 1 Ks 121 Js 10 459/08 ( "Fall Sven G." ) -
NStZ 2011, 186-193"
Ich werde mir den Aufsatz irgendwie besorgen - ist nicht im Netz veröffentlicht - und dann ein paar Auszüge hier posten.
Die Überschrift sagt aber schon, worum es da geht.
Nachtrag:
Einen kurzen Auszug auf dem o. g. Aufsatz habe ich doch im Netz gefunden, das hatte jemand abgeschrieben und auf ein Forum gepostet:
"Die Entscheidung ist in jeder Hinsicht unhaltbar und führt im Ergebnis zu einer gesetzeswidrigen Vertauschung der Rollen von Täter und Opfer. (..) Die bayerische Justizministerin ist aufgefordert, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, ein [Wiederaufnahmeverfahren] zur Ausräumung des offenkundigen Justizunrechts unverzüglich und mit größtem Nachdruck von Amts wegen zu betreiben."
Wahrlich harte Worte für einen seriösen Rechtswissenschaftler und bekannte Autor eines Strafrechtskommentars.
Da hat die bayerische Justiz wirklich einen ganz großen Bock geschossen.
http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12189428?sp=49#jump