Jetzt hat Herr Ofarim gestanden und das Gericht hat das Verfahren gegen eine Geldauflage wegen geringer Schuld eingestellt (§ 153a StPO):
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/ ... cdb08f8418Im Netz stößt diese Milde des Gerichts überwiegend auf Unverständnis. Die beiden Hauptgründe dafür, dass das Geständnis und die Entschuldigung besser als eine Verturteilung Ofarims jeden Druck von dem Geschädigten genommen hätten und dass der Angeklagte sich massiv selbst geschadet habe, entsprechen aber einer gefestigten Rechtsprechung hinsichtlich besonders gewichtiger Strafmilderungsgründe.
Sogar für die Vergewaltigung von Kindern kann ein nicht Vorbestrafter mit einer Bewährungsstrafe davonkommen, wenn er dem Opfer durch ein Geständnis traumatisierende Zeugenaussagen vor Gericht erspart hat und außerdem seine Familie und seine berufliche Existenz als Folge der Tat zerstört wurde.
Man kann natürlich rechtspolitische Einwände gegen diese Rechtspraxis vorbringen, aber man sollte sie zur Kenntnis nehmen, bevor man einem Gericht unterstellt, es würde Juden bevorzugt behandeln. Darauf laufen manche Kommentare im Netz nämlich hinaus.