von Staber » Do 25. Jan 2024, 17:33
Moin!
Ich finde, dass die Todesstrafe keine Berechtigung hat.
Man bestraft Leute mit dem Tod dafür, dass sie getötet haben. Man verrichtet also dasselbe, was diese Menschen machten, nur einmal nennt man es falsch und einmal richtig.
Man sollte sich meiner Meinung nach überlegen, welchen Zweck Strafen und insbesondere die Todesstrafe erfüllen.
Strafen haben in der Regel mehrere Funktionen: Einerseits sollen sie Menschen von Straftaten abhalten. Des Weiteren sollen die Opfer das Gefühl haben, dass das, was ihnen angetan wurde, nicht ohne Konsequenzen bleibt. Also eine Bestätigung dafür, dass ihnen unrecht getan wurde und der Staat/die Gesellschaft auf ihrer Seite steht. Früher stand vor allem Rache, oder das Sühnen eines erlittenen Unrechts im Vordergrund.
Alle genannten Ziele sind meiner Meinung nach ohne Todesstrafe zu erreichen.
Um Straftaten zu verhindern gibt es beispielsweise wesentlich bessere Ansätze, als möglichst harte Strafen zu verhängen. Dabei geht es vor allem um Prävention, beispielsweise durch einen funktionierenden Sozialstaat, der möglichst viele Menschen auffängt, bevor sie auf die "schiefe Bahn" geraten und bei denen, die sich schon auf ihr befinden, dazu beiträgt, dass sie sich nicht vollkommen von der Gesellschaft entfernen.
Auch eine Bestätigung dafür, dass einem Unrecht getan wurde, lässt sich ohne Todesstrafe erreichen. Bei kleineren Straftaten sollte es meiner Meinung nach viel mehr um persönliche Wiedergutmachungen gehen. Bei Mord ist das natürlich nicht möglich. Allerdings bringt auch hier die Todesstrafe keinen Vorteil. Aus meiner Sicht setzt sie nur weiteres unnötiges Leid in die Welt.
Es gibt zwei Punkte, die für mich im Wesentlichen gegen die Todesstrafe sprechen:
Erstens kann es nach wie vor sein, dass ein Mensch unschuldig verurteilt wird ,wie Alex schon erwähnte .Und eine zu Unrecht verhängte Todesstrafe kann nicht rückgängig gemacht werden.
Zweitens lässt es die Möglichkeit außer Acht, dass Menschen sich ändern können. Das gilt auch für Menschen, die schwere Straftaten begangen haben. Jemand, der mit achtzehn oder neunzehn einen Mord begangen hat, kann mit vierzig oder fünfzig ein ganz anderer Mensch sein. Natürlich sollte man bei jemandem, der zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, genau prüfen, ob man ihn irgendwann wieder in die Freiheit entlassen kann. Wenn man jemanden hinrichtet, gibt es diese Möglichkeit jedoch nicht mehr.
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber