von AlexRE » Mi 12. Okt 2022, 14:22
Für Herrn Schuhbeck sieht es jetzt finster aus:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... staendnis/Er wird kaum noch um eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung herumkommen, weil der BGH im Jahre 2012 geurteilt hat, dass ab 1 Mio. hinterzogener Steuern in aller Regel keine Bewährung mehr in Frage kommen soll.
Ich finde ja grundsätzlich, dass faktische Mindeststrafen vom Gesetzgeber festgelegt werden sollten und nicht vom BGH, würde es aber begrüßen, wenn irgendwer milde Strafen für bestimmte Gewalttaten und Sexualdelikte, insbesondere Kindesmissbrauch, ausschließen würde, egal ob Bundestag oder BGH.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.