Staber hat geschrieben:sie kommen viel zu spät! Jahrzehntelang hat man sich offensichtlich keine Mühe gegeben, die Täter zur Verantwortung zu ziehen. Die meisten kamen davon, die Kontinuität der Eliten des NS-Staates, die nahezu reibungslose Integration der Täter in die Nachkriegsgesellschaft ist ein bitterer Teil unserer Geschichte! Was man in den letzten 70 Jahren in sträflicher Weise versäumt hat, kann man nicht wettmachen, indem man jetzt neunzig- bis hundertjährige ehemalige Wachmänner vor Gericht zieht, die in der damaligen Zeit Jugendliche oder gerade eben erwachsen waren. Menschen, die von der NS-Erziehung geprägt wurden, überdies "kleine Fische", nicht Entscheidungsträger.
Das ist wirklich ein guter Grund, skeptisch gegenüber diesen Prozessen zu sein. Insbesondere stört mich da das Potntial an Projektion politischer Schuld der Nachkriegsgesellschaft, insbesondere der Eliten in Politik und Justiz, auf die kleinen Fische. Für den Wachmann gilt, was ich bereits zum Fall Gröning geschrieben habe: Zum Zeitpunkt der Begehung seiner Tat und später für viele Jahrzehnte in der Bundesrepublik galt die Bewachung von Einrichtungen, in denen Verbrechen begangen wurden, nicht als Beihilfe zu diesen Verbrechen. Die bloße Mitgliedschaft in terroristischen Organisationen ist erst seit den 1970er Jahren strafbar:
https://dejure.org/gesetze/StGB/129a..html
https://de.wikipedia.org/wiki/Bildung_t ... einigungen
Die Mitgliedschaft in allgemein kriminellen Organisationen war zwar schon zur Zeit der Tatbegehung strafbar, aber die spätere Erweiterung des Anwendungsbereiches zeigt schon, dass wir es da mit einem veränderten Rechtsverständnis zu Lasten der Angeklöagten zu tun haben. Und jemand in diesem Bereich rückwirkend zu belangen, ist nach dem GG und der EMRK ein absolutes n"no go" (besonderes Bestimmtheitsgebot bzw. Rückwirkungsverbot).