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Moin!
Ja...Ja...der Oberauer!
Da fallen mir aus dem Wehrstrafgesetz die § 20 Gehorsamsverweigerung und § 27 Meuterei dazu ein. Da wird das Truppendienstgericht was zu tun kriegen. Das mal von meiner Seite!. Die schwarzen Schafe sortieren sich selbst aus...Das Ganze präsentiert sich im Stile einer Posse. Ein Ofw der Bundeswehr fordert öffentlich mit einem Ultimatum die als Obrigkeit abgetane Bundesregierung heraus. Die Wirkung des Ultimatums wird die eines Sturmes im Wasserglas haben und dem Mann darf man zumindest Realitätsverlust und geistige Verwirrtheit attestieren.
Ein Oberfeldwebel ist ein Unteroffizier mit Portepée (auch Faustriemen genannt). Die waren früher mal Meister ihres Fachs, heute sind sie überwiegend Truppführer. Gefahr droht erst wieder, wenn ein Gefreiter nach der Macht greift......Rääääääääächts um.