AlexRE hat geschrieben:Viele lange Reden, aber nur ein ganz kurzer Sinn: Die EU - Verfassung ist an Volksabstimmungen in Frankreich und in den Niederlanden gescheitert. Keine andere Rechtsgestaltung kann sich über nationales Verfassungsrecht erheben. Der Versuch dazu zielt auf ein neues europäisches Völkergefängnis ab und die früheren Völkergefängnisse, also das Zarenreich und Österreich - Ungarn, haben 1914 wesentlich zur Zerstörung des Friedens in Europa beigetragen.
Wie unfriedlich es am Ende noch in Europa werden kann, wenn die Möchtegern - Weltenlenker in Brüssel weiter in Richtung Völkergefängnis steuern, kann heute noch niemand ermessen.
Ursula v.d. Leyen sieht das ganz anders:
>>In einer Erklärung der Europäischen Kommission – einer nicht gewählten Behörde, die als Regierung der Europäischen Union fungiert – vom 7. Oktober 2021 heißt es kurz und knapp: "Das EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen." Einschließlich verfassungsrechtlicher Bestimmungen: Die Formulierung sollte man sich auf der Zunge zergehen lassen, denn sie hat es in sich.<<
https://www.msn.com/de-de/nachrichten/p ... d=msedgntp
In der ZEIT steht der Artikel hinter der Bezahlschranke. Leider können daher keine Leserkommentare gelesen werden. Mich hätte interessiert, was der geneigte ZEIT-Leser dazu schreibt.