Wenn Zschäpe wesentlich für das Entstehen und Durchführen der jeweiligen Tatpläne war und ohne sie das Ganze möglicherweise auseinandergebrochen wäre, ist sie Mittäterin.
Ob das Urteil nun in der Höhe gerechtfertigt ist oder nicht, sei mal dahingestellt. Fakt ist aber, dass der Resozialisierungsgedanke im deutschen Strafrechtssystem maßgeblich ist. Demzufolge muss auch Beate Tschäpe eine Perspektive eröffnet werden, wieder in die Gesellschaft zurück zu kehren. Auch bei den RAF Terroristen wurde dies praktiziert.