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Re: Polizeiarzt in Bremen freigesprochen.

Beitragvon maxikatze » Di 14. Jun 2011, 19:26

Mein Mitleid hält sich für Drogendealer, die ganz bewusst andere mit ihrem gewissenlosen Verhalten schädigen und nicht selten für deren Tod verantwortlich sind, in Grenzen.
Hat er sich nicht selbst in Gefahr gebracht, als er die verpackten Tüten verschluckte, selbst wenn das Brechmittel nicht zum Einsatz gekommen wäre?
Der "Schuss" ja wohl nach hinten los.
Wie auch immer, dem Arzt ist mMn kein Vorwurf zu machen.
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Re: Polizeiarzt in Bremen freigesprochen.

Beitragvon AlexRE » Di 14. Jun 2011, 20:31

maxikatze hat geschrieben:Mein Mitleid hält sich für Drogendealer, die ganz bewusst andere mit ihrem gewissenlosen Verhalten schädigen und nicht selten für deren Tod verantwortlich sind, in Grenzen.
Hat er sich nicht selbst in Gefahr gebracht, als er die verpackten Tüten verschluckte, selbst wenn das Brechmittel nicht zum Einsatz gekommen wäre?
Der "Schuss" ja wohl nach hinten los.
Wie auch immer, dem Arzt ist mMn kein Vorwurf zu machen.


Es gibt viele Leute, die kein Mitleid verdienen, deren Leben und Gesundheit aber trotzdem niemand ohne Not gefährden darf.

Wenn der Einwand von Staber:

Um so schlimmer das Vorgehen des Arztes und der Verantwortlichen der Polizei, denn einfaches warten hätte völlig genügt!


... zutrifft, ist das Urteil falsch. Dann hätte der Arzt verurteilt werden müssen.
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Re: Polizeiarzt in Bremen freigesprochen.

Beitragvon Staber » Mi 15. Jun 2011, 18:32

maxikatze hat geschrieben:Wie auch immer, dem Arzt ist mMn kein Vorwurf zu machen.


Gut , das ist deine Ansicht. Ich habe da eine andere!
Hier geht es darum, dass der Staat zwangsweise an jemandem "herumgedoktert" hat und dies böse schief gegangen ist. Der Empfänger dieser Zwangsmaßnahme war ein Mensch. Hier ist fahrlässige Tötung angesagt, egal ob der Tote(!!) Dealer war oder nicht. Es gehört zu den Errungenschaften der - leider bei sehr vielen Mitmenschen nicht angekommenen -Zivilisation mit Rechtstaat, dass Verstösse auch von Amtswaltern verfolgt und bestraft werden, egal, ob das Opfer selbst Rechtsmißbrauch getrieben hat. Es gibt eine Ausnahme: Notwehr! Greift hier aber nicht. Die ganzen sonstigen vermischten Rechtfertigungen riechen so nach Adolf H.


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Re: Polizeiarzt in Bremen freigesprochen.

Beitragvon AlexRE » Mi 15. Jun 2011, 19:02

Staber hat geschrieben:
maxikatze hat geschrieben:Wie auch immer, dem Arzt ist mMn kein Vorwurf zu machen.


Gut , das ist deine Ansicht. Ich habe da eine andere!
Hier geht es darum, dass der Staat zwangsweise an jemandem "herumgedoktert" hat und dies böse schief gegangen ist. Der Empfänger dieser Zwangsmaßnahme war ein Mensch. Hier ist fahrlässige Tötung angesagt, egal ob der Tote(!!) Dealer war oder nicht. Es gehört zu den Errungenschaften der - leider bei sehr vielen Mitmenschen nicht angekommenen -Zivilisation mit Rechtstaat, dass Verstösse auch von Amtswaltern verfolgt und bestraft werden, egal, ob das Opfer selbst Rechtsmißbrauch getrieben hat. Es gibt eine Ausnahme: Notwehr! Greift hier aber nicht. Die ganzen sonstigen vermischten Rechtfertigungen riechen so nach Adolf H.


Gruß Staber


Zu dem Zeitpunkt des Vorfalls war die Methode noch legal bzw. ihre Illegalität für die Anwender nicht erkennbar:

Nach dem Tod des Afrikaners war 2006 in Bremen der heftig umstrittene Brechmitteleinsatz unter Zwang gestoppt worden. Im selben Jahr hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland in einem Verfahren, in dem es um den Tod eines 19-jährigen Verdächtigen unter ähnlichen Umständen in Hamburg ging, verurteilt und die Methode als „unmenschlich“ geächtet.


http://www.aerzteblatt.de/v4/news/news.asp?id=46225

Warum soll eigentlich ein kleiner Polizeiarzt für etwas verknackt werden, was hochrangige Politiker in Gesetzen als legal ausweisen und was erst später von BVerfG oder EuGHMR als illegal festgestellt wird?

Ist wirklich der kleine Arzt kriminell, weil er entsprechend menschenrechtswidriger Vorschriften per Brechmittel an Beweise zu kommen versucht oder nicht vielmehr die Leute, die so etwas als legale Polizeimethode in ein Gesetz schreiben?
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Re: Polizeiarzt in Bremen freigesprochen.

Beitragvon maxikatze » Mi 15. Jun 2011, 19:10

Die ganzen sonstigen vermischten Rechtfertigungen riechen so nach Adolf H.


Meine zugegeben nicht politisch korrekte Meinung in die Nähe eines der grössten Verbrechers des 20. Jahrhunderts zu bringen, ist völlig absurd.
"Riecht" der Richter, der den Arzt freigesprochen hat, etwa auch nach Adolf Hitler?
Ist jeder ein kleiner Adolf, der sich dem Gutmenschentum nicht sofort anschliesst und dem eingeimpften und eingetrichterten mainstreem anders begegnet? Damit das schlechte Gewissen der Nation nicht nachlässt?
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Re: Polizeiarzt in Bremen freigesprochen.

Beitragvon Uel » Mi 15. Jun 2011, 23:48

Wie auch immer, dem Arzt ist mMn kein Vorwurf zu machen.

Liebe Maxi,

hier bin ich mal ganz anderer Ansicht, ich denke das Gericht hat es sich aus falsch verstandener Staatsraison viel zu leicht gemacht. Fast jeder mitfühlbegabte Laie kann sich vorstellen, was für eine Tortur es sein muss, Brechreiz künstlich herbeizuführen, um Plastikbehältnisse wieder hervorzuwürgen, die aufsteigende Panik vor Ersticken um dann letztendlich an Erbrochenem zu Ertrinken. Wer nur mal einen Schlauch schlucken mußte (nicht die heutigen dünnen, sondern die vor 20 Jahren), der hat ein Bruchteil der Vorstellung, was er Mann für Todesqualen ausgestanden haben muss. Ein Arzt, der das in die Wege leitet, hat für mich keine ausreichende Vorstellungskraft von der menschlichen Körperlichkeit und ich vermute mal einen Mangel an Emphatie, beides schlechte Voraussetzungen für seinen Beruf. Ich denke mal, er war selbst nicht von seiner Kunst überzeugt, denn wer wird schon Gefängnisarzt, wenn soviele Ärzte sonstwo gesucht werden.

Wenn man für die Todesstrafe für Dealer ist, so kann ich dafür Verständnis aufbringen, obwohl ich überzeugt eine andere Meinung vertrete. Dann wird das aber üblicher weise per Henker, Strick, Fallbeil oder Spritze gemacht. Diese ganzen Todesarten sind schneller, präziser und weniger qualvoll, als dieser grauenhafte Versuch.

Wenn dies Verfahren nach Medienberichten im Gesetz so beschrieben war, es erst vom EuGHMR als menschenunwürdig gebranntmarkt werden musste, so verstehe ich die ärztlichen Standesorganisationen nicht, die nicht verhindert haben, dass Ärzte in solch ein schmutziges Geschäft gezogen werden konnten!

Ich bin Alex Meinung: die wahren Schuldigen sind die, die soetwas in ein Gesetz geschrieben haben, denn sie haben es schriftlich, dass bei Menschenrechten nicht mit ihnen gerechnet werden kann.
Liebe Grüße
von Uel

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Neue Spur im Fall Barschel - Sie führt zum Mossad

Beitragvon Staber » Do 16. Jun 2011, 16:55

In einem der spektakulärsten Politkrimis der bundesdeutschen Geschichte gibt es eine neue Wendung. Einer der wichtigsten wissenschaftlichen Gutachter im Fall Barschel verdächtigt in einem neuen Gutachten den israelischen Geheimdienst Mossad, den früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten ermordet zu haben. Die Daten der chemischen Analysen stimmen bis in Details mit den Todesumständen überein, wie sie der ehemalige Mossad-Agent Victor Ostrovsky in einem Buch schildert.
Schon damals haben viele nicht geglaubt, dass es Selbstmord war. Auch bei Mölleman gibt es berechtigte Zweifel. Auch er hatte Angst vorm israelischen Geheimdienst (Friedmann-Affäre).


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Re: Neue Spur im Fall Barschel - Sie führt zum Mossad

Beitragvon AlexRE » Do 16. Jun 2011, 16:58

Was ist denn das für ein Gutachten?

Wer hat das in Auftrag gegeben und warum ist der Gutachter wichtig bzw. besonders renommiert?
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Re: Polizeiarzt in Bremen freigesprochen.

Beitragvon Staber » Do 16. Jun 2011, 17:09

[quote="AlexRE")Ist wirklich der kleine Arzt kriminell, weil er entsprechend menschenrechtswidriger Vorschriften per Brechmittel an Beweise zu kommen versucht oder nicht vielmehr die Leute, die so etwas als legale Polizeimethode in ein Gesetz schreiben?[/quote]



Ja Alex, du kennst den Paragraphen besser als ich
Nichts gegen eine körperliche Untersuchung. Aber der § 81a StPO hat eine Einschränkung.

§ 81a StPO - Körperliche Untersuchung des Beschuldigten
Strafprozeßordnung

(1) Eine körperliche Untersuchung des Beschuldigten darf zur Feststellung von Tatsachen angeordnet werden, die für das Verfahren von Bedeutung sind. Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
Der Arzt hat doch "rumgedoktert" an einem Menschen ,oder nicht!

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Re: Polizeiarzt in Bremen freigesprochen.

Beitragvon Staber » Do 16. Jun 2011, 17:29

maxikatze hat geschrieben:
Die ganzen sonstigen vermischten Rechtfertigungen riechen so nach Adolf H.


Meine zugegeben nicht politisch korrekte Meinung in die Nähe eines der grössten Verbrechers des 20. Jahrhunderts zu bringen, ist völlig absurd.
"Riecht" der Richter, der den Arzt freigesprochen hat, etwa auch nach Adolf Hitler?
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Das hat mit Gutmenschentum meiner Meinung nach nichts zutun, sondern mit dem Recht. Der Mediziner hat sich in seiner Arbeit nicht korrekt verhalten, das ist für mich nun mal Fakt. Er hat an einem Menschen ( Dealer oder nicht ist zweitrangig )ich sage noch mal provokant , >herumgedoktert > mit tödlichem Ausgang.Er hätte sich mal den § 81a StPO durchlesen sollen.


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