von Staber » Mo 18. Okt 2021, 21:19
Moin!
Sie begreifen offenbar nicht, was das Amt eines BVerGPräsidenten bedeutet.
Ich habe es bereits unten schon erläutert:
Der Präsident des BVerG ist Verfassungsorgan.
Er ist ganz, ganz oben, so wie der Bundespräsident, der Kanzler mehr geht nicht.
Er ist aller oberste Autorität.
Er ist einzig nur noch seinem Gewissen verpflichtet und seinem Amt.
Und insbesondere: Er ist absolut niemandem zu irgendwas verpflichtet, ist absolut niemandem etwas schuldig, das wäre auch seinem Amt gegenüber schlichtweg unwürdig.
In des Volkes Sprache ausgedrückt: "So ein Zwergerl will was von mir? Geht mir am A... vorbei, soll sich schleichen", da kann kommen wer will.
Und:
Dem Ex-VerfGPräsidenten Vosskuhle hat man von hoher politischer Seite das Amt des Bundespräsidenten angedient.
Er hat dankend abgelehnt, kein Interesse.
Eine Träne zu trocknen ist ehrenvoller als Ströme von Blut zu vergießen.
Lord George Gordon Noel Byron
Gesund bleiben !
Gruß Staber