Gesetzesänderung geplant
Diskriminierung an der Diskotür wird teuer
Discobetreiber sollen künftig härter bestraft werden können, wenn ihre Türsteher Gästen wegen deren Herkunft oder Hautfarbe den Zutritt verweigern. So steht es in einem Gesetzesentwurf, den die Landesregierung am Dienstag verabschiedet hat.
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Durch die Änderung des Gaststättengesetzes erhalten Städte und Gemeinden zudem erstmals in einem Bundesland überhaupt die Möglichkeit, Einlasstests vorzunehmen und die dabei festgestellten Verstöße zu ahnden – ähnlich wie bei Alkoholtestkäufen von Jugendlichen. „Diskriminierung an Discotüren ist Alltagsrassismus pur und seit Jahren ein großes Problem“, sagt Belit Onay, Landtagsabgeordneter der Grünen, der die Gesetzesinitiative mit auf den Weg gebracht hatte.
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>> „Wir halten die bisher geltenden gesetzlichen Regelungen für ausreichend“, sagt Renate Mitulla vom Dehoga. Es bleibe bei der geplanten Neuregelung schwierig, den Nachweis für Diskriminierungen beim Einlass in einen Club zu führen. <<
Wenn die Türsteher einigermaßen geschickt vorgehen, ist der Nachweis vorsätzlicher Diskriminierung sogar unmöglich.
Eine Erleichterung der Beweisführung bzw. gesetzliche Beweislastumkehr kommt aus verfassungsrechtlichen Gründen auch nicht in Betracht, weil das Diskriminierungsverbot angesichts der potentiell existenzbedrohenden Geschäftsschädigung von Discobetreibern durch kriminelle Grüppchen die Eigentumsgarantie des GG ohnehin schon sehr stark anspannt.
Bei einer noch stärkeren Belastung der Eigentümer würde das Ergebnis der verfassungsrechtlichen Güterabwägung umkippen.
Folglich wird künftig allenfalls etwas vorsichtiger diskriminiert werden, die Politiker aber können (mal wieder) ihren hohlen Aktionismus als großartigen gesellschaftlichen Fortschritt verkaufen.