maxikatze hat geschrieben:Heute vor vierzig Jahren fand ein spektakulärer Fall von Selbstjustiz statt:
Am 6. März 1981 fielen in einem Lübecker Gerichtssaal acht Schüsse.
Marianne Bachmeier (* 1950 † 1996) war zur Tatzeit 31 Jahre alt, als sie den Mörder ihrer siebenjährigen Tochter Anna erschossen hat. Auf Klaus Grabowski wurden acht Schüsse von ihr abgefeuert, davon trafen sieben in den Rücken. Der 35-jährige Grabowski war sofort tot.
Marianne Bachmeier wurde 1982 wegen Mordes angeklagt. Der Mordvorwurf wurde fallengelassen und Bachmeier wegen Totschlag und unerlaubtem Waffenbesitz zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Nach zwei Drittel der Haftstrafe (mit angerechneter U-Haft) wurde der Rest 1985 zur Bewährung ausgesetzt.
An Bauchspeicheldrüsenkrebs erkrankt, starb sie 1996 im Alter von 46 Jahren.
Solche Fälle sind der Grund dafür, dass viele Leute den Mord - § reformieren wollen. Die absolut starre Strafandrohung "lebenslänglich" lässt keinen Spielraum zu, bei solchen Fällen die individuellen Besonderheiten zu berücksichtigen. Deshalb umschiffen die Gerichte in Extremfällen den Mord - § und fummeln sich irgendwie zum Totschlag durch. Das hätte ich zwar im Fall Bachmeier als Richter auch gemacht, aber eine glückliche Lösung sind solchen §§ - Slalomfahrten nicht.
Tatsächlich hatte Frau Bachmeier die Waffe an arglosen Justizbeamten vorbei in den Gerichtssaal geschmuggelt und die daraus resultierende Wehrlosigkeit genutzt, das ist ein heimtückischer Mord. Das Gericht hat die Heimtücke aber auf clevere Weise ausgeblendet, indem es sie ellenlang diskutiert hat - weil die Schüsse den Kindermörder im Rücken trafen, was meistens Heimtücke bedeutet, aber eben nicht immer. Das haben sie zutreffend begründet und dabei so viel geschrieben, dass das Schmuggeln der Waffe unter den Tisch gefallen ist. Der Staatsanwalt hat das natürlich nicht gemerkt (hätte ich an seiner Stelle ebenfalls nicht), so dass das Urteil wegen Totschlags rechtskräftig geworden ist.