AlexRE hat geschrieben:Bis 1952 wurden Schweizerinnen ausgebürgert, wenn sie einen Ausländer geheiratet hatten ...
https://www.limmattalerzeitung.ch/leben ... 2nCExkL6l8
Das stimmt. Ich hatte das Glück dass das Gesetz 1954 als ich geheiratet hatte, geändert wurde. Heute muss jede Schweizerin wenn sie einen Ausländer heiratet, schriftlich bestätigen, dass sie das Schweizerbürgerrecht beibehalten will oder nicht. Meiner Tante ist das in den falschen Hals geraten. Sie heiratete damals einen Österreicher und verlor ihren Schweizerpass. Sie hat sich gewehrt und man sagte ihr, dass sie sich halt einkaufen müsse.
Dann war noch das Problem mit den Kinder. Meine Kinder waren Italiener und ich musste sie nach 10 Jahren einkaufen, heute werden Kinder von Ausländer wenn die Mutter Schweizerin ist, automatisch ab Geburt Schweizerbürger.