AlexRE hat geschrieben:Livia hat geschrieben: Das finde ich nicht. Ich bin der Meinung dass die Angehörigen kein Recht haben am verstorbenen Arbeitnehmer noch zusätzlich zu verdienen. Was heisst denn Bereichern? Es geht um Ferien die der Arbeitnehmer nicht bezogen hat nicht mehr und nicht weniger. Ich habe das im ARD TV gehört und mich sehr gewundert. Aber warum wundere ich mich noch über diesen EuGH?
Den Urlaubsanspruch hat der Arbeitnehmer sich
erarbeitet, die Kosten dafür hat der Arbeitgeber kalkuliert und von den Kunden eingezogen. Wenn der Arbeitnehmer im Falle seiner Kündigung wegen der Auftragslage den Urlaub nicht mehr innerhalb der Kündigungsfrist nehmen kann, erhält er auch eine Abgeltung in Geld. Dieser Anspruch gehört also zu seinen
Eigentumsrechten. Warum um alles in der Welt sollen immer nur kleine Leute enteignet werden, während die Stinkreichen in aller Regel nicht einmal mehr Erbschaftssteuer bezahlen? Früher oder später führt diese neofeudalistische Verzerrung des Systems dazu, dass Hunderten von Millionen Armen in Europa wenige Tausend Reiche gegenüberstehen werden. Politisch werden die aber ziemlich wackelig und wahrscheinlich nicht ewig stehen. Mit der ständigen Umverteilung von unten nach oben kann man Freiheit und Wohlstand auch kaputtmachen, dafür braucht man keine roten Stümper.
Ich habe deine Reaktion erwartet.
Ich habe den Beitrag mit Video im ARD gesehen. Ein Student (ein Schnösel) der seit
7 Jahren studiert
wollte seine Ferien dazu verbringen, dass er Lernen kann um sich auf das Examen vorzubereiten. Laut Arbeitsgesetz, ich weiss jetzt nicht ob das auch bei euch so ist, müsste der Arbeitnehmer seine Ferien beziehen was zur Erholung dient. Vom Arbeitgeber wird immer erwartet, dass er sich an die Gesetze hält, das muss der Arbeitnehmer aber auch. Wenn sich der Student anstatt an Sauf- Drogen- und Sexorgien weniger oder gar nicht beteiligt (was in diesen Kreisen oft üblich ist) dann müsste er nicht die Ferien dazu verbringen zum Lernen. Oder die Eltern sind es Müde ihn finanziell zu unterstützen, und so hat der Studierende eine List gefunden wie er sich profilieren kann. Ich finde das ungerecht, dass vom Arbeitgeber immer erwartet wird, dass er sich an die Gesetze hält, aber beim Arbeitnehmer wird das wie in diesem Fall, nicht eingefordert.
Arbeitgeber stellen Arbeitsplätze zur Verfügung, zahlen Löhne, stellen die Infrastruktur zur Verfügung mit grossem finanziellen Aufwand, sorgen für die Sicherheit am Arbeitsplatz usw. usw. Das rechtfertigt den Arbeitnehmer nicht, sich nicht den Regeln unterzuordnen. Ohne Arbeitgeber gäbe es keine Arbeitnehmer, also kein Geld, kein Auskommen, bliebe nur noch eine Brücke als Wohnort.
Mein letzter Arbeitgeber bezahlte Jahrelang immer am Ende eines Jahres alle nicht bezogenen Überstunden und Ferienbezüge aus. Das kostete die Bank mehrere Tausend Franken und es ging nicht um wenige Hundert Euro wie in diesem Fall. Viele Arbeitnehmer nützten die Situation aus um am Ende des Jahres viel Geld zu scheffeln. Dann bekamen wir ein Rundschreiben wo uns mitgeteilt wurde, dass wir uns an die Arbeitsgesetze halten müssen, das heisst die Ferien und Überstunden innert dem laufend Jahr zu beziehen auch der Gesundheit wegen. Dass nicht bezogene Überstunden und Ferienguthaben Ende eines jeden Jahres gestrichen werden und das Rad auf 0 gedreht wird. Das wirkte umgehend, die Ruhezeiten wurden wieder eingehalten und die Arbeitnehmer kamen erholt an den Arbeitsplatz zurück, so wie das eigentlich gedacht ist.
Der EuGH urteilte, dass der Urlaubsanspruch nicht automatisch erlösche, nur weil kein Antrag gestellt worden sei. Allerdings gebe es keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub absichtlich verfallen lasse und auf die zusätzliche finanzielle Vergütung setze.
http://www.spiegel.de/karriere/eugh-urt ... 36915.htmlFrage: Wie lange bleiben nicht bezogene Ferientage gültig?
Antwort: Ferien sind in der Regel im Verlauf des betreffenden Jahres zu gewähren. Viele Mitarbeitende möchten jedoch Ferien ansparen. Daneben gibt es immer wieder einzelne Mitarbeitende, welche fast keine Ferien beziehen. Viele Unternehmen regeln deshalb die Übertragung von Ferien von einem Kalenderjahr auf das nächste. Beispielsweise dürfen dann – mit Ausnahme von speziellen Situationen – maximal 5 Ferientage auf das neue Jahr überschrieben werden. Bei Ferien gilt gemäss einem Urteil des Arbeitsgerichts Zürich von 1991 die allgemeine Verjährungsfrist bzw. Verwirkungsfrist von 5 Jahren. Der Arbeitgeber kann sich allerdings nicht einfach darauf berufen, dass die Ferien nach dieser Frist verwirkt sind. Vielmehr gilt es die Ferien rechtzeitig anzuordnen.
https://www.weka.ch/themen/personal/arb ... er-praxis/