AlexRE hat geschrieben:Excubitor hat geschrieben:Was nun folgt sind erhebliche Kosten für ein nutzloses Gesetzgebungsverfahren, das letztlich mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen messbaren Nutzen davon trägt.
Das lese ich hier zum ersten Mal. Bislang habe ich immer nur vernommen, dass die Widerspruchslösung deutlich mehr Transplantationen ermögliche:(...)
Darin liegt das Problem der im TPG verankerten Zustimmungsregelung: Die Zahl der möglichen Organspenden wird nicht ausgeschöpft. Während man in Deutschland seit Jahren diesem Dauerproblem zuschaut, verzeichnen andere europäische Länder, wie Österreich und Spanien, deutlich höhere Spenderaten. Ein Grund: Hier gilt die sogenannte erweiterte Widerspruchsregelung. Demnach können die Organe entnommen werden, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat und die Angehörigen keine Einwände haben.
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https://www.aerzteblatt.de/archiv/55819 ... -Redaktion
Was mich an der Widerspruchslösung erheblich stört, ist, dass der Staat, vertreten durch die ausführenden Ärzte, auch bei Menschen, die das nicht wollen, sondern schlicht vergessen haben schriftlich zu widersprechen, weil sie sich nicht für Politik interessieren oder durch die Politik des Versagens in Deutschland so viele Probleme im eigenen Leben haben, dass sie daran nicht gedacht haben oder nicht denken konnten, ein volles Zugriffsrecht faktisch gegen den Willen der dann Verstorbenen erhält. Das ist ethisch in einem echten Rechtsstaat tatsächlich nicht vertretbar. Gemildert wird das durch den Zusatz, dass die Angehörigen auch nichts dagegen haben dürfen. Das allerdings macht die Widerspruchsregelung obsolet, wenn von diesen ohnehin eine Zustimmung eingeholt werden muss, wie es der von Alex verlinkte Wortlaut vermuten lässt. Dann kann man sich den formalen Unfug mit dem Widerspruch auch gleich sparen, da die letzte Entscheidung dann ohnehin den Angehörigen obliegen würde.