AlexRE hat geschrieben:maxikatze hat geschrieben:Moin Sonne - mein Text gibt nur meine persönliche Meinung wieder. Die muss nicht mit FDP-Kubicki deckungsgleich sein.
Kubicki ging es um die Missachtung einer Gerichtsentscheidung, die Abschiebung des Gefährders als deren Folge stört ihn nicht so sehr. So hat er das gesagt und das meinte wohl auch Sonne. Es geht um den Umgang der Politiker und Beamten mit dem Gericht. Das war auch kein in Deutschland einzigartiger Fall:
https://www.lto.de/recht/hintergruende/ ... it-justiz/
Die ganze Sache ist doch recht unbefriedigend. Ich schrieb: "Wo kommen wir eigentlich hin, wenn sich Gerichte immer pro Gefährder entscheiden und unser Land diese Leute nicht mehr los wird?" Verlieren damit die Bürger des Landes nicht das Grundvertrauen unseres Rechts, wenn das Recht des Gefährders höher eingestuft wird, als die Sicherheit der Bewohner unseres Landes?
Andererseits halte ich es natürlich auch für gefährlich für den Rechtsstaat, wenn sich Behörden nicht an Gerichtsurteile halten und nach Gutdünken eigene Entscheidungen treffen. Denn - wenn sich keiner mehr nach den Entscheidungen eines Gerichts hält, löst sich das Recht auf.
Jetzt muss abgewartet werden, wie das Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet. Ich hoffe, dass dort die Rückholung aufgehoben wird.