Die Mafia-Expertin Petra R. schrieb als freie Journalistin einen Artikel über die Mafia in Ostdeutschland und nannte dabei einen Klarnamen. Allerdings aus einen öffentlichen Prozess als die benannte Person gegen einen Fernsehsender klagte. Die Journalistin wurde von der Person angezeigt und Augstein verweigerte der Journalistin rechtliche Unterstützung, trat auf Twitter nochmal öffentlich nach und unterstellte ihr Fake News. Die Journalistin Petra R. klagte daraufhin gegen fünf Aussagen von Augstein. Drei Aussagen darf er nicht mehr öffentlich wiederholen. Der Journalisten-Verband bezeichneten Augsteins Verhalten als Ohrfeige für alle Freien.
Augstein verweigerte der Journalistin Unterstützung im Rechtsstreit
Der Verleger des Freitag Augstein sprang der Journalistin jedoch nicht, wie erwartet, zur Seite, sondern verweigerte ihr jegliche, auch finanzielle, Unterstützung in dem Rechtsstreit. Dazu war er auch von Rechts wegen nicht verpflichtet. Doch in der Regel verlassen sich Journalisten darauf, in einem Rechtsstreit von dem Medium abgesichert zu werden, in welchem die Texte auch veröffentlich werden. Gerade auf Grund dieser vermeintlichen Absicherung trauen sich viele freie Journalisten nur, auch riskante Texte zu veröffentlichen. Wegen der Umgehung dieser Praxis hatte der Verleger daher viel Kritik geerntet.
https://www.wbs-law.de/personlichkeitsr ... nen-75984/
https://mobile.twitter.com/augstein/sta ... 49?lang=de
Zuerst ließ der Verleger Jakob Augstein die Autorin Petra Reski in einem Rechtsstreit hängen. Nun tritt er sogar nach. Ein solches Beispiel darf im Journalismus nicht Schule machen.
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/m ... 62419.html
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/m ... 51113.html