PS.:
Kleine Anfrage an Juristen:
Können illegale Daten überhaupt gestohlen werden?
![Zwinkern ;)](./images/smilies/icon_e_wink.gif)
Kann überhaupt jemand an illegal erworbene oder illegal angelegte Daten so was wie Schutzrechte wegen Urheberschaft anmelden? Hat der Kinderpornofilmer so was wie Urheberrechte gegenüber dem Staat, außer seiner Täterschaft? Hat der Schwarzbrenner von Musik so etwas wie Urheberrechte über seine Schwarzbrenn-CD? Hat der Schweizer Bankangestellte, dem bekannt ist, dass sein Gegenüber ein deutscher Staatsbürger ist und nur aus dem Grunde vor ihm sitzt, um in seinem Heimatland den Staat um Steuern zu betrügen, hat der über seine angelegten Daten eine Art schützenswerte Urheberschaft? Wann werden illegal angelegte Daten legal?
Sind der Schweiz die deutschen Gesetze für diese in die Schweiz durchreisenden deutschen Staatsbürger nicht bekannt.
Wieso gibt die Schweiz mittlerweile Riesenvermögen von afrikanischen Diktatoren den nachfolgenden Regierungen zurück? Doch wohl nicht, weil der Diktator seine Verbrechen in der Schweiz begangen hat, sondern in seinem Heimatland. Ich dachte immer, die Schweiz sei ein Rechtstaat, der nicht mit 2erlei Maß richtet! Ich denke, es geht hier allein um wirtschaftlichen und politischen Opportunismus. Widerstand gegen die USA und bei ehemaligen Diktatoren ist Imageschädigend, aber da Kleinvieh bekanntlich auch sehr viel Mist machen kann, kann man es ja mal bei Deutschland mit der alten Nazi-Keule versuchen: Schutz des Eigentums von (Steuer)Flüchtlingen vor dem bösen Staat.
![Lachend :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)