Link
So lange Rache weiterhin verschämt als irgendwie "rückständig" betrachtet wird, werden die festen Strafmaße immer weiter runter gehen, bis sie zuletzt konsequenterweise ganz abgeschafft sind und allein Psychologen entscheiden, wie lange Täter im Knast bleiben müssen.
Denn als Zweck des Strafvollzuges bleiben dann lediglich noch "Schutz der Allgemeinheit" und "Resozialisierung"übrig.
Einzig richtig/gerecht, um Opfer psychisch zu befriedigen ist dagegen: Der Täter muss genauso viel leiden, wie das Opfer. Nicht mehr und nicht weniger. Zusätzlich zur psychischen Befriedigung steht dem Opfer finanzielle Befriedigung zu. Falls mangels Vermögens des Täters nicht sofort möglich, mittels Zwangsarbeit, welche mit der physischen Strafe/Rache verrechnet werden muss.
Wut und Hass sind schlechte Ratgeber. Wer unbedingt sein Rachebedürfnis befriedigen will, geht erfahrungsgemäß größere Risiken ein, Unschuldige zu erwischen. Damit verschlimmert man dann den von Verbrechern geschaffenen gesellschaftlichen Konfliktstoff.
Es gibt aber noch einen anderen rechtsphilosophischen Ansatz jenseits des Rachetriebs, nämlich das "Feindstrafrecht":
>> Jakobs rechtfertigt die Notwendigkeit des Feindstrafrechts rechtsphilophisch und verweist dazu auf die von Thomas Hobbes begründete Vertragstheorie und ihre Interpretation durch Immanuel Kant. Derjenige, der den – gedachten – Gesellschaftsvertrag durch seine Handlungen aufkündige, verlasse aus freien Stücken die Gesellschaft und begebe sich in den gesetzlosen Naturzustand. Damit verliere er zugleich seine Eigenschaft als Person und werde zum Feind. Als Feind sei er von der Gesellschaft zu bekämpfen. <<
https://de.wikipedia.org/wiki/Feindstrafrecht
Das ist heute in Europa verpönt, könnte aber m. M. n. in der Zukunft auch hier noch eine größére Rolle spielen, wenn ein wachsender Teil der Bevölkerung keiner Resozialisierung und Befriedung mehr zugänglich ist.