Meine Güte, diese Schwadroneure haben das Problem immer noch nicht begriffen:
"Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der "Bild"-Zeitung: "Wir brauchen kein Wohlfühlprogramm für Vergewaltiger und Kinderschänder. Der Schutz der Bevölkerung hat absoluten Vorrang." Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) warnte davor, "grundsätzliche Regelungen einzuführen, die die Sicherheit besonders von Kindern gefährden könnten." Sein niedersächsischer Kollege Uwe Schünemann (CDU) forderte laut "Bild" "im Zweifelsfall bei Sextätern: wegschließen.
(...)
Rainer Wendt, Chef der deutschen Polizeigewerkschaft, befürchtet "Gefangenenrevolten", sollten die Pläne verwirklicht werden: "Die schlimmsten Verbrecher kriegen im Knast die beste Behandlung. Das werden sich andere Häftlinge nicht gefallen lassen", sagte er der "Bild"-Zeitung."
Der EGHMR und anschließend das BVerfG haben die deutschen Regelungen zur Sicherungsverwahrung deshalb in die Tonne getreten, weil eine faktische Weiterbestrafung unter Knastbedingungen in der SV NACH Absitzen der eigentlichen Strafe unzulässig ist. Wer seine Strafe abgesessen hat, darf nicht mehr bestraft werden und Beeinträchtigungen seiner Freiheit und Lebensqualität, die nach dem Sicherungszweck nicht erforderlich sind, verstoßen gegen die EMRK und das GG.
Und das kommentiert der Obergewerkschaftler mit "Das werden sich die anderen Häftlinge nicht gefallen lassen". Nicht zu fassen - die anderen Häftlinge werden FREIGELASSEN, wenn sie ihre Strafe abgesessen haben. Außerdem haben Sicherungsverwahrte in einem normalen Knast nichts zu suchen, das ist nach den Urteilen den EGHMR und des BVerfG auch klar. Für CDU - Politiker und Polizeigewerkschaftler ist das allerdings offenbar zu kompliziert.
Ich kopiere mal mit Erlaubnis des Verfassers (habe nachgefragt) den Entwurf eine e-Petition zur Lösung des Problems hier auf`s Forum. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat über die Annahme der vor zwei Wochen eingereichten Petition noch nicht entschieden, deshalb ist das auf dem Bundestagsforum nicht zu sehen, nur auf einem kleinen privaten Forum, das ich hier aber nicht verlinke (ist von gmx - web.de unerwünscht):
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Diese Petition habe ich gerade beim Petitionsauschuss des Bundestages eingereicht:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der vom Bundesverfassungsgericht geforderte Abstand der Sicherungsverwahrung zum Strafvollzug so ausgestaltet wird, dass die neuen Vorschriften auf jeden Fall einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgerichts und den EGHMR standhalten, damit eine nochmalige Freilassung von Sicherungsverwahrten aufgrund mangelhafter Rechtsgrundlagen der Sicherungsverwahrung ausgeschlossen werden kann.
Dazu ein Auszug der Leitsätze des Urteils BVerfG, 2 BvR 2365/09 vom 4.5.2011:
"3.a) Der in der Sicherungsverwahrung liegende, schwerwiegende Eingriff in das Freiheitsgrundrecht (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) ist nur nach Maßgabe strikter Verhältnismäßigkeitsprüfung und unter Wahrung strenger Anforderungen an die zugrundeliegenden Entscheidungen und die Ausgestaltung des Vollzugs zu rechtfertigen. Dabei sind auch die Wertungen des Art. 7 Abs. 1 EMRK zu berücksichtigen.
b) Die Sicherungsverwahrung ist nur zu rechtfertigen, wenn der Gesetzgeber bei ihrer Konzeption dem besonderen Charakter des in ihr liegenden Eingriffs hinreichend Rechnung und dafür Sorge trägt, dass über den unabdingbaren Entzug der „äußeren“ Freiheit hinaus weitere Belastungen vermieden werden. Dem muss durch einen freiheitsorientierten und therapiegerichteten Vollzug Rechnung getragen werden, der den allein präventiven Charakter der Maßregel sowohl gegenüber dem Untergebrachten als auch gegenüber der Allgemeinheit deutlich macht. Die Freiheitsentziehung ist – in deutlichem Abstand zum Strafvollzug (
„Abstandsgebot“, vgl. BVerfGE 109, 133 <166>
) – so auszugestalten, dass die Perspektive der Wiedererlangung der Freiheit sichtbar die Praxis der Unterbringung bestimmt."
Zur Meidung jeder für den Sicherungszweck nicht unabdingbaren Belastung der Freiheitsrechte der Sicherungsverwahrten soll eine großzügige Anlage geschaffen werden, möglichst in Gestalt einer kleinen Siedlung, die neben den notwendigen Therapieeinrichtungen auch Freizeitangebote aller Art umfasst und die Möglichkeit selbständiger beruflicher Tätigkeit bietet. Eine überwachte Besucherzone an der Grenze des gesicherten Areals soll großzügige Besuchsregelungen für Angehörige ermöglichen.
Da war noch ein Feld "Anregungen für die Diskussion des Vorschlags", da habe ich das hier reingeschrieben:
Als Hauptproblem für die praktische Umsetzung des Vorschlags ist der Unmut der Einwohner der Gegend, in der das Projekt verwirklicht werden soll, zu erwarten. Deshalb sollte das Areal einer bereits bestehenden geschlossenen Klinik für forensische Psychatrie angeschlossen werden, die möglichst weit von Siedlungen entfernt ist.
http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12622713?sp=35#jump