Zum Thema "deal" im Strafprozess haben wir bislang wenig geschrieben. Solche Fälle sind mittlerweile ganz typisch:
Mit einem Hammer in der Hand stürmte Bastian G. (25) auf seine Ex-Freundin Monique B. (25) zu, warf sie aufs Bett, knebelte sie. Die junge Frau kämpfte, wimmerte, schrie, doch am Ende musste sie das grausame Martyrium über sich ergehen lassen. Bastian G. vergewaltigte sie, zwei Mal!
VOR GERICHT GESTAND DER TÄTER DAS GRAUSAME VERBRECHEN. UND TROTZDEM MUSS ER NICHT IN DEN KNAST!
Bastian G. konnte das Leipziger Amtsgericht als freier Mann verlassen. Der Richter hatte ihn lediglich zu einer Bewährungsstrafe, 11 040 Euro Schmerzensgeld und 160 Sozialstunden verurteilt.
http://www.bild.de/regional/leipzig/ver ... .bild.htmlKleiner Fehler der BILD - Redaktion: Nicht trotzdem, sondern WEIL er gestand, hat er nur eine Bewährungsstrafe bekommen. Das erspart der Justiz nämlich einen Haufen Arbeit.
Mal abgesehen davon, dass Bewährungsstrafen für schwere Gewaltverbrechen gewaltgeneigte Menschen immer in ihrem Hochmut bestärken, führt die Variante "Bewährung als Belohnung für ein Geständnis" mit Sicherheit auch zu einigen falschen Geständnissen. Besonders dann, wenn ein Gefängnisaufenthalt eine mühsam aufgebaute berufliche Existenz vernichten würde. Dieses Drohpotential bleibt in seiner Wirkung kaum hinter der Vorführung von Folterwerkzeugen in mittelalterlichen Prozessen zurück.
In beiden Fällen - Bewährungsstrafe für den Schuldigen, Geständnis des Unschuldigen - ist die "Gemeinde" der Gewaltverbrecher der kollektive Sieger. Im zweiten Fall wird der wirkliche Täter ja nicht mehr verfolgt.