Die Justizskandale nehmen kein Ende

Hier wird das Problem des zunehmend mangelhaften Schutzes der Bürger vor Gewalttaten und dessen verfassungsrechtliche Relevanz erörtert. (Artikel 1 Abs. 1 Satz 2 GG)

Re: Die Justizskandale nehmen kein Ende

Beitragvon AlexRE » Do 22. Apr 2010, 16:16

@Santo

Ich halte schon Ausschau nach einem geeigneten Fall in Sachen Verbiegung des Notwehrrechts. Dazu braucht man natürlich einen zu Unrecht Angeklagten, der sich notfalls bis hin zum EuGMR verteidigen will. Meistens raten die Anwälte ja zu Kompromissen...

Hier noch Grundsätzliches zum Notwehrrecht, gestern auf einem anderen Forum geschrieben:

Mariko hat geschrieben:Dabei lernt man im Studium, dass das deutsche Notwehrrecht eigentlich ein recht scharfes ist, weil es nur bei wirklich groben Unverhältnismäßigkeiten überschritten ist. Aber wenn es dann so ausgelegt wird (das ist ja schon nicht mehr bloß restriktiv), bleibt davon natürlich nichts übrig....


Die dem deutschen Notwehrrecht eigene Rechtsgüterabwägung - nur bei einem extremen Missverhältnis der Rechtsgüter ist die Notwehr nicht "geboten" - lässt keine Spielräume für eine restriktive Auslegung. Bei einem Angriff auf Leben und Gesundheit kann man dem Verteidiger keine falsche Rechtsgüterabwägung andichten, weil die Rechtsgüter des Angreifers eindeutig nicht zählen, solange die Gefahrenlage andauert.

Deswegen behaupten die Gerichte einfach, dass ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte und dass die Verteidigung deshalb unverhältnismäßig gewesen wäre. In diesem Fall hier hatte der Angreifer immer noch die Bierflasche in der Hand, mit der er zuvor eine Frau niedergeschlagen hätte. Trotzdem behauptet der Richter einfach mal, dass man in dieser Situation ohne eigenes Risiko auch mildere Mittel als kräftiges Wegschubsen wählen könne. So wie ein anderer Richter eben der Auffassung war, dass man sich gegen eine Übermacht von Strassenschlägern auch ohne Messer risikolos wehren kann, wenn man etwas grösser als der Vorturner der Bande ist. Die Lücke im positivistischen Rechtssystem liegt also vor allem darin, dass Richter einfach lebensfremde Sachverhalte behaupten können und dass es dagegen keine systemischen Abwehrmittel gibt.


oder ihm die Flasche weggenommen und damit auf ihn eingeschlagen hätte, aber so wollte er ihn nur festnehmen (jedermanns Recht, § 127 StPO), der andere wehrte sich, es kam zu einer Rangelei, bei der der Täter unglücklich stürzte und sich nur die Hand brach. Auf der Basis solcher Urteile frage ich mich, wie man dieses Festnahmerecht rechtlich sauber ausüben soll - die wenigsten werden sich widerstandslos hinsetzen und mit dem Helfer auf die Polizei warten...


Er durfte den Aggressor nach § 127 StPO bis zum Eintreffen der Polizei daran hindern, sich zu verdünnisieren. Deshalb war der neuerliche Angriff des ursprünglichen Aggressors nicht gerechtfertigt und die daran anschliessende Verteidigungsmaßnahme war eindeutig Notwehr. Da gibt es keinen Spielraum für eine seriöse juristische Diskussion. Das ist einer von vielen Fällen von klarer Rechtsbeugung auf diesem Gebiet.
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Die Justizskandale nehmen kein Ende

Beitragvon AlexRE » Fr 23. Apr 2010, 13:42

AliGator hat geschrieben:Ich habe ja in letzter Zeit den ganzen Kram durchkauen müssen und bin zu der Erkenntniss gekommen und es ging auch durch die Blume im Unterricht hervor, was ich aber auch schon davor in einschlägigen Kreisen vernommen habe. Zusehen, daß es keinen Zeugen gibt und dann druff, anschließend aber nicht weglaufen sondern die Polizei rufen und auch noch Anzeige erstatten, soll fast immer funktionieren.

Das staatliche Gewaltmonopol wird ja durch so manchen Polizisten auch ausgenutzt, es gab hier schon einige Fälle auf der Wache, wo plötzlich das Licht ausging und der Ausmümpfige hat sich anschleißend nicht mehr im Spiegel wiedererkannt.

Nur ist es so, daß es da selten zu einer Anklage kommt.


Das beschreibt eine weitere bedauerliche, aber unvermeidliche Konsequenz der eingerissenen Justizunsitten, Gewaltkriminelle durch viel zu milde Strafen zu ermutigen, Intensivtäter trotz Wiederholungsgefahr nicht in U - Haft zu nehmen und dann den friedlichen Bürgern auch noch das Notwehrrecht abzuerkennen. Das erzeugt bei einigen häufig mit Gewalttätern konfrontierten Menschen wie Sicherheitskräften und Polizeibeamten ein so tief empfundenes Gefühl einer bedrohlichen Unordnung, dass sie ihrerseits keine Gewissensnöte mehr haben, Gelegenheiten zur risikolosen Ausübung von Selbstjustiz wahrzunehmen.

Letztendlich ist das aber auch nur eine weitere Gefährdung der Persönlichkeitsrechte aller friedlichen Bürger. Schliesslich sind gewalttätige Auseinandersetzungen oft sehr unübersichtlich, die Sicherheitskräfte können sehr leicht den Falschen für den ursprünglichen Störer halten und ihren Frust an ihm auslassen. Das wiederum beschädigt langfristig das Vertrauensverhältnis der Bevölkerung zur Polizei und anderen Ordnungskräften.

Eine von den meisten Menschen nicht respektierte Rechtspflege ist ein Krankheitsherd, der früher oder später die ganze Gesellschaft infiziert.
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Die Justizskandale nehmen kein Ende, auch nicht im Vollzug

Beitragvon Santo » Fr 30. Apr 2010, 16:25

Und hier eine weitere Fortsetzung der scheinbar unendlichen Vielzahl deutscher Justizskandale:

http://www.bild.de/BILD/regional/koeln/aktuell/2010/04/30/neue-justiz-skandale-in-koeln-und-nrw/luxus-knacki-schmiert-seinen-schliesser.html
Wir müssen die Veränderung sein, die wir in der Welt sehen wollen.

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Re: Die Justizskandale nehmen kein Ende

Beitragvon AlexRE » Fr 30. Apr 2010, 16:47

AlexRE hat geschrieben:Das beschreibt eine weitere bedauerliche, aber unvermeidliche Konsequenz der eingerissenen Justizunsitten, Gewaltkriminelle durch viel zu milde Strafen zu ermutigen, Intensivtäter trotz Wiederholungsgefahr nicht in U - Haft zu nehmen und dann den friedlichen Bürgern auch noch das Notwehrrecht abzuerkennen.


Bei den hier von mir angesprochenen "Unsitten" handelt es sich genau genommen um schwerstes Staatsunrecht. Dazu etwas ganz Grundsätzliches:

Die Gleichzeitigkeit der nachlässigen Verteidigung der öffentlichen Ordnung und der Sicherheit der Bürger durch den staatlichen Gewaltmonopolisten mit der äusserst restriktiven Handhabung des Notwehrrechts bis hin zu dessen rechtsstaatswidriger Verleugnung stellt m. M. n. eine Aggression des Staates gegen die eigenen friedlichen Bürger dar. Ebensogut könnten 2 korrupte Polizeibeamte in einer Bananenrepublik einen Menschen festhalten, damit ihr Gangsterkumpan ihn ohne Risiko für sich selbst zusammenschlagen kann, das ist hinsichtlich des Unwertsgehalts in grundgesetzlicher Hinsicht und im Hinblick auf für die Bundesrepublik verbindlichen internationalen Menschenrechtspostulate annähernd das Gleiche.

Diese Aggression der heutigen deutschen Justiz gegen die friedlichen Bürger dieses Landes ist für mich ein krimineller Akt jedes einzelnen unmittelbar verantwortlichen Richters.

Dass diese hohen Herrschaften sich im Zweifel gegenseitig bescheinigen, legal zu handeln, hat nur etwas mit Macht und nichts mit Recht in irgendeinem Sinne zu tun. Vielleicht sollte man jeden Richter, der mit dem Notwehrrecht zu tun hat oder zu tun bekommen könnte, bei Gelegenheit noch einmal an das hier erinnern:

In Deutschland haben sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof die Radbruchsche Formel mehrfach angewandt. Sie spielt überdies eine große Rolle in der internationalen rechtsphilosophischen Diskussion um den Begriff des Rechts, das Widerstandsrecht und den Tyrannenmord, wobei nicht immer klar zwischen den beiden Spielarten der Formel, der Unerträglichkeitsformel und der Verleugnungsformel, unterschieden wird.

Rezeption durch die Rechtsprechung

Die Radbruchsche Formel wurde von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs mehrfach angewandt. Zuerst geschah dies in der Nachkriegszeit bei der Auseinandersetzung mit verschiedenen Aspekten des NS-Unrechts sowie in neuerer Zeit bei der Bewertung der Strafbarkeit der sogenannten Mauerschützen nach dem Zusammenbruch der DDR.


Quelle: Wikipedia / Radbruchsche Formel

Trotz des überall in Kontinentaleuropa fest verwurzelten Rechtspositivismus` (= technisch am gesetzten Recht orientierte Systeme) sind den SED - Politbüromitgliedern und den Mauerschützen die auch hier anerkannten übergeordneten naturrechtlichen Grundprinzipien in Karlsruhe und Straßburg zum Verhängnis geworden. Wer die tatsächliche Macht besitzt, eindeutiges Unrecht in formelle Gesetze zu fassen, kann sich dadurch noch lange keine weiße Weste verschaffen. Das gilt selbstverständlich auch für willkürliche Rechtsanwendungen einer politisch machtvollen dritten Gewalt.
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Die Justizskandale nehmen kein Ende

Beitragvon Excubitor » Sa 13. Aug 2011, 13:50

Da die Skandale tatsächlich kein Ende zu nehmen scheinen bevor etwas Entscheidendes geschieht, sondern diese immer groteskere Formen annehmen, scheint es mir erforderlich diesen Strang dringendst auf den neusten Stand zu bringen, bzw. wenigstens wiederzubeleben:

Siehe dazu auf diesem Forum auch die folgenden wichtigen Themenstränge:

1. Notwehr, Mittäterschaft & Co.
viewtopic.php?f=7&t=455
2. Urteil der Schande? - Entschädigung für Kindermörder
viewtopic.php?f=66&t=602
3. Je lumpenhafter, desto eher Bewährung
viewtopic.php?f=7&t=608

Skandalöse Urteile im Zusammenhang mit Vergewaltigungen
http://www.abendzeitung-muenchen.de/inh ... 5d530.html
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Unaufhaltsamer Verfall der Justiz

Beitragvon Excubitor » Mi 24. Aug 2011, 15:11

Und wieder erzürnt ein unvertretbares Urteil im Jugendstrafrecht:

"Von M.​ ENGELBERG

Recklinghausen – Sie prügeln auf ein wehrloses Mädchen ein – und später stellt einer von ihnen ihr sogar noch nach. Ihre Strafe: nur vier Wochen Jugendarrest.

Die Schläger Mahmut C. (15) und Ahmet K. (17) – erst hatten sie am Busbahnhof in Recklinghausen am 7. Juni Sina (18) brutal verprügelt. Sie erlitt Brüche im Gesicht, drei Schneidezähne brachen ab (BILD berichtete). Unfassbar: Am vergangenen Freitag saß Sina wieder im Bus, gleichzeitig mit Ahmed. Als er sie sah, stellte er ihr wieder nach. Das Mädchen floh in eine nahe gelegene Gaststätte.

Gestern standen die Brutalos in Recklinghausen vor Gericht.

Beide gestanden die Tat. Ahmets Anwalt Sven Klose (35): „Für die Tat gab es kein Motiv. Der Anlass ist für uns alle nicht erklärbar.” Sinas Anwalt Hans Reinhardt (51): „Laut Zeugen wurde Sina getreten, als würde ein Torwart einen Abschlag machen.“

Sina wurde von ihren Eltern und einer Opferschutz-Beauftragten zum Prozess begleitet. Sie war nervös, weinte im Gerichtssaal. „Ich bin froh, dass die jetzt in den Jugendarrest kommen. Im Moment fühle ich mich erleichtert. Aber was ist, wenn sie wieder draußen sind? Ich muss aber damit rechnen, dass wieder was passiert.”

Warum bekamen die polizeibekannten Schläger keine Haftstrafe? Reinhardt: „Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungscharakter im Vordergrund. Werden sie wieder straffällig, kommen sie sofort in Haft.“


Quelle:
http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ ... .bild.html

Kommentar
Es wird allerhöchste Zeit sich von dieser unzumutbaren Form einer Ausführung des Erziehungscharakters des Jugendstrafrechts zu verabschieden. Das Jugendstrafrecht bedarf dringender Grundsatzreformen, wie sich an solchen Urteilen ständig wiederkehrend belegen lässt.Es ist kiriminalpsychologisch eine ganz klare Sache, dass nur ein Lernerfolg zu erzielen ist wenn sofort, hart und nachhaltig bestraft wird. Keiner dieser Grundsätze wurde im vorliegenden Fall, wie auch in vielen anderen, berücksichtigt. Besonders wütend macht, dass selbst ein erneutes dem Opfer Nachstellen eines der Täter noch vor dem Prozess keinen zu der notwendigen Konsequenz veralasst hat. Diese einen Täterschutz vor den Opferschutz stellenden Justizvertreter machen sich mittlerweile nicht nur selbst rechtlich angreifbar, sondern gerade wegen ihrer weichzeichnerischen Urteile zu Förderern einer zunehmend unkontrollierten Gewaltbereitschaft unter Jugendlichen, denen schon seit langem keine ernsthaften Grenzen mehr gesetzt werden, sondern die man mit dieser Inkonsequenz förmlich zu weiteren Straftaten einlädt.
Man muss vermehrt darüber nachdenken auch diese an dem sich zunehmend beschleunigenden gesellschaftlichen Zersetzungsprozess zumindest Mitverantwortlichen konsequent zur Verantwortung zu ziehen, die selbst gegen den Rat von Fachleuten wie Kriminalpsychologen urteilen.
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Re: Unaufhaltsamer Verfall der Justiz

Beitragvon AlexRE » Mi 24. Aug 2011, 17:22

Excubitor hat geschrieben:Warum bekamen die polizeibekannten Schläger keine Haftstrafe? Reinhardt: „Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungscharakter im Vordergrund. Werden sie wieder straffällig, kommen sie sofort in Haft.“

Quelle:
http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ ... .bild.html

Es ist kiriminalpsychologisch eine ganz klare Sache, dass nur ein Lernerfolg zu erzielen ist wenn sofort, hart und nachhaltig bestraft wird. Keiner dieser Grundsätze wurde im vorliegenden Fall, wie auch in vielen anderen, berücksichtigt. Besonders wütend macht, dass selbst ein erneutes dem Opfer Nachstellen eines der Täter noch vor dem Prozess keinen zu der notwendigen Konsequenz veralasst hat.


Wenn ein "Erziehungsgedanke" so ausgeführt wird, dass bei allen gewaltgeneigten Jugendlichen die Botschaft ankommt, dass sie praktisch ein schweres Gewaltverbrechen frei haben, fragt man sich wirklich, wer hier eigentlich erzogen werden soll. Den Jugendlichen kann man so selbstverständlich keinen Respekt vor dem Leben und der Gesundheit anderer Menschen vermitteln.

Aber man kann vielleicht die Zwangsabgabenknechte dahingehend trainieren bzw. dressieren, durch Abstumpfung eine gewisse Duldsamkeit gegenüber willkürlicher Gewalt zu entwickeln. Wenn die meisten Schafe schon doof genug sind, die für ihre Herabstufung zu rechtlosen Knechten verantwortlichen Seilschafter immer wieder zu wählen, kann man ihnen vielleicht auch beibringen, willkürliche Gewalt einschließlich derartiger künftiger Staatsgewalt gegen Unbotmäßige zu dulden.
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Re: Die Justizskandale nehmen kein Ende

Beitragvon GasGerd » Do 25. Aug 2011, 18:10

Das habe ich heute auf gmx zu dem Fall geschrieben:

neinsager

Wieso sehnt Ossi007 Gewalt herbei? Die ist doch schon da, oder wie würdest Du das Zusammentreten einer jungen Frau bezeichnen??

Die Frage ist nur, wie man mit dieser Gewalt umgeht. Der gesellschaftliche Konsens, es mit der Gegengewalt ( "Auge um Auge" ) etwas zurückhaltend angehen zu lassen, hat lange gehalten. Aber wenn die Justiz sich nicht entblödet, eindeutige versuchte Tötungsdelikte regelmäßig wegzufabulieren, um den Erziehungszweck des Jugendstrafrechts zur vollen Entfaltung kommen zu lassen (das ist letztlich nur eine Rechtsbeugung), werden sie ihr Recht irgendwann ganz ohne gesellschaftlichen Konsens sprechen und auch durchsetzen müssen.

Meines Wissens hat das in der bisherigen Weltgeschichte noch nie funktioniert, aber die Deutschen waren ja schon immer Pioniere, sollen sie mal machen...

Übrigens dokumentieren die Leserkommetare der Lokalpresse in diesem Fall, dass die Zustimmung der Bevölkerung zu dieser Art von Recht bereits heute exakt 0 ist. Kein einziger Kommentar, der auch nur das allergeringste Verständnis für das Gericht aufbringt:

http://www.recklinghaeuser-zeitung.de/lokales/recklinghausen/Schlaeger-muessen-in-Jugendarrest;art1000,539110,D#anker


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12920058?sp=21#jump
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Re: Die Justizskandale nehmen kein Ende

Beitragvon AlexRE » Do 25. Aug 2011, 18:51



Nach gefühlten 1000 Justizaussetzern dieser Art, die wir auf unseren Foren besprochen haben, ist das der erste Skandal dieses Ausmaßes, der in meiner Heimatstadt "spielt".

Dementsprechend umfassend habe ich mich unter den verlinkten Kommentaren geäußert:

geschrieben vor 1 Stunde 34 Minuten
AlexRE 3 Beiträge "Erziehungszweck"@Antonio, gestern um 09:46 Uhr

"Gerechtigkeit sieht für mich anders aus. Der Tatbestand des versuchten Mordes sollte hier greifen. Nichts Anderes. Oder gab es hier wie so oft mal wieder einen "Migrantenbonus"
weil die zwei polizeibekannten Jugendlichen Mahmut C. (15) und Ahmet K. (17) heißen?"

1. Wir haben es hier mit einem versuchten Mord oder Totschlag zu tun, die Rechtsprechung der Obergerichte zu Fußtritten gegen den Kopf in dieser Intensität ist ziemlich eindeutig.

2. Speziell bei dieser Art von Gewaltkriminalität kann man nicht ernsthaft von einem Migrantenbonus reden, bei jugendlichen deutschen Straßenschlägern wird auch sehr oft das (versuchte) Tötungsdelikt übersehen, um den "Erziehungszweck" des Urteils nicht durch das Gesetz gefährden zu müssen. Dabei handelt es sich schließlich um ein ideologisches Postulat (in diesem Fall aus dem Sammelsurium der 68`er Lebenslügen), was in Deutschland schon immer über dem Lebensrecht von Menschen stand.

Das hier habe ich auf meinem eigenen Forum zu dem Thema geschrieben:

> Warum bekamen die polizeibekannten Schläger keine Haftstrafe? Reinhardt: „Im Jugendstrafrecht steht der Erziehungscharakter im Vordergrund. Werden sie wieder straffällig, kommen sie sofort in Haft.“ <

Wenn ein "Erziehungsgedanke" so ausgeführt wird, dass bei allen gewaltgeneigten Jugendlichen die Botschaft ankommt, dass sie praktisch ein schweres Gewaltverbrechen frei haben, fragt man sich wirklich, wer hier eigentlich erzogen werden soll. (...)

http://35828.forendienst.de/show_messag ... 356&page=2
_______________________________________________________

Fortsetzung Mein Beitrag hatte zu viele Zeichen, hier ist der Rest:

(...)

Wenn ein "Erziehungsgedanke" so ausgeführt wird, dass bei allen gewaltgeneigten Jugendlichen die Botschaft ankommt, dass sie praktisch ein schweres Gewaltverbrechen frei haben, fragt man sich wirklich, wer hier eigentlich erzogen werden soll. Den Jugendlichen kann man so selbstverständlich keinen Respekt vor dem Leben und der Gesundheit anderer Menschen vermitteln.

Aber man kann vielleicht die Zwangsabgabenknechte dahingehend trainieren bzw. dressieren, durch Abstumpfung eine gewisse Duldsamkeit gegenüber willkürlicher Gewalt zu entwickeln. Wenn die meisten Schafe schon doof genug sind, die für ihre Herabstufung zu rechtlosen Knechten verantwortlichen Seilschafter immer wieder zu wählen, kann man ihnen vielleicht auch beibringen, willkürliche Gewalt einschließlich derartiger künftiger Staatsgewalt gegen Unbotmäßige zu dulden.
_______________________________________________________

GrundgesetzChaya1309

"Ihr habt das Grundgesetz : Die Würde des Menschen ist unantastbar mit dieser Tat verletzt...."

Das hat das Gericht auch getan. Die friedlichen Bürger des eigenen Landes per Staatsmacht zu wehrlosen Opfern zu degradieren und sie beliebiger Gewalt und Willkür in der Öffentlichkeit auszuliefern, um den vorbezeichneten ideologischen Hütchenspielen nachgehen zu können, ist ein schwerer Angriff auf die Kernsubstanz der höchstrangigen Grundgesetzpostulate, insbesondere der Art. 1 und 2 GG durch eine verantwortungslose Justiz.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Beitragvon Excubitor » Sa 3. Sep 2011, 15:09

"02.09.2011 — 11:32 Uhr

Wegen eines widerlichen Sex-Verbrechens saß PR-Mann Christian T.* (46) mehr als drei Monate in Untersuchungshaft. Er soll eine Frau vergewaltigt und sie mit einem Stich in die Vagina fast getötet haben.

DOCH JETZT LÄUFT ER FREI HERUM!

Eine Nachbarin des Angeklagten: „Alle im Haus haben einen richtigen Schock bekommen, als wir ihn plötzlich wieder im Flur sahen.“

Christian T. hatte die betrunkene Anja S.* (30) am 1. März mit in seine Wohnung genommen. Die Staatsanwaltschaft Remscheid ist sich sicher, dass er sich später an seinem wehrlosen Opfer verging.

Er soll auch mit einem Schraubenzieher in die Frau eingedrungen sein. Der Familienvater spricht von „einvernehmlichem Sex“. Später hatten die Ermittler im Schlafzimmer des Mannes die Matratze gefunden, die mit dem Blut des Opfers durchtränkt war. Er hatte bloß ein neues Laken darüber gezogen.

Doch warum ist er frei? Stephan Katerlöh (42), Sprecher des Landgerichts: „Die Kammer hat den Haftbefehl außer Vollzug gesetzt, weil sie weder Flucht noch Wiederholungsgefahr sieht.“

Ob er bis zum Prozess am 9. November frei bleibt, ist aber noch unklar. Oberstaatsanwalt Ralf Meier (49): „Wir prüfen, ob wir gegen die Freilassung Rechtsmittel einlegen.“ (weg/engel)


Quelle:
http://www.bild.de/regional/ruhrgebiet/ ... .bild.html

Hintergrund:
http://www.waterboelles.de/archives/102 ... -Haft.html

Anm.: Was bitte gibt es da groß zu überprüfen Herr Oberstaatsanwalt? Unabhängig von der Wiederholungsgefahr angesichts dessen, dass es mutmaßlich eine Fremde war, die der Beschuldigte mitgenommen hatte und seiner Unbeherrschtheit und der Hilflosigkeit des Opfers bei der Tatausführung, was es nahelegt, dass so etwas jederzeit wieder vorkommen könnte, ist Folgendes zu berücksichtigen: Schon die Höhe der Strafdrohung lässt Fluchtgefahr annehmen und somit einen Haftgrund bejahen...
Unfassbar, wie die Qualität der Arbeit deutscher Richter immer mehr ins Bodenlose zu sinken scheint. Anscheinend muss man konkret über Konsequenzen für Richter nachdenken, damit die Qualität deutscher Rechtsprechung nicht noch weiter sinken kann. Es sollte jedem klar sein, dass der allgemeine Werteverfall der Gesellschaft nicht vor einer speziellen Berufsgruppe halt macht, sondern sich unaufhaltsam in alle Lebensbereiche hinein ausdehnt, wie ein "Strahlenkrebs" einen lebenden Organismus zersetzt...
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