shakespeare hat geschrieben:Brutaler Überfall auf U-Bahnhof sorgt für Entsetzen
bei wem?
(doch nicht etwa bei denen die anwesend + weggeschaut haben)
sorry, aber da überkommt mich ne ungeheure wut!!
das hatte ich noch vergessen!!
Der unverletzte bzw. nicht schwer verletzte 2. Handwerker ist in diesem Fall durch das Eingreifen eines außenstehenden Dritten gerettet worden:
Während der Berliner Maler zusammengeschlagen und -getreten auf einem unterirdischen Bahnsteig liegenblieb, habe es sein Kollege aus Rostock noch geschafft, sich zunächst zu verstecken, hieß es bei den Ermittlern. Doch die Angreifer hätten ihn aufgespürt und zurück auf die Straße getrieben, wo sie auf ihn einschlugen.
Erst durch das verbale Eingreifen des Unbekannten hätten die Schläger von dem zweiten Maler abgelassen und die Flucht ergriffen. «Der Mann wird dringend als Zeuge gesucht», sagte Steltner. Erste Angaben, wonach der Mann mit seinem Auto angehalten habe und eingeschritten sei, relativierte die Staatsanwaltschaft später. Es gebe mehrere Versionen, hieß es nun. Der Mann könne auch ein Fußgänger gewesen sein.
http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/Ueberfall-in-U-Bahn-Station-Dringend-Zeugen-gesucht;art1157828,843735
Wenn der Helfer allerdings gezwungen worden wäre, Gewalt anzuwenden (das gilt auch für Dich und Dein Erlebnis an der Bushaltestelle), dann hätte er ein Riesenproblem mit der deutschen Rechtsprechung zum Notwehrrecht bekommen. Dazu haben wir auf dem GG-Aktiv - Forum einiges geschrieben:
Grundgesetz Aktivierer > Notwehr, Mittäterschaft & Co. - Fallsammlung
Ich glaube trotz der Vereinzelung in unserer Gesellschaft eher nicht, dass die deutschen Normalbürger eine so geringe Bereitschaft zur Nothilfe hätten, wenn sich die Gerichte nicht regelmäßig mit völlig unverständlichen Urteilen gegen Nothelfer und Notwehrübende richten würden.